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Betreten eines Baugrundstückes

Betreten eines Baugrundstückes

77shy

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Wir haben folgendes Problem: Wir sind gerade am Bauen. Allerdings gibt es ein Pärchen (ehemalige Freunde, jetzt absolute Feinde), die nach jedem Bauabschnitt abends/nachts heimlich auf unserem Baugrundstück herumstiefeln, um zu begutachten, was-wie-warum gebaut wird. Können wir dagegen was tun? Es geht mir absolut gegen den Strich, dass die das machen, aber wir haben sie noch nicht "erwischt". Wir bekommen nur von zukünftigen Nachbarn erzählt, wann sie wieder mal auf unserem Grundstück waren. Des Weiteren bin ich mir auch nicht sicher, dass sie die Baumaterialien in Ruhe lassen oder ob sie irgendwann mal ihren Hund in unseren Rohbau pinkeln lassen. Zuzutrauen wäre denen auf jeden Fall einiges! Ich könnte grad platzen vor Wut!!! MfG


Sakra

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Antwort auf Beitrag von 77shy

habt ihr dieses berühmte schild stehen????? unbefugten ist der zutritt verboten ich würde sie einmal im guten darauf hinweisen , dass sie das zu unterlassen haben . wenn nicht, würde ich wohl mit anzeige drohen mit hinweis auf zeugen. ist das nicht auch hausfriedensbruch???????????


Sayo

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Antwort auf Beitrag von Sakra

Direkt ansprechen dass wenn es noch einmal vorkommt ihr eine Anzeige macht Wenn man jemanden nicht mag soll Man ihn in Ruhe lassen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 77shy

ich hab mal im baumarkt ein schild gesehen, das fand ich genial: "Vorsicht !! Bissiger Nachbar, der alles sieht.." und darunter: Betreten des grundstücks verboten


like

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Antwort auf Beitrag von 77shy

mit einem individuellen Schild: "Betreten des Baugründstücks verboten Auch für Herr und Frau XY. Hunde haben nicht in den Rohbau zu pinkeln. Finger weg vom Baumaterial. WIR SEHEN ALLES!!" Ne Schilderprägestelle macht dir das.


Sakra

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m


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sakra

Ich finde das auch super, und mal davon abgesehen: Ich hoffe, ihr habt eine Bauherrenhaftpflicht, mit denen würde ich auch mal reden - wenn da auf der Baustelle nämlich jemand verunglückt, hättet ihr ein Problem, allein schon deshalb sollte da NIEMAND herumstiefeln. LG Nicole


lastunicorn

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Bauherren verpflichtet sind, die Baustelle gegen den Zutritt von unbefugten zu sichern. Verletzen sich diese Unbefugten dann, wird's selbst mit der Bauherrenhaftpflicht eng. So einen doofen Zaun haben aber die Wenigsten bei der Bauplanung einkalkuliert... wir hatten auch keinen, haben aber schon vor Baubeginn drei Seiten des Grundstücks eingezäunt und mit einem Fertighaus eine abschließbare Tür. Menschen, die wie eure ehemaligen Freunde agieren, hält das bestimmt auch nicht ab. Die würden vielleicht sogar über einen Bauzaun turnen. Ich würde mich auch unendlich ärgern, solche "Spione" und potentiellen Saboteure auf einer Baustelle zu haben - aber genau das ist bestimmt auch deren Absicht: euch zu nerven und auf die Palme zu bringen. Vielleicht hilft es ja, sie direkt darauf anzusprechen und anzukündigen, dass der beobachtende Nachbar beim nächsten Mal die Polizei ruft. Da kann ich euch nur gute Nerven wünschen.


77shy

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Antwort auf Beitrag von lastunicorn

Man kann ja keinen Zaum ums ganze Grundstück setzen. Muss man auch nicht. Eine Haftpflicht haben wir. MfG


lastunicorn

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Antwort auf Beitrag von 77shy

Ebenso bist du als Gartenteichbesitzer dafür verantwortlich, dass niemand in dem Teich ertrinken kann. Deine Bauherrenhaftpflicht nützt dir garnichts, wenn jemand in die Baugrube fällt, weil du am Baunzaun gespart hast. Obwohl die Bundesländer unterschiedlich in der Baugesetzgebung aufgestellt sind, gilt zunächst das BGB... für Niedersachsen allerdings lässt das Ganz folgendermaßen kausal ableiten: § 17 NBauO - Einrichtung der Baustelle (1) Bei Baumaßnahmen müssen die Teile der Baustellen, auf denen unbeteiligte Personen gefährdet werden können, abgegrenzt oder durch Warnzeichen gekennzeichnet sein. Soweit es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, müssen Baustellen ganz oder teilweise mit Bauzäunen abgegrenzt, mit Schutzvorrichtungen gegen herabfallende Gegenstände versehen und beleuchtet sein. Daneben besteht noch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die allgemeine Verkehrssicherungspflicht als Grundstückseigentümer: § 823 BGB - Schadensersatzpflicht. (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Ergo: wenn sogar bekannt ist, dass sich dubiöses Volk auf dem Bau tummelt, ist es höchste Zeit, einen Bauzaun aufzustellen. Ich würde nicht riskieren, dass die Bauherrenhaftpflicht im Schadensfall kneift.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von lastunicorn

das ist ja das große problem. ein schild hilft dir im schadensfall gar nix. das ist genauso wie mit bissigen hunden. Auch wenn du an jeder ecke des grundstück ein schild hast "vorsicht bissiger hund" und der hund erwischt wirklich mal jemanden, der das grundstück betritt, dann haftet dennoch der hundehalter. genauso ist es bei einem baugrundstück. selbst wenn da 100 schilder hängen, haftet der bauherr mit haut und haaren.


