Elternforum Aktuell

bankkaufleute hier? baufinanzierungsfrage

bankkaufleute hier? baufinanzierungsfrage

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo, ich habe mal eine frage zu finanzierung von wohnungseigentum. im internet habe ich dazu nichts gefunden. ich gehe doch sicher recht in der annahme, dass man eine baufinanzierung nur bekommt, wenn man einen unbefristeten arbeitsvertrag hat? oder gibt es da ausnahmen? was zählt zum einkommen dazu, auch unterhalt und zinseinnahmen? welche rolle als sicherheit kann ein pfändbarer titel spielen? vg fille


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallöchen, bin zwar keine Bankkauffrau, aber ich denke, mit befristeten Vertrag sieht es eher schlecht aus. Wobei das "Ganze" sicherlich zählt. Hast Du ordentlich Eigenkapital ? Willst Du alleine finanzieren oder mit Partner ? Hast Du sonst Sicherheiten ? Wegen dem Titel .... was ist das für ein Titel ? Gegen wen ? Ist bei der Person Geld zu holen ?? Habe auch gegen eine ehemalige Freundin einen Titel, weil sie mir noch jede Menge Geld schuldet. Mit dem Titel kann ich mir aber auch den H ... abwischen ( Sorry ), denn bei der Guten wird niemals nie was zu holen sein, d.h. der Titel bringt mir NICHTS. Also ein Titel ist keine Garantie, das man daraus auch mal erfolgreich vollstrecken kann. Daher würde ich einen Titel nicht als Sicherheit betrachten. Und Unterhalt ... der fällt doch auch irgendwann mal weg, ist also auch kein dauerhaft sicheres "Einkommen". Und was für Zinseinnahmen ? In welcher Höhe, aus welcher Anlage ? Das spielt doch alles eine Rolle, daher kann man das hier doch so gar nicht pauschal beantworten. Hilft nur ... Termin bei der Bank vereinbaren und Dich dort genau erkundigen. LG, Tippel


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Guten Morgen, ich bin Finanzierungsspezialistin. Ich mache grundsätzlich keine Finanzierungen mit befristeten Verträgen, Unterhalt jedoch zählt durchaus zum Einkommen, wenn er auch gezahlt und nicht nur tituliert wird. Das heißt, wir lassen uns Kontoauszüge zur Dokumentation zeigen. Mail mich gern an, wenn Du Fragen hast! Einen schönen Tag und viele Grüße


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Unrterhalt und Zinseinnahmen gelten mit als Einkommen. Besonders der Unterhalt, da dir ja auch der Lebensunterhalt des Kindes als Ausgabe angerechnet wird. Meinst du den pfändbaren Titel des Unterhaltes? Der ist egal, gezahlter Unterhalt ist wichtig. Der Titel als Sicherheit ist möglich aber absolut unüblich, da mit viel Bürokratie verbunden. Daher eher keine SIcherheit. Befristete Arbeitsverträge sind ungern gesehen aber machbar. Mein Freund hat nur 4-Jahresverträge und auch eine FInanzierung bekommen. Ist Ermessensfrage. Probieren, ein Beratungsgespräch kostet nichts. Oder am besten mehrere Anbieter. lg