Anjaunddavid
Ich wohne alleine mit meinen 5 Kindern in einem Haus zur Miete mit riesigem Garten (gute 900qm2). Durch Kinder und Job bleibt mir für den Garten wenig Zeit. Im Herbst war mein Vermieter hier und forderte mich auf, den Garten in Ordnung zu bringen (Hecken schneiden, Unkraut entfernen, Rasen mähen usw.) Wenn ich das nicht mache, schickt er eine Firma, dessen Kosten ich dann trage. Weil ich das eben nicht allein schaffte, holte ich mir einen Bekannten, der 4 Std. in dem Garten arbeitete und auch alles das machte, was der Vermieter forderte. Meine Nachbarn (Baugleiches Haus mit Garten) zogen letztes WE aus und vorher schnitt mein Nachbar freundlichwerweise noch mal die Hecken, die wirklich groß und hoch sind). Nun ist seit 3 Tagen besagte "Gartenfirma" hier, schneidet Sträucher ohne Ende, Stundenlang, entsorgt natürlich alles, schneidet wieder mal die Hecke usw......... Die Rechnung werde ich in ein paar Tagen hier haben. Muss ich das zahlen??
Hm, weiß ich nicht ... aber hast Du das dokumentiert, was Dein Bekannter getan hat, gibts da vielleicht vorher/nachher Fotos ? Und: darf eigentlich irgendeine Gartenfirma ohne Ankündigung also ohne daß Du den Termin weisst auf Dein gemietetes Grundstück ? Hattest Du dem Vermieter gesagt, daß Dein Bekannter bereits was getan hat ? Ich weiß, daß man was Gehweggrenzen anbelangt zum Heckenschneiden verpflichtet ist, aber was geht den eigentlich der Rasen und das Unkraut an ? Frag doch mal in einem Rechtsforum ! LG Cosma
Rechtsforum ist eine gute Idee, danke! Hm, gesagt habe ich es nicht direkt, aber er muss es gesehen haben (der Vermieter); dass der Garten gemacht worden ist. Fotos habe ich leider keine, nur eine Überweisung, dass der Bekannte etwas dafür von mir bekommen hat, das ist wahrscheinlich auch nicht so gut;-)
Hallo anja, ruf sofort den vermieter an und frag nach. Jetzt! Sag bitte, dass du jemanden beauftragt hattest und du nun in sorge bist, dass du nochmal etwas bezahlen musst. Frag ihn, ob er denn nicht gesehen hat, dass der garten gemacht ist. Früher oder später musst du es klären, aber bitte jetzt bevor alles zu spät ist und du eine rechnung bekommst. Gutes oder schlechtes verhältnis zum vermieter. Anja, nicht den kopf in den sand und auf die rechnung warten! Franziska
Franziska.....ich kann ihn leider nicht anrufen, ich habe keine Telefonnummer!!UNd er ist im Telefonbuch nicht eingetragen.... Ausserdem redet er nicht mehr mit mir... Aber danke!
Wahrscheinlich ist das Problem, dass er eine andere Sichtweise hat, wie ein Garten auszusehen hat, als ich. Ich fand es ok, wie es J. gemacht hat-er wohl nicht...............ist natürlich die Frage, ob ich mir das gefallen lassen muss...
Der könnte mich mal kreuzweise
Wenn er das Haus samt Garten vermietet, hat er kein Recht zu bestimmen, wieviel Zeit Du investierst. Er kann Dir ja auch schlecht vorschreiben, wie oft Du durchwischen mußt oder welche Farbe die Wand Deines Wohnzimmers hat.
Klar, wenn die Hecke in den angerenzenden Weg reinwuchert, muß es geschnitten werden, aber das Unkraut juckt vermutlich nur einen gelangweilten Mann, der den ganzen Tag nix besseres zu tun weiß.
Ich würds der Firma JETZT sagen, daß sie sofort aufhören sollen, da es bereits von Deinem Bekannten und DIr gemacht wurde. Sollte ne Rechnung kommen, würde ich mich auf nichts einlassen.
Mit dem "kreuzweise" ist das so eine sache. ICH kann so einen stress nicht aushalten und würde dann eher bezahlen... Ich würde es immer erst auf die nette art versuchen, bevor ich mich streiten würde. Was steht denn im mietvertrag? Warum ist der denn so blöd zu dir anja? Was ist mit: Umarme deine feinde bis sie sich ergeben? Fragt sich franziska
meine frage wäre wäre.... würdest du eine malerfirmer reinlassen die du nicht gerufen hast? du mietest die sache und da wandern leute rum, die du nicht beauftragt hast. ich glaube nicht dass, das rechtens ist. leider kenn ich mich mit den gesetzen nicht so aus
Ich hätte halt mal die Gartenfirma gefragt, was die da unbestellterweise auf dem von dir angemieteten Grundstück treiben und hätte sie gleich wieder weggeschickt mit dem Hinweis, dass der Job schon erledigt ist. Selber schuld, wenn du dir etwas andrehen lässt, was du nicht bestellt hast.
