Mitglied inaktiv
vielleicht kennt sich ja jemand damit aus... Hi erstmal. Also nur zur Randinfo: letztes Jahr Mai wurde mir betriebsbedingt gekündigt zum August. Seitdem bin/war ich arbeitslos, habe vor kurzem Selbständigkeit angemeldet (über die ARBEITSAGENTUR, nicht über die ARGE) Ich habe damals ALG I bezogen ab August + aufstockend ALG II beantragt (weils nicht gereicht hätte, davon abgesehen habe ich noch ein Kind) Mein Antrag wurde ständig verschleppt, so dass ich tatsächlich seit August 09 auf meine ARGE-Zahlungen warte... Jetzt habe ich, wie gesagt, Selbständigkeit angemeldet und Gründungszuschuss beim Arbeitsamt beantragt. Da ich kurz vor Fristablauf stand, wurde ich rückwirkend zum 28.4. beim Arbeitsamt abgemeldet... und habe seitdem KEINE Bezüge. Nun habe ich wiederholt die ARGE angeschrieben, dass sie doch bitte mal meinen Antrag bearbeiten möchten, der nachweislich verschleppt wird... Statt einer (positiven) Antwort oder gar Überweisung flatterte mir heute ein Schreiben meiner SB bei der ARGE ins Haus mit einer blanko Anlage, die starke Ähnlichkeit mit meinem Businessplan hat, in die ich ALLE voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben eintragen muss... JEtzt meine Frage: Ich meine hallo? Ich bin selbständig, ich habe keinen Anspruch auf ALG II seitdem UND habe das auch nicht beantragt. Alles, was ich will, ist, dass die mir meine Gelder auszahlt, die jetzt seit 10 Monaten aufgelaufen sind, und das ist nicht wenig... WAS interessiert also meine ARGE-MItarbeiterin meine Selbständigkeit und warum muss ich erst diesen Wisch ausfüllen, damit ich meine Zahlungen seit August 09 bekomme???? Kann mir das einer erklären?! LG Sue
Hi, kann es sein, dