ohno
Heute kam die Nachricht, dass für April die Zahlung ausgesetzt wird, bzw gestundet. Die Stadt behält sich vor, die Gebühr zu einem späteren Zeitpunkt einzuziehen. Für März wurde der Beitrag in voller Höhe eingezogen, obwohl der Hort nur 1 Woche (?) auf hatte. Wie ist das bei Euch geregelt? Finde das so nichtssagend. Wenn länger zu ist, kann man doch nicht von den, vllt sogar mittlerweile in finanziellen Schwierigkeiten steckenden Eltern die volle Rückzahlung von um die 1.000,- verlangen (bei uns bei ca. 1/4 Jahr)... VG ohno
bei uns und auch in einigen anderen Bundesländern wurde ganz klar gesagt, dass die Gebühren für März und evtl auch April nicht gezahlt werden müssen. Die Kommunen strecken es vor und der Freistaat erstattet es ihnen demnächst.
Die Gebühren für April würden nur eingezogen, wenn die Kindergärten auch wieder öffnen, damit rechne ich persönlich vor Mai aber nicht. Es war sogar überlegt worden, den März zurück zu zahlen, aber bei uns waren zwei ganze Wochen die Kitas noch auf. Zudem wäre hier bei uns die Kita im April 1,5 Wochen zu, Osterferien. LG Muts
Bei uns wird auch vorerst der April nicht eingezogen. Wurde aber ausdrücklich erwähnt, dass es nicht erlassen wird, sondern nur vorerst nicht abgebucht. Über einen eventuellen Erlass wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Also bisher noch alles offen gehalten.
Ich bin auch gespannt wie das wird manche sind ja in Notbetreuung dagmar
Hort nach der Grundschule
Bei uns kam heute ein Schreiben von der fgst (freiwillige Ganztagsbetreuung) * das Ministerium für Bildung und Kultur hat uns informiert, dass Eltern und Erziehungsberechtigte, den Elternbeitrag für April 2020 nicht zwingend zahlen müssen. Die gilt besonders, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an uns. Erklären Sie uns bitte formlos und ohne Begründung bis spätestens 07.04.2020, mit Nennung des betreuten Kindes bzw. der betreuten Kinder und der entsprechenden Einrichtung, dass sie den Beitrag für den Monat April nicht zahlen. Wir bestätigen den Erhalt Ihrer Erklärung.**** Beigefügt war aber ein Schreiben vom Ministerium dass man doch zahlen soll wenn man es kann und besonders wenn man die Notbetreuung in Anspruch nimmt. Es gäbe noch eine Zeit nach Corona und man bräuchte diese Einrichtungen noch.
Huhu, hier ist es so dass wir für April keine Gebühr haben. Nur die Eltern deren Kinder in der notbetreuung sind müssen Beiträge zahlen.
Hier (B&W, kirchlicher Träger) wird pauschal für April keine Kosten berechnet.
In NRW sind die Beiträge für April nicht zu zahlen. Sie werden nicht eingezogen. Wer einen Dauerauftrag hat, soll den stoppen: Wer nicht mehr stoppen konnte, bekommt den Beitrag zurücküberwiesen. Ich denke, das bleibt auch so, sollte die Betreuung am 20.04. tatsächlich wieder starten. Dafür gibt es keine Rückerstattung für den halben März.
Der Bürgermeister unserer Stadt hat schon nach wenigen Tagen angekündigt, dass die Eltern keine Beiträge zahlen müssen bzw. das Geld zurück bekommen. Bei erstmal 5 Wochen geht die Rechnung, wenn ab dem 20. wieder geöffnet werden sollte, so: März wurde voll gezahlt April keinen Beitrag zahlen Mai voll zahlen Im März wurden 12 Tage zu viel gezahlt und im April werden 9 Tage ohne Beitrag betreut. Also 12-9=3. Somit bekommt man im Laufe des Monats Mai eine Rückerstattung von den 3 Tagen. Die Kitas melden aktuell jeden Tag eine Liste der Kinder aus der Notbetreuung an die Stadt. Diese rechnet dann aus wie viel sie dem Träger zahlen muss. Wie viel die Eltern dann dem Träger zahlen müssen (viele nutzen die Notbetreuung nicht täglich), rechnet der Träger und die Eltern müssen dann nur diesen Betrag zahlen. Also bei vielleicht 10 Tagen insgesamt, zahlen die Eltern auch nur für diese 10 Tage. Einige Träger haben zusätzlich beschlossen, dass sie auch die Beiträge für Verpflegung nicht berechnen. Das ist aber freiwillig. Ab dem 15.4. wird es eine Info geben, ob die Kitas und Schulen wieder öffnen oder nicht und wir dann der Mai abgerechnet wird.
Hier stand heute in der Zeitung, dass Corona offiziell als höhere Gewalt anzusehen ist und damit eine Stundung der Gebühren nicht zulässig ist. Gebühren werden weiterhin eingezogen. Wenn Eltern die Zahlungen einstellen, verlieren sie nach zwei Monaten den Betreuungsanspruch. Ach ja, vielleicht noch wichtig zu wissen, dass wir in Niedersachsen leben und hier nur Krippe und Hort kostenpflichtig sind. Und unser Bürgermeister ist ein Arsch...
Bei uns kommt das von ganz oben.... Ministerium übernimmt die Kosten für alle die nicht zahlen wollen oder können.
Die Gebührenordnung stellt ja jede Stadt für sich selber Wir haben für März die Hälfte zurück bekommen und im April wird nicht eingezogen,wir zahlen auch kein Essensgeld,nur den Vereinsbeitrag (15 Euro im Monat)
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