Hi, Du kannst nicht jemanden wegschicken, der den Auftrag von einem Dritten hat. Ihr Ansprechpartner wäre der Vermieter gewesen. Als Option hätte sie noch gehabt, sich mit dem Gärtner über die Auftragslage und die durchzuführenden Arbeiten auszutauschen, statt hinterher munter vor sich hin zu spekulieren. Der Türe verweisen hätte sie den Gärtner jedoch nicht können. LG Fiammetta
Schließlich ist es IHRE Tür - und die Unverletzlichkeit der Wohnung bezieht sich auch auf den Garten. Ich muß auch einen Handwerker nicht "einfach so" in meine Wohnung lassen - da kann der Vermieter den noch so bestellen und sogar bezahlen. Termine sind mit dem Wohnungsbewohner abzustimmen. Sonst könnte der Vermieter ja einfach in die Wohnung oder den Garten marschieren, wenn ich nicht da bin - und das darf er selbstverständlich ebensowenig wie seine "Abgesandten". Ich finde es übrigens schräg, daß der Mieter keine Kontaktdaten vom Vermieter hat. Ich habe als Vermieter doch ein Interesse, daß der Mieter mich erreichen kann. Was passiert, wenn es einen Rohrbruch gibt oder so? Soll der Mieter dann einen Brief per Snail-Mail schreiben? Gruß, Elisabeth.
Hi, das mit der Wohnung ist richtig. Hinsichtlich des Gartens gilt der Mietvertrag und wenn dort steht, dass der Garten für Gartenarbeiten jederzeit betreten werden darf, dann ist der Vermieter im Recht. Außer der Gartenmöbel und des Spielzeugs gehört dort eh` alles den Vermieter, selbst das Grünzeug, das der Mieter gepflanzt hat. Ist etwas erst in der Erde, gehört es dem Eigentümer der Erde. Hinsichtlich der Erreichbarkeit des Vermieters hast Du Recht. Allerdings dürfte im Falle eines Rohrbruchs der Mieter den Installateur beauftragen, müßte die Rechnung begleichen und dann das Geld vom Vermieter zurückfordern. Dann wird geprüft, wer den Schaden angerichtet hat bzw. wer dafür verantwortlich ist und dann beginnen die üblichen Streitereien, diesmal nur in die sonst umgekehrte Richtung. LG Fiammetta
Ja - manchmal ist es aber auch schade, das der Vermieter nicht das Recht hat, die Wohnung zu betreten -
so würde mancher Messie auffliegen
(s.u. meine Freunde, die solche erdulden mussten - rausgeklagt haben, weil die Mieter keine Miete bezahlt haben...und erst danach die Bescherung gesehen haben - und auf gut Deutsch - die Schei... wegmachen mussten....)
Nochmal:
WIR alle kennen die Geschichte nicht - d.h. nur von einer Seite
WIR kennen den Mietvertrag nicht
WIR kennen den Garten nicht!
Meines Gartentores würde ich jeden verweisen, der mir nicht passt, es sei denn derjenige wäre ein Polizeibeamter mit Durchsuchungsbefehl. Zum Gartenschnitt: Unser Garten hat in etwa dieselbe Größe (knapp 1000m²) und fast um den ganzen Umfang herum mannshohe Hecke, dazu diverse Sträucher, Obst- und Zierbäume. Den Garten winterfertig zuzuschneiden ist verdammt harte Arbeit, die Muskelkater und Blasen an den Händen verursacht und nie und nimmer in 4 Stunden (???) getan ist. Wir sind jeden Herbst zu zweit mehrere Tage beschäftigt, entweder über mehrere Wochenenden oder wir nehmen uns dafür extra ein paar Tage Urlaub. Insofern zweifle ich daran, dass der Garten der Ausgangsposterin von ihr aus akzeptabel gemacht worden ist. Aber das kann hier natürlich keiner wirklich beurteilen, der den Garten nicht gesehen hat. Absonderlich finde ich aber, dass der Garten ausgerechnet jetzt - zu dieser Jahreszeit, zu diesen Temperaturen - von der Gartenfirma geschnitten wird, absolut unüblich (jedenfalls in unseren Breiten). Sehr mysteriös, die ganze Geschichte.
Richtig, aber es muß eben definitiv drinstehen. Und auch dann sind Termine mit dem Mieter auszumachen. Stell Dir mal vor, Du liegst barbusig im Garten, und dann marschiert mal eben der Vermieter rein. Auch wenn der Rasen dem Vermieter gehört - meine blanker Busen gehört immer noch mir. Daß diese Rechtslage für den Vermieter Nachteile haben kann ist sicher richtig. Aber trotzdem ist sie so. Und daher ist Deine Behauptung, daß man als Mieter jeden reinlassen muß, der im Auftrag des Vermieters vor der Tür steht, schlicht und ergreifend falsch - unabhängig davon, ob Du oder ich das toll finden oder nicht.
Hi, wie gesagt, es kommt auf den Mietvertrag an. Jetzt im Februar / März ist für bestimmte Gartenarbeiten, d.h. Hecken-, Baum- und Strauchschnitt der perfekte Zeitpunkt, v.a. wenn eine bessere Verzweigung angeregt werden soll. LG Fiammetta
Die Gemeinde stellt Ende Oktober/Anfang November dafür sogar zwei Wochen lang riesige Grünzeugcontainer kostenlos für die Bürger hin. Wenn wir jetzt schneiden würden, wüssten wir gar nicht, wohin mit dem ganzen Zeug...
Hi, mag sein, aber diese Information habe ich von einem gelernten Gärtner, der sich eben auf Bäume etc. spezialisiert hat. Grundsätzlich kann man das alles bis -5°C schneiden. Danach werden die Zweige zu unflexibel und es drohen Frostschäden. LG Fiammetta
das "schnittgut" kommt auf das osterfeuer, so wird es hier gemacht! ist aber auch egal wann, wenn im mietvertrag steht das der garten in schuss zu halten ist, dann hat man dies auch regelmäßig zu tun! wenn der mieter dem nicht nachkommt, dann kann man als vermieter auf deren kosten eine firma beauftragen. allerdings hat man diesen vorher zu informieren und eine terminabsprache zu führen! ich habe vorne im haus 2 wohnungen zur miete. für die untere wohnung steht klipp und klar im mietvertrag das sie den teil des gartens der für sie da ist sauber zu halten hat! allerdings würde ich keine firma beauftragen, denn sie schafft es körperlich phasenweise nicht so, aber mich stört es gar nicht wenn der rasen mal ordentlich hoch ist. stören tut es mich wenn sie dann sonntags von einem freund den rasen mähen lässt. aber selbst dazu sage ich nichts, sind ja nur dann 15 min! wenn ein vermieter soweit geht, dann stimmt da vielleicht was nicht an dem verhältniss zwischen vermieter u mieter! oder er ist einfach ein "stinkstiefel"! da aber ja kurz vorher was gemacht wurde, würde ich wenn ich mieter wäre schon was dageben unternehmen und mir es so nicht gefallen lassen! hast ja zeugen! lg
der vermieter muss es auch vorher "angemahnt" haben! damit meine ich nicht mal eben so am telefon oder über den gartenzaun zu sagen "wenn-----dann", sondern er hat es vernünftig anzumahnen das was gemacht werden muss, muss eine frist setzten und wenn der mieter bis dahin nichts unternommen hat, dann kann der vermieter handeln! trotzdem hat er dann terminabsprache zu halten! lg
im herbst schneiden - weiß ja nicht in welchen breitengraden ihr lebt!? wenn der winter dort nicht streng wird - o.k. aber hier bei uns lieber im herbst, denn man möchte nicht, das teure büsche und sträucher verrecken. bei -20 grad geht der frost natürlich so richtig ins holz. aber andererseits - think positiv: was kaputt ist, wächst nicht mehr praktisch, wenn man keine lust zur gartengestaltung hat.
aber hier bei uns lieber IM FRÜHJAHR, (nicht HERBST!!!!) -eben nach der starken frostperiode- denn man möchte nicht, das teure büsche und sträucher verrecken. bei -20 grad geht der frost natürlich so richtig ins holz.
Hat er das vorher explizit angekündigt? Was steht zu dem Garten( Nutzung und Pflege) im Mietvertrag drin? Ich hab mal ein wenig die "Glotz"seite bemüht und folgendes gefunden. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gartennutzung.htm Im Zweifel frag mal beim Mieterverein oder im Rechtsforum nach. VG Claudiaaaa
Vielen, lieben Dank euch!!! Tja, sie sind beauftragt worden vom Vermieter......... Franziska, er schaut mit seiner blöden (sorry) Gattin einmal im Jahr nach Ankündigung das Haus an und es passt ihnen nicht, dass es hier nicht so aussieht, wie in einer sterilen Villa-wie auch bei 5 Kindern und 4 Zimmern. Seither reden sie nicht mehr mit mir. Ich bin auch immer dafür, freundlich miteinander umzugehen, deswegen bin ich es immer noch. Aber ich glaube, so langsam wird das über den Anwalt laufen müssen..... Ich habe noch mal in den Mietvertrag geschaut: "Ist für die Pflege des Gartens zuständig und die gepflasterten Flächen unkrautfrei zu halten." Kann man nicht einfach mal in Ruhe gelassen werden.......
problem ist, dass du schon zuständig bist, dass eine hecke ordnungsgemäß geschnitten wird und Bäume, Sträucher Rasen angemessen gepflegt werden. Wenn die hecken, Sträucher etc nicht jedes jahr vernünftig geschnitten werden dann wachsen sie aus, gehen schlimmstenfalls kaputt, tragen keine früchte mehr, das gras vermost, geht ein usw. Wäre es dein Eigentum kann es dir egal sein..ist aber sein Eigentum.... Wegen der gepflasterten Flächen....unkraut in den Ritzen lässt auf dauer die Platten aufstehen und macht die Wege, Flächen uneben, im Schlimmsten fall springen die Steine, stehen auf, werden zu Stolperfallen und müssen neu verlegt werden. Ist leider berechtigt, dass du dafür sorgen musst. Inwieweit allerdings kann ich von hier aus nicht beurteilen. Lg reni
Habe nochmal beim Mieterbund nachgesehen: http://www.mieterbund.de/959.html?&no_cache=1&sword_list[]=Gartenpflege Gartenpflege [...] Soweit Mieter zur Gartenpflege verpflichtet sind, bedeutet dies nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes: Ohne spezielle Absprachen ist der Mieter nur für einfache Arbeiten, wie Rasen mähen, Unkraut jäten oder Umgraben von Beeten, zuständig (LG Siegen 3 S 211/90; LG Detmold 2 S 180/88). Im Mietvertrag kann aber zusätzlich geregelt werden, dass zu den Gartenpflegearbeiten auch das Beschneiden von Bäumen und Sträuchern gehört, dass Rasenflächen neu anzulegen sind oder kranke, morsche Bäume gefällt werden müssen (LG Frankfurt 2-11 S 64/04). Im Gegenzug haben Mieter, die den Garten mitgemietet haben, aber auch das Recht, diesen nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten und zu nutzen. So können Mieter beliebig Blumen sähen, Sträucher anpflanzen oder kleine Bäume (OLG Köln 11 U 242/93). Und Mieter können in ihrem Garten ein Gemüsebeet oder einen Komposthaufen anlegen, genauso wie einen kleinen Teich (LG Lübeck 14 S 61/92; LG Regensburg S 320/83). ----------------------------------------------------- Bei dir steht drin, dass du den Garten pflegen und die Pflastersteine Unkraut frei halten sollst. Zu Garten pflegen zählen also einfache Gartenarbeiten, wie oben beschrieben. Hecken schneiden ist da schon eigentlich nicht mehr drin. Hat er dir eigentlich eine Frist zur Erledigung der Arbeiten genannt? Ich glaube aber da hilft wirklich nur noch nen Anwalt. VG
naja, da steht es doch eigentlich schwarz auf weiss, was du im garten zu tun hast. mal ehrlich, wenn ich mein haus vermieten würde und der garten würde langsam aber sicher verwahrlosen (und wenn überall unkraut ist, ist es so), dann wäre ich als vermieter auch sauer. das hat schliesslich gut geld und arbeit gekostet und dann ist man ja bemüht, es ordentlich zu halten. 900qm ist jede menge fläche und ich glaube dir, dass du das allein mit 5 kindern schwer bewältigst, aber dann musst du dir im vorfeld hilfe suchen und nicht erst, wenn der vermieter sauer ist.
also, du musst die Firma nicht bezahlen. In deinem Mietvertrag ist lediglich voon der allg. Pflege des Gartens die Rede sowie Gehwegplatten von Unkraut frei zu halten. Wie und Wann, kann dir der VM nicht vorschreiben. Auch bist du nur verpflichtet, einfache Gartenpflege zu betreiben. Sträucher rückzuschneiden fällt da wohl nicht darunter, sondern z.B. - Rasenmähen - Unkrautjäten - Entfernen von Laub - Umgraben von Beetflächen Sollte im Mietvertrag das Schneiden der Hecke vereinbart sein, müsstest du das auch übernehmen. Außerdem, wenn du deinen Pflichten nicht nachkommen würdest, muss er dich schriftlich auffordern, eine Frist setzen und dann erst könnte er eine Firma beauftragen aber ich sehe hier gar keinen Grund für, dass du überhaupt zahlen müsstest. Auf dieser Seite steht ganz viel dazu: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=92659&ccheck=1
Ich danke euch sehr! Allen:-) Ihr habt mir schon geholfen!
muss sich entsprechend kümmern! Und dazu gehört nun mal entsprechend den Rasen zu mähen und die Sträucher zu stutzen und eben auch Unkraut zu jäten! Ich vermiete auch und es ist ganz klar Sache der Mieter, die schließlich alles benutzen dürfen ohne wenn und aber - dann gehören neben ihren Rechten eben auch die Pflichten dabei! Ebenso wie wie wir hier mit Haus und Garten leben - es ist noch nicht ganz unser Eigentum - also müssen wir es hier selbstverständlich auch machen! Zeit hin oder her - die habe ich auch gerne für etwas anders aber der Garten soltle sein und nun muss ich schauen!
Also, ich bin relativ unsicher. Erstaml/ man muesste den GArten gesehen habe,. Und wenn Du sagst, ein bekannter habe einmal vier Stunden darin gearbeitet- dann muss ich schmuzeln Ich habe auch vier Kinder und einen um einiges kleineren, aber immer noch grossen GArten ( Grundstueck hatt gut 250 qm weniger als eures). Ich schaffe es auch nicht, mich um den Garten gut zu kuemmern- aber ich lasse mir immer Leute vom Studentenschnelldienst kommen. Und da ist vier Stunden gar nichts. Allene solche basics wie RAsen maehen, Altholz und LAub entfernen, Unkraut zupfen, alles irgndwie schneiden und halbwegs im Takt zu halten- dafuer kommt meoin GAtenstudent mehrfach. Und ich habe ihn im Auge- also der macht was. Von daher- einmal vier Stunden in einem lange vernachlaessigten GArten- da sagen mir meine Erfahrungen, dass das nicht so ist, wie Ihr das im Vertrag gemaacht habt. Aber- darf der Vermiter eine sog. Ersatzvornahme machen- sprich, das also selber regeln und Dich loehnen lassen? Ich glaube schon , dass er das nach Androhung darf ( glauben, nicht wissen)- aber ich glaube auch, dass er nur das verlangen darf, was mietvertraglich geschuldet ist. Und hier- wenn Dein NAchbar die Hecke geschnittten hat, dann braucht da jetzt kein Neuer mehr dran. Vor allem- auch das meine Erfahrung : wenn eine versierte Forma da ist, dann machen die entweder mehr als die basics oder schinden Stunden. Denn aus meinem grossen Erfahrungsschaztz weiss ich, dass eine FACHFIRMA MIT ENTSPRECHENDEM GERAET da einfach schneller ist. WEnn naemlich was gemacht wird, fuer das mir das Werkzeug fehlt oder was einfach anstrengend ist und ich dem studiosus nicht zutraue, rufe ich diese Firma. BAumstuempfe ausgraben- oder eben auch eine Hecke mit so einem Saegemesser, da machen die brrrrrrrrrrrrrrrrrrrr und das Ding ist fertig wo ich mit meiner Gartenschere den halben Vormittag werkel. Mein Tip waere-- ueberleg Dir genau, was in Ordnung war- bspw. Hecken- und was nicht. WEnn die Rechnung kommt- wenn Sie an Dich kommt- erstmal zureuck mit dem Hinweis, dass die an den Auftraggeber soll- und wer sie Dir schickt, um detaillierte ASAuflistung bitten. Also niccht- drei TAge GArtenarbeit 500 Euro, sondern Hecke schneiden 80 Euro ( streichst Du dann weil Hecke geschnitten war), Unkraut zupfen oder etwas umgraben ( wenns geboten war, wuerde ich zahlen) und so weiter. Jedenfalls- wies einer schrieb- Gartenpfege ist Deins, aber im ueblichen RAhmen wies der normale Haus und GArtennutzer macht- ansonsten fuer Luxus und Stundenschninderei zahlt der Vermiter. Benedikte
