Mitglied inaktiv
Hallo, schreib hier eigentlich nicht, aber ihr wisst doch immer viel. Wir haben unseren Bauantrag abgegeben und dürfen nun nicht so hoch bauen wie wir gern wollten, wir haben uns da schon der Umgebung angepasst, es ist ein alter Ortskern, wo die neuen Häuser so 8 m mit Dach hoch sind und die Alten teilw. über 3 Etagen. Nun dürfen wir auch nur 8 m, da das Grundstück schon sehr schmal ist wollten wir halt etwas in die Höhe bauen. Muss man sich jetzt damit abfinden oder gibts da noch ne übergeordnete Stelle wo man sich hinwenden kann, oder wäre das eh alles vergebene Liebesmüh, weil -das Bauamt hat immer Recht-. Danke Mandy
Wir haben auch ein wenig höher gebaut, als die umliegenden Häuser (1 m Kniestock im Dachgeschoss). Das Bauamt hat uns eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Davor wurden die Anlieger befragt, es hatte keiner Einwände. Wenn die max. Höhe im Bebauungsplan festgeschrieben ist, müsste der Gemeinderat einem Antrag eurerseits zur Bebauungsplanänderung zustimmen. LG
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