lastunicorn

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Weißt du, was mich immer wieder erschüttert? Dass offensichtlich viele Bauherren ziemlich blauäugig mit einigen den Bau betreffenden Punkten umgehen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... Vielleicht hängt das doch ursächlich mit den ganzen Horror-Geschichten rund ums Bauen zusammen... Vieles ist eben doch selbst fabriziert.


77shy

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Antwort auf Beitrag von lastunicorn

Wir haben vorhin mit dem Schiedsmann gesprochen. Einen Zaun brauchen wir DEFINITIV nicht. Es reicht, wenn wir nachher ein Schild aufstellen. Sollten sie dennoch das Grundstück betreten, sollen wir das an den Schiedsmann weiterleiten und er leitet rechtliche Schritte ein. Es steht in unserem Bauvertrag und in den Bedingungen unserer Bauherrenhaftpflicht, dass wir nicht verpflichtet sind, einen Bauzaun aufzustellen. Ein Schild können, müssen wir aber nicht aufstellen. Allerdings hab ich eben eins gekauft. Aber wie gesagt: Wir haben keine Baugrube, in die jemand reinfallen könnte, da wir ohne Keller bauen. MfG


77shy

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Antwort auf Beitrag von lastunicorn

(1) Bei Baumaßnahmen müssen die Teile der Baustellen, auf denen unbeteiligte Personen gefährdet werden können, abgegrenzt oder durch Warnzeichen gekennzeichnet sein. Soweit es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, müssen Baustellen ganz oder teilweise mit Bauzäunen abgegrenzt, mit Schutzvorrichtungen gegen herabfallende Gegenstände versehen und beleuchtet sein. _____________________ Ich kann darin keinen Punkt erkennen, warum WIR einen Bauzaun aufstellen sollten. Bei uns ist das nämlich nicht erforderlich. MfG PS: Und das ist nicht unser erstes Haus.


lastunicorn

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Antwort auf Beitrag von 77shy

es gibt leider einschlägige Urteile, die dich warnen sollten. Dein Schiedsmann kann garkeine rechtlichen Schritte einleiten, sondern nur du selber oder ein von dir beauftragter Anwalt. Der Schiedsmann ist eben ein Schiedsmann und darf nicht parteiisch tätig werden. Er hat garnichts einzuleiten, wenn's du dich telefonisch bei ihm über irgendetwas beschwerst. Was ist denn das für ein Quatsch, den du uns hier verkaufen willst? Sorry... aber nach dem Schiedsmannkommentar glaube ich dir die Geschichte nicht mehr. Du hast trotzdem deiner geprahlten vielen Hausbauten keine Ahnung von der rechtlichen Konstellation um deinen Hausbau.


77shy

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Antwort auf Beitrag von lastunicorn

Ich weiß, wie es ist und was ich schreibe...... MfG


biggi71

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Antwort auf Beitrag von 77shy

dieses Baugrundstück wird Videoüberwacht!


Putzteufel

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Antwort auf Beitrag von 77shy

ich kenne mich jetzt so gar nicht aus was das bauen betrifft - aber so eine Lichtschranke an den stellen wo man damit rechnet dass jemand darüber geht und das ganze dann Taghell beleuchtet - ich glaube das würde einige abschrecken - und evtl. auch Nachbarn bitten sich dann ersichtlich in die Türe stellen um zu schauen was da los ist - vielleicht machen die neuen Nachbarn das mit nur zur Abschreckung. Gruß Putzi


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von 77shy

Ehrlich gesagt: am besten über der Sache stehen und die Leute ignorieren. Sollen sie doch ihren Hund in eurem Rohbau pinkeln lassen, spätestens wenn die Türen drin und der Estrich drauf ist, interessiert das keinen Mensch mehr. Und sollten sie ein paar Steine klauen, na und (solange es nicht echte Beschädigungen sind, aber um das beweisen zu können, müsstest Du sie eh auf frischer Tat ertappen). Wenn du ihnen zu viel Aufmerksamkeit schenkst, dann spielst du ihnen nur in die Hände. Ignorier sie und denk dir deinen Teil über das Niveau dieser Leute. Silvia


blumjoch

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Antwort auf Beitrag von 77shy

Also ich würde in der Reihenfolge: Einen Bauzaun aufstellen (hilft ja nicht nur gegen Nachbarn) Schilder aufstellen Beleuchtung mit Bewegungsmelder anbringen Und wenn wirklich was weg kommt oder beschädigt wird: Überwachungskamera aufstellen (mit passendem Schild). Individuelle Schilder mit dem Namen der "netten" Nachbarn kannst du dir auch machen (lassen). Geht ganz einfach hier z.B. http://www.sicherheitszeichen.de/Individuelle_Sicherheitszeichen:::label_list.html?label_list=true Und das allerwichtigste ist: Sich nicht zu sehr ärgern, sonst haben die schon gewonnen!