Hi, grundsätzlich ist es `mal richtig, dass Du nur für das zuständig bist, das im Mietvertrag vereinbart wurde und Du den Garten so gestalten darfst wie Du willst. Es sei denn, der Vertrag besagt etwas anderes. Tatsache ist, dass Dein Vermieter Dir eine Frist gesetzt hat und das macht er wahrscheinlich nicht aus purer Langeweile, sondern weil ER die Konsequenzen Deines Nicht-Tuns tragen muss und weil die aktuellen Mietgesetze derartig vermieter- und damit eigentümerungünstig sind, dass nirgends z.B. eindeutig geregelt ist, wann und wie er den Garten betreten darf, um z.B. die Bäume zu schneiden. Im übrigen erwartet der Mieter an sich, dass der Garten zwar in die Miete inkludiert ist, erwartet dabei zumeist also, dass der Mietpreis ohne Garten nicht viel anders ausfällt als mit, d.h. der Garten soll quasi geschenkt dabei sein und gleichzeitig will man den Garten zwar nutzen, aber nicht machen. Wenn ich bei uns durch die Siedlung marschiere, kann ich Euch genau sagen, welcher Garten Eigentum und welcher dazuvermietet ist. Der Vermieter darf lt. Gesetz zwar eine Reihe von Arbeiten schaffen, die dem Mieter nicht zumutbar sind (das Nutzen ist ihm aber schon zuzumuten), aber er darf z.B. bei einem vermieteten Garten nicht einmal sein eigenes Obst abernten. Das Gartenproblem beschäftigt die Gerichte kaum weniger als andere Mietprobleme. Tatsächlich hat Reni allerdings Recht, dass permanentes Unkraut die Gehwege aufstehen läßt, was wiederum längerfristig zu Unfallgefahr wird und für die ist dann wieder der Vermieter haftbar. Anders ausgedrückt: Du machst nichts, schädigst den Vermieter, Dich haut`s auf die Schnauze und der Vermieter war dann der Böse - irgendwie aberwitzig, gell? Ungeschnittene Hecken verkahlen von innen heraus, werden krankheitsanfälliger und das Entfernen einer stark geschädigten Hecke ist extrem kostspielig. Hat der Nachbar die Hecke geschnitten, dann ist das einerseits ein feiner Zug von ihm, wir wissen aber nicht wie und ob das halbwegs korrekt durchgeführt wurde. Dazu kommt, dass auch Nachbarn Rechte haben, d.h. es gibt regionsabhängige Gesetze, wie hoch z.B. Hecken sein dürfen. Außerdem kann auch ein Nachbar dagegen klagen - und er wird zumeist sogar Recht bekommen -, wenn das Nachbargrundstück dauerhaft stark ungepflegt ist. Das bedeutet nämlich a, Belästigung durch ein ortsübliches Übermaß an Pollen und b, eine Wertminderung (!) des Nachbargrundstücks. Der Nachbar beschwert sich aber nicht beim Mieter, von dem er weiß, dass ihm das Problem am Popo vorbeigeht, sondern beim Vermieter, also dem Eigentümer. Rasenmähen wird übrigens lt. Gerichtsurteilen als alle zwei Wochen für ausreichend erachtet, da es in unseren Breitengraden immer wieder regnet und man nicht permanent zur Gartenarbeit zu Verfügung stehen braucht. Mäht der Mieter aber nur alle fünf Wochen (z.B.), dann hat er ein Problem. Ich würde eher versuchen, aus dem Mietvertrag so weit herauszukommen, dass mir die Gartenarbeit abgenommen wird. Du wirst mit 900qm nicht fertig, was nachvollziehbar ist. Vielleicht ließe sich Dein Bereich auf z.B. 100qm um`s Haus reduzieren, den Rest macht der Vermieter und dafür betrittst Du auch den restlichen Gartenteil nicht? LG Fiammetta
ich weiß jetzt nicht ob das regionabhängig ist. aber bei uns ist es sogar so streng, daß die stadt nach zweimaligem anmahnen eine firma beauftragen darf, die z. b. den gehweg bei deinem haus von unkraut zu befreien oder zu kehren. ist unserem nachbar passiert. er hatte sehr viele löwenzahn zwischen gehweg und straße und hat die nie entfernt. die stadt hatte ihn zweimal ermahnt und eben angedroht, eine firma einzuschalten. und das hat die stadt dann auch getan. kostenpunkt 400 euro. der nachbar ging sogar bis vors gericht, aber die stadt bekam recht. hat dich dein vermieter mehrmals drauf hingewiesen? nur mündlich oder auch schriftlich? laut gericht reicht sogar eine abmahnung. was genau stand in dem evtl schreiben drin? ich denk mal, es kommt schon auf diese dinge an, die wir hier ja nicht wissen können.
wir schneiden unsere hecken und sträucher jedes jahr komplett zurück, also bis runter zum boden. die kommen immer wieder, glaub mir das. und so haben wir das problem mit dem zurückschneiden schonmal nicht. bäume haben wir gar keine, nur rasen. das macht auch sehr wenig arbeit. man kann ja die kinder in den garten lassen und dabei rasen mähen. mach ich genauso. außerdem spann ich meine kinder mit ein, den garten zu pflegen und ihnen machts sogar spaß im dreck zu wühlen. das argument: ich habe keine zeit... kann ich irgendwie nicht gelten lassen. man muss ja nicht alles auf einmal machen, immer mal bisschen was.
