Mitglied inaktiv
Wie haben hier im Büro gerade eine heiße Diskussion. Wie ist es, wenn man arbeitslos ist und man nur noch halbtags arbeiten möchte. Dann bekommt man doch auch nur noch ALG auf Basis von Teilzeit. Weiß jemand, wo es dazu einen Paragraphen oder so gibt. Einige wollen es hier nicht glauben. Angenommen Vollzeit sind 40 Stunden. Dann bekomme ich auch 100% ALG. Wenn ich Teilzeit arbeite (20 Stunden), dann bekomme ich 50% ALG. Wenn ich 30 Stunden habe, dann bekomme ich 75% des ALGs. So ist es doch richtig, oder? Wo kann man das genau nachlesen, dass sich das ALG linear verändert, wenn sich die Stundenanzahl verändert? Freue mich über Hilfe. Frage zusätzlich auch noch im Baby und Job-Forum nach.
bei 20 stunden, also auch 50% der vz-arbeitszeit, bekommt man auch nur 50% alg1. DAS weiß ich sicher.
Danke für deine Antwort. Weißt du, wo man das nachlesen kann. Überall steht nur, dass es sich verringert, aber keiner will mir glauben, dass es sich dann auch um 50% verringt, wenn man 50% weniger arbeiten würde (was ja logisch ist, aber es glaubt mir trotzdem keiner)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__131.html Absatz 5
das weiß ich leider nicht, wo das nachzulesen ist..... 2006 war es aber so, mein mann war aufgrund der kinderbetreuung nur für 20h vermittelbar und hat dann auch nur die hälfte bekommen.
Hallo! Ich komme aus Österreich und hier ist es sicher so, dass dann ev. garkeine Arbeitslose mehr bezahlt wird oder nurmehr prozentuell. Ist ja klar, sonst würde ja jeder nur Halbtags arbeiten wenn das irgendwie ausgeglichen werden würde vom AS, weil sind wir uns ehrlich, wer sitzt schon gerne und freiwillig 40 Stunden am Arbeitsplatz - besonders im Sommer *lach*. Das wäre ja mehr als unfair wenn es anders wäre. LG Traude
Es geht darum, dass (im Falle bereits bestehender Arbeitslosigkeit) das ALG gekürzt wird (auch wenn man vorher v o l l gearbeitet und eingezahlt hat), wenn man nur halbtags vermittelbar ist. Trini
Hallo! Aber es ist in Ö auch so, es gibt einen gewissen Mindestbetrag den die Menschen mind. haben sollten. Und von den werden auch die Zuschüsse und Arbeitslose bewilligt. D.h. wenn der Mindestsatz bei 3 Personen 1.100 Euro ist und man hat ein Gesamteinkommen von 800 Euro, bekommt man 300 Euro. Wenn man garnicht arbeitet eben die ganzen 1.100. Ich denke sonst wäre es auch schwer zu unterscheiden wer nur Halbtags arbeiten möchte und wer nur so vermittelbar ist. Natürlich ist es schlimm, wenn man nur für 20 Stunden vermittelbar ist und eigentlich ganztags gehen möchte. LG Traude
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