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Auch eine etwas komplizierte Frage zum Kindschaftsverhältnis

Auch eine etwas komplizierte Frage zum Kindschaftsverhältnis

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ok, mal schauen ob ichs verständlich erklären kann. meine bekannte hatte vor Jahren eine Beziehung, die mehr schlecht als recht lief. Sie haben sich dann getrennt und sie hatte eine 2 Wochen Affaire mit einem verheirateten Mann. Da wurde dann der Freund plötzlich wachgerüttelt, kam wieder angekrochen und alles war in butter, sie kurz drauf schwanger, Heirat trallala... Nach 6 Jahren ging die Ehe in die Brüche, er zieht aus, sie lebte ein paar Monate mit den Kindern (Zwillinge) allein und lief dann durch Zufall ihrer verheirateten Affaite wieder über den Weg. Er war inzwischen geschieden, er zieht ein, alles in Butter, die Kids lieben ihn, sie sind jetzt seit fast 2 Jahren eine glückliche kleine Familie. Bis auf das Theater mit dem Ehemann... Es geht hin und her...er will keinen Unterhalt für die Kinder zahlen, sie erwirkt einen Titel, will die Scheidung, er willigt nicht ein, das ganze zerrt sich seit über 2 Jahren. Als letztes hat er sogar den Scheidungstermin gekickt, weil er einen Vaterschaftstest wollte. behauptete die Kids sind nicht von ihm. Tja....und Recht hatte er. Die Kids sind tatsächlich von der damaligen, verheirateten Affaire, mit dem sie jetzt zusammenlebt und glücklich ist. Soooooo..wie sieht das jetzt rechtlich aus???? Vom wem sind die Kinder? Von ihrem alten-noch-Mann (der ja nicht der biologische Vater ist) oder von dem damals verheirateten Mann (der der bilologische Vater ist) Der Noch-Mann, möchte den ganzen Unterhalt etc zurückgezahlt, dafür gibt er die Kinder zur Adoption frei, damit sie der wirkliche Vater adoptieren kann. Kann er das verlangen? Oder hat der wirkliche vater sowieso ein recht drauf? Komplizierte blöde geschichte.... kennst sich wer aus? Lg reni


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äääähhhh, also wenn deine Freundin zum Zeitpunkt der Geburt schon mit ihrem jetzigen Nochmann verheiratet war, dann sind es rechtlich gesehen seine Kinder. Waren sie das?


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ja, das waren sie.. Lg reni


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Dann ist errechtlich gesehen zur Zeit der Vater. Er müsste jetzt die Vaterschaft anfechten, dann wird ein Test gemacht. Und dann steht fest, dass er es nicht ist. Der neue Mann, der ja eigentlich der biologische Vater ist, muss dann gar nicht adoptieren.


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Und der "nochvater" kann den Unterhalt von der Affäre/dem richtigen Vater zurück fordern. Taram


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achso.... dann hat der Noch-Ehemann eigentlich gar keine Möglichkeit durch diese versuchte erpressung (Unterhalt zurück) die Kinder NICHT frei zu geben. Wie ist das dann mit dem Namen? Die sind ja noch verheiratet und die Kinder haben ganz normal den namen des Vaters (Noch-Ehemanns) Lg reni


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Für die ganzen 8 Jahre??? oder nur die zwei Jahre in denen er getrennt gelebt hat und Unterhalt gezahlt hat? Sie sind/waren ja noch verheiratet. Lg reni


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nein, er kann damit nicht erpressen. Der normale Weg wäre, der Nochmann macht eine Vaterschaftsanfechtungsklage, DANN müsste die Vaterschaft des jetzigen Mannes gerichtlich festgestellt werden, DANN kann der Nochmann vom jetzigen Mann Unterhalt zurückfordern.....ääähhhh.....möglicherweise aber nicht voll, könnte sein, dass ein Teil der Verjährung unterliegt, vielleicht weiss das jetzt jemand anderes hier. Eine Adoption wäre dann nicht notwendig. Das alles kann m.E. auch die Frau initiieren, so dass es auf eine Mitwirkung des Nochmannes gar nicht ankäme.... bzgl der Namensänderung muss das Kidn zustimmen, wenn es mindestens 5 Jahre alt ist. Der leibliche Vater muss zustimmen, wenn es um seinen Namen geht. Die Mutter, wenn es um ihren Geburtsnamen geht. Hoffe, das stimmt so.


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ich geb das mal so unter vorbehalt weiter. Sie ist einfach komplett überfahren und kennt sich in solchen Dingen null aus. Dann hat sie wenigstens mal Ansatzpunkte bei denen sie konkret nachfragen kann. Danke und Lg Reni


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innerhalb von 2 jahren nach kenntnis dessen, daß er auch NICHT der vater sein könnte, müßte er klagen. würde an mannesstatt schleunigst zum anwalt rasen, wundere mich, daß der noch nichts gesagt hat, die haben ja sicher einen....


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Reni,will Dich nicht verunsichern,aber die Kinder sind in der Ehe geboren,auch wenns :Kuckuckskinder" sind,sind die Unterhaltszahlungen vom Noch-Mann rechtens. Tip: Familienanwalt befragen LG Karin


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Also, solche komplexen Fälle würde ich mir nicht ohne Anwalt trauen anzugehen. Das Geld, das sie hierfür evtl. ausgeben muss, spart sie lockerst an der Sache selbst wieder ein.


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Da haben es Maenner wirklich nicht einfach und koennen reingelegt werden. Sie muessen uns Frauen vertrauen. Und wenn sie nach einem Vaterschaftstest fragen, werden sie meist angeschissen...


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der Umstand, dass der spätere Ehemann von der Affäre wußte, er sich bemühte die Frau noch rumzukriegen, hätte ihm schon damals genügen müssen, an der Vaterschaft der Zwillinge zu zweifeln. Wenn er jetzt die Vaterschaft anfechtet, wegen Gründen die ihm schon vor mehr als 2 Jahren bekannt waren, hat er m.E. keine Chance und bleibt weiter der juristische Vater.