Das scheint eine recht komplizierte Gesetzesangelegenheit zu sein. Er hat mir geSAGT, dass ich bitte den Rasen mähen möchte und das Unkraut beseitigen soll und die Hecke schneiden soll. Rasen mähen (habe ich sonst den Sommer über mit den Kids immer gemacht, aber dann im Herbst nicht mehr geschafft ) hat ja der Student gemacht, Hecke schneiden auch und Unkraut ich. Auf jeden Fall habt ihr mir geholfen und ich werde ja nun sicher sehen, was passiert..
Hat er Dich im Herbst mündlich aufgefordert? Er hätte Dich -rein gefühlsmäßig- erst einmal schriftlich auffordern müssen! Wärst Du Deiner Verpflichtung nicht nachgekommen, dann hätte er nach weiterer Anmahnung eine Fa bestellen können. ABER: Wenn Du Dir das 3 Tage lang seelenruhig anschaust, während die Gartenbaufirma arbeitet, ohne den Mund aufzumachen, hast Du quasi Dein Einverständnis gegeben! Warum regst Du Dich also jetzt auf? Fragende Grüße
... über die Grenze des Nachbarn ragen, zurückzuschneiden. Stört er sich daran, kann er mich auffordern, das Diese geschnitten werden! Komme ich dieser - VERPFLICHTUNG- nicht nach, kann er eine Fachkraft beauftragen - die Rechnung bekäme ich! Also halte ich alles fein ordentlich kurz, bevor er mich ansprechen kann.
sei doch nicht so aggressiv;-) Ich habe mich nicht aufgeregt, ich habe ganz normal gefragt und ganz normale Antworten bekommen. Und die Hecken HABEN wir geschnitten.
streite einfach die Aufforderung sitens des Vermieters ab, die Gartenarbeiten ausführen zu sollen. Es gibt ja nichts Schriftliches. Ist es richtig, dass Du Dich bis jetzt nicht geäußert hast, wie das im Mietvertrag geregelt ist, oder habe ich das überlesen? Wäre schon wichtig zu wissen, bevor man spekuliert. Allerdings ist eines weiter festzustellen: DER AUFTRAGGEBER (VERMIETER) muss die Rechnung zahlen, denn er ist nun mal der Auftraggeber. Einfach umlegen auf den Mieter dürfte schwierig sein, wenn er nichts schriftliches hat. Wie gesagt, ich weiß allerdings nicht, was im Mietvertrag steht. LG fk
Aggressiv? Wo? Wann?
Ich habe lediglich die Sachlage erklärt. Auch ich als Eigentümer habe Verplichtungen den Nachbarn gegenüber (davon ab, möchte ich meinen Garten auch nicht innen verloddern lassen, dafür war die Anlage zu teuer)
"Die Hecken HABEN wir geschnitten"
- Ja, habe ich gelesen UND verstanden!
Aber was ich nicht verstehe:
Warum lässt Du die Leute dann 3 Tage in Deinem Garten arbeiten ohne den Mund aufzumachen und rufst nun im Forum um Hilfe?
Darauf fand ich keine Antwort!
Garten ist jetzt schick?
"DER AUFTRAGGEBER (VERMIETER) muss die Rechnung zahlen, denn er ist nun mal der Auftraggeber" ---------------------------------------------------------- Sorry - wir kennen die Sachlage nicht. Wir kennen auch nicht den Garten! ---------------------------------------------------------- Es brauchst Dich jetzt kein Mieter angesprochen zu fühlen. Aber ganz ehrlich: Ich möchte heute nicht mehr Vermieter sein! Meine Freunde haben ihre Wohnung vermietet, dort haben Messies binnen 1/2 Jahr die komplette Bude vermüllt, den Garten nicht gemacht - geschweige denn Miete bezahlt. Andere haben Mieter, welche weder Schnee geschoben haben oder sich um den Garten kümmern, OBWOHL es im Vertrag festgehalten wurde ABER wenn dann der Vermieter einen Dienst bestellt, der es macht (denn bspw. Bürgersteige sind schneefrei zu halten) und dafür Geld sehen will - wollen die Mieter nicht zahlen, weil die haben´s ja schließlich nicht bestellt - und wer findet das fair? Manche machen es sich gern einfach. Ich bin jedenfalls froh, das ich beizeiten, meine andere Bude verkauft habe und nichts mehr mit Mietern zu tun habe!
Hi, genau das ist das Problem: Einige wenige kennen ihre Rechte besser als bestens oder wollen von vornherein keine vertraglich vereinbarten Arbeiten leisten und sich lieber ins gemachte Nest setzen statt kompromissbereit zu sein. GsD sind das nur wenige, aber die bringen alle Braven in Mißkredit und lassen einen fast zwangsläufig zunächst einmal an das Negative denken. Unbestritten ist aber auch, dass nicht jeder Vermieter von vornherein zu den Guten gehört. LG Fiammetta
Wie geschrieben - bin froh das ich´s los hab. Sag Dir mal was PN
.
ich meinte: Dito!
Das würde mich mal intressiern, den er kann auch nicht einfach jemanden schicken ohne dir eine Frist gesetzt zu haben. LG Chrissie
Hi, ..., dass der Eigentümer nicht die Absicht hat, die vollzogenen Gartenarbeiten auf die Mieterin umzulegen? Der Typ ist doch nicht doof und weiß durchaus, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Folglich ist er für die übrigen im Garten anfallenden Arbeiten zuständig und die läßt er nun von einer Firma durchführen, damit der Garten nicht restlos zuwuchert und er hinterher noch mehr Umstände hat. Das Verhalten der Mieterin ist sicher nicht korrekt, auch nicht nach rechtlichen Maßstäben. Sie hat halt jetzt versucht zu retten, was zu retten war und offenbar ist ihr das nicht gänzlich gelungen - wir kennen die Bilder vorher/nachher nicht. Mich würde es jedenfalls nicht wundern, wenn der Vermieter diese Arbeiten nun nicht auf sie umlegen würde. Übrigens hat er das Recht, Gartenarbeiten, die nicht durch die Mieterin durchgeführt werden, über die Betriebskostenabrechnung am Jahresende einzufordern und zwar auch solche, die er höchstpersönlich geleistet hat und diese wiederum zu dem üblichen Preis, den er auch einer Fachfirma hätte zahlen müssen. Wenn unsere Posterin also nun in Zukunft gescheiter ist, dann wird sie die anfallenden Arbeiten im nächsten Jahr selbst leisten - den Garten nutzt sie auch und wenn dazu Zeit ist, dann auch zu den üblichen Arbeiten. LG Fiammetta
wenn nicht sogar dreist!
schaue 3 tage zu, wie mein garten aufgehübscht wird und zahle dann nicht
ist gut jetzt;-) Ich wollte keine Riesendiskussion entfachen und ich habe nirgends (!) geschrieben, dass ich nicht zahle. Die Gartenfirma ist vom Vermieter beaufragt worden und Punkt. Ich habe den Vermieter im Herbst bei der Tankstelle getroffen, er wohnt im selben Ort und fährt öfter hier vorbei. Er bat mich, das, was ich geschrieben hatte. Weil ich es wie erwähnt nicht alles geschafft habe, hat mir J. geholfen. Wir haben eine komplette Rasenfläche, einen kleinen Kirschbaum und links und rechts je eine Hecke. Als das gemacht war, war der Vermieter hier, sah es, sagte aber nichts dazu. Dass nun der Kirschbaum gestutzt wurde, das wußte ich nicht (dass er das verlangt) und die Hecke schien wahrscheinlich dem Vermieter immer noch zu hoch. Und ich verstehe den Vermieter auch, darum habe ich mir ja Hilfe geholt.- Aber trotzdem danke an alle noch mal.
du schriebst ja, ihr habt den rasen gemäht, die bäume und hecken geschnitten und unkraut gezupft. also WAS genau macht die Firma, wenn doch angeblich nix mehr übrig ist? würde mich echt interessieren
die schnippeln - entsorgen - schnippeln - entsorgen - schnippeln ........ stundenlang und das schon über 3 tage haben wohl doch noch einiges liegen lassen ;-)
Die Firmal war auch in dem Garten von dem Nachbarn, der ausgezogen ist. Die haben die beiden Hecken auf Bauchhöhe gekürzt , den Kirschbaum so gestutzt, dass fast nichts mehr da ist;-) und natürlich alles entsorgt.
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