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aufsichtspflicht

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Mitglied inaktiv

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wer kennt sich aus??? meine große tochter, bekanntermaßen 12 jahre alt, ist schon seit etwa 2 jahren oft alleine zuhause. am wochenende hat sie eh keinen bock mit mir mitzukommen und ich kann mir auch keine 12 oder mehr wochen urlaub nehmen. so. wir sind aber über handy immer connected, d.h. sie sagt mir, wo sie hingeht oder wer zu uns kommt. es kam auch vor, daß sie 1-2h auf selina (3) aufpassen mußte und dann eine freudin von ihr hier war. nun traf ich gestern die mutter einer freundin von ihr, die ihrer tochter 1 woche hausarrest erteilt hat, weil u.a. meine tochter in abwesenheit der mutter zu gast war. ich bin bis dato weit davon entfernt gewesen, jedesmal bei einer mutter anzurufen, ob sie zuhause ist, wenn mein kind dorthin geht, das habe ich eigentlich noch nie gemacht ( bis zu einem gewissen alter geht man ja schwer davon aus, bei einem kind weiß ich, daß die mutter auch ganztags arbeitet, so waren die beiden eh allein ). wie ist das mit der verletzung der aufsichtspflicht, wenn dem fremden kind etwas passiert? oder auch dem eigenen? wenn man es genau nimmt, müßte ich ja dann bis 18 immer zuhause sein??? weiß das jemand???


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, rein rechtlich kann ich Dir leider nicht helfen. Wobei es auch so ist, daß das Gesetz bei solchen Sachen keine festen Altersangaben macht. Im Zweifel ist der Entwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Beispiel: Wenn Du Deinem 6jährigen Kind 25 mal erklärt hast, daß es mit dem Rad nicht zu nah an stehende oder fahrende Autos ranfahren soll, wenn es diese Regel bisher gut befolgt hat und wenn es auch sonst ein durchaus vernünftiges Kind ist bist Du NICHT haftbar wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn besagtes Kind dann mal alleine in einem abgeschlossenen Bereich Rad fährt und dabei ein parkendes Auto zerkratzt. Wenn Du ein gleichaltes Kind aber noch nie darauf hingewiesen hast, es immer gefährlich nahe an den parkenden Autos fährt und es auch sonst schon Dreck am Stecken hat, was gefährlkiches Fahren angeht, bist Du in gleicher Situation dran wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Allerdings achte ich darauf, daß die Eltern von Besucherkindern immer wissen, wenn die Kinder bei mir alleine sind. Ich habe Fumi auch erklärt, sie soll darauf achten, daß die Eltern das wissen. Also wenn sie alleine zu Hause ist und ihre Freundin kommt vorbei, dann sollen die beiden bei der Mutter anrufen und Bescheid sagen, daß sie alleine bei uns sind. Bisher hat noch keine Mutter deswegen Probleme gemacht. Und WENN dem so sein sollte, dann können die Mädels ja gerne zu dem anderen Kind gehen und der Mutter dort auf den Senkel gehen ;-). Fumi ist allerdings auch der Typ Kind, der ständig bei mir anruft, wenn ich nicht da bin. "Mama, darf ich mir ein Glas Milch nehmen?" "Mama, darf ich mir enen Keks nehmen?" "Mama, darf ich Kika kucken?" "Mama, das Kaninchen hat mit den Ohren gewackelt!" Manchmal frage ich mich, was ich falsch gemacht habe *seufz*. Gruß, Elisabeth.