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Berechnung der Fehlquote von AN bei Krankheit ... Diskussion in der Schule

Berechnung der Fehlquote von AN bei Krankheit ... Diskussion in der Schule

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wir hatten heute u. a. diese Berechnungsformel und sollten folgendes ausrechnen: Betrieb hat 5 AN, jeder fehlt im Jahr 10 Tage, die Gesamtarbeitstage im Jahr betragen 210 Tage. Wie hoch ist die Krankenquote in dem Betrieb? (es geht um die Quote, die AG bei KK melden müssen betr. Umlage zahlen - je nachdem, ob sie 40 oder 60 % des KK-Geldes von den Kassen erstattet bekommen möchten) Die Formel dafür lautet: (Anzahl der Beschäftigten * Fehltage) : (unterm Bruchstrich) GESAMTarbeitstage Meine Logik: 5 AN * 10 Tage = 50 Fehltage 5 AN * 210 Arbeitstage = 1005 Arbeitstage 50 Fehltage : 1005 Arbeitstage * 100 % = 4,97 % Krankenquote Antwort vom Lehrer: das ist falsch, denn es wird gerechnet: 5 AN * 10 Tage = 50 Fehltage 50 Fehltage : 210 Arbeitstage * 100 % = 23,81 % Krankenquote Für mich völlig unlogisch, denn wenn ich diese Zahlen sehe, dann "lese" ich daraus, dass jeder AN ca. ein Viertel Jahr krank war. Und: nehmen wir mal ein anderes Beispiel. 150 AN * (jeder) 3 Fehltage = 450 Fehltage dann rechne ich nach Lehrerverständnis: 450 : 210 Arbeitstage * 100 % = 214,29 % Krankenquote. Ist m. E. völliger Schwachfug??? Denn mehr als 100 % kann man doch gar nicht fehlen, diese Zahl sagt doch irgendwie aus: keiner war das ganze Jahr über da. Wird diese Quote wirklich so unlogisch ermittelt?


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Huhu, hä? Was rechnet dein Lehrer denn? Er kann doch nicht die Kranktage von 150 AN nehmen, die Arbeitstage aber nur von einem AN ... deine Berechnung war schon richtig, du berechnest die Quote ja aus den GESAMTarbeitstagen von allen und aus den Kranktagen von allen. Der Bezug muss jeweils derselbe sein - alle oder einer :-) Du hattest in deinem oberen Beispiel recht! Gruß, Sylvia


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das hatte ich (und meine Hinterfrau) auch gedacht, aber wir wurden von der gesamten Klasse wieder mal "niedergetrampelt" und die Lehrerin meinte: ich hätte einen absolut falschen Denkansatz und solle das doch bitte so rechnen, wie sie es vorgegeben hat ... habe vorhin mal mit meinem (studierten) nachbarn geredet und ihm diese frage vorgelegt und er war auch meiner und deiner ansicht und meinte, dass der rest schwachsinn sei. Dann hatten wir heute noch so ne Aufgabe: In einem Betrieb arbeiten 20 AN und 3 Angestellte. 1. Wie hoch ist der Anteil der Angestellten? 2. Wie viele sind insg. im Betrieb? (23) zu 1. rechnete ich (und auch meine Hinterfrau und einige andere): 3 Angestellte : 23 (gesamt) * 100 % = 13,04 % Antwort: das ist falsch, denn es sind 15 Prozent .... gesehen im VERHÄLTNIS zu den AN. Schön, sagten wir, aber das stand in der Frage nicht dabei! Denn dann hätte dort stehen müssen: Wie hoch ist der Anteil der Angestellten im Verhältnis zu den AN? Antwort: Nein, deshalb wäre das ja in der Aufgabenstellung bereits extra geschrieben worden, damit man sieht, dass es in der Frage ums Verhältnis geht. aha ... für mich nicht eindeutig.


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Komische Lehrerin. In der zweiten Aufgabe rechnest du das Verhältnis aus, also wieviel Angestellte sind anteilmäßig im Betrieb ... jeder logisch denkende Mensch geht bei "Anteil" davon aus, dass die Gesamtmenge an Mitarbeitern gemeint ist. Das Andere wäre das "Verhältnis" ... Beim Anteil musst du von 23 Mitarbeitern ausgehen ... wie du es auch gemacht hast ... Sehr fragwürdige Darstellung der Lehrerin ... habt ihr da auch ne Prüfung???? Dann sichere dich mal gut ab ... LG Sylvia


