Mitglied inaktiv
Hallo, für mich aktuell; Hintergrund; Vater gestorben, Erbschaft noch nicht ausgezahlt, Bank erklärt sich bereit, die Bestattungskosten vorzustrecken. Da nicht genügend Barvermögen vorhanden war, wurden Aktien des Verstorbenen verkauft. Dies allerdings, ohne vorher die Erben zu benachrichtigen, bzsw. zu fragen, welche Aktien verkauft werden sollen.Es gibt keinen Vertrag und keinen Auftrag, wir haben bei der Bank nichts unterschrieben (außer das Überweisungsformular für die Rechnung des Beerdigungsinstitut). Dies kommt mir sehr merkwürdig vor! Ist das wirklich rechtens??? Vielen Dank
Schreibe einen Brief an den Vorstand und setze eine Frist zur Rückabwicklung, andernfalls wirst du die Bafin informieren. Mehr fällt mir dazu nicht ein, das würde ich tun!
Ist nicht rechtens - Rückabwicklung am Dienstag gleich in die Wege leiten! Ohne Auftrag kein Verkauf. Punkt! Die Vorstreckung der Beerdigungskosten kann über einen kurzfristigen Dispositionskredit (Sicherheit: Aktiendepot) erfolgen. Ein Verkauf ist m.E. bis zur Klärung der Erbschaft nicht erlaubt. Könnte ja sein das ihr das Erbe gar nicht antreten wollt... Gruß Corinna
Die Bank haftet voll. Ohne Erbschein und Unterschrift aller Erben darf sie gar nichts machen.
Die letzten 10 Beiträge
- Aktuell - der Wal
- Correctiv - Remigration - Gerichtsurteil
- Ungarn
- Ich lasse euch mal etwas zum Nachdenken da, gerade auf Linkedin gefunden...
- Erfahrungen Schüleraustausch Kanada
- Wahl-Sonntag in Deutschland - Nach-Wahl-Gedanken
- Ethik-Unterricht
- Zivilcourage in der Praxis
- Haustür in Mehrfamilienhaus
- Sieg in BaWü