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ja, Prüfung am 9.7. - für alles, was wir seit 16. Februar gelernt (oder nicht gelernt) haben. Ist ne Weiterbildung im Rahmen der Frauenförderung vom ESF zum Technischen Fachwirt. Inhalt: Teil 3 und 4 der Meisterprüfung Teil 3 beinhaltet alles rund um Aufbau, Org., Abwicklung eines Betriebes (Marketing, Gründung, Finanzierung, Controlling, Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Produkt-entwicklung usw., Arbeits- und Sozialrecht usw. usw.). Ursprünglich sollte das mal für 1 Jahr gehen, dann wurden 3 Monate gekürzt - aber der Stoff soll trotzdem geschafft werden. Sehr viele Dinge werden nur grob angerissen (oder aus dem Zusammenhang gerissen, da keine Zeit) und wir Laien dürfen uns das dann in unseren Köpfen wieder zusammenbasteln, wo was hingehört. Einige Themen behandeln wir überhaupt nicht (z. B. Firmengründung) - diese sind für uns auch eigentlich nicht wichtig, da wir ja keine Meister werden, die dann mal ne Firma haben, sondern nur "Büro-Tussis" - und da ist einem letztlich schuppe, wie warum usw. Firmengründung - aber für die Prüfung müssten wir es eigentlich wissen. Eigentlich - um ne Chance zu haben, die Prüfung zu bestehen - müssten wir die drei dicken Bücher auswendig bringen. (haha) Teil 4 ist dann der AdA-Schein, den jeder in seinem erlernten Beruf machen muss (egal, ob es den Beruf noch gibt oder nicht ... d. h. viele Berufe sind hier ja weggefallen oder haben sich komplett gewandelt, aber das interessiert nicht, der Schein muss darauf abgelegt werden lt. HWK-Richtlinien. Bei der IHK genügt auch der Nachweis von ausreichender Berufspraxis - mind. 5 Jahre - um den AdA-Schein in einem anderen Beruf ablegen zu können). Unterm Strich nutzt der einem nicht wirklich was - es sei denn, man könnte im eigenen Beruf ausbilden. Viele haben aber Berufsverbot (2 Köchinnen z. B.), div. Berufe gibts nicht mehr (bes. Textilbranche) und mein Beruf sieht heute völlig anders aus als vor 20 Jahren (Schriftsetzer). Das würde nix zur Sache tun - wenn man den Schein hat, dann hat man auch die Berechtigung, später in JEDEM anderen Beruf Lehrlinge auszubilden ... ich frage mich nur, woher ich das Fachwissen dazu erwerben soll??? Wenn ich den Ada-Schein hab, kann ich noch lange nicht in ne Metallbau-Firma gehen und sagen: Guten Tag, ich kann Lehrlinge ausbilden und möchte mich gerne bei Ihnen bewerben. Was haben Sie gelernt? Äh, Schriftsetzer, aber das macht ja nix - den Schein hab ich ja .... Irgendwie Schwachsinn, oder? Allg. die Prüfungsfragen sind auch so bescheuert formuliert, dass man erstmal ne Weile dasitzt und grübelt, was die denn da von einem überhaupt wollen, weil alles so dämlich umschrieben. Wir haben eine Mappe mit alten Prüfungsfragen - da wird mir echt nicht besser, wenn ich das lese. Und alle Fächer an einem Tag zu prüfen finde ich auch die Härte. Wenn man wenigstens jeden Tag ein Fach hätte - dann wieder umschalten, vorbereiten auf den nächsten Tag usw. ... aber so - echt heftig. Ich hab mich hauptsächlich deshalb dahin begeben, damit ich dann hoffentlich bei meinem Mann im Büro die Buchführung usw. selbst machen kann, denn davon habe ich leider keinen blassen Schimmer. Frage mich, wieso ich in der Prüfung z. B. wissen muss, warum ich mich für welche Betriebsform entscheide (z. B. GmbH, GbR usw.) und was Vor- und Nachteile sind etc. Ehrlich - wenn ein Meister ne Firma eröffnen will, dann setzt der sich in aller Ruhe hin, nimmt sich die Fakten zu jeder Firmenform in die Hand und durchdenkt die Geschichte. Da grübelt er auch nicht nach, was welche Gesellschaftsform beinhaltet usw. Aber wir, die wir eh keine Firma gründen wollen, müssen sowas in der Prüfung auswendig können ...


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ich verstehe die begründungen deiner lehrerin auch nicht und hätte es so berechnet wie du (auch im beispiel im anderen posting). wenn sie prüfungen abnimmt ist das blöd. es gibt ja aber sicher möglichkeiten, ein ergebnis "anzuzweifeln" und von höherer stelle nochmal durchrechnen zu lassen. ich hätte wohl schwierigkeiten, falsche rechenwege zu benutzen die ich gar nicht nachvollziehen kann. lass es dir doch nochmal erklären. sag freundlich, aber beharrlcih dass du es nicht verstanden hast und sie es nochmal schritt für schritt erklären soll. vielleicht merkt sie dann ihren eigenen fehler ;-)


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Ich habe zuerst auch so wie du gedacht 1005 AT .............. 100% ....50 FT ..................x% Das ist aber in diesem Fall ein Trugschluss, denn auch wenn 5 AN fehlen, bleiben die 210 AT (100%). 210 AT ................ 100% ..50 FT .....................x% 100% : 210 Arbeitstage * 50 Fehltage. ... hätte ich jetzt `mal so gerechnet ... lG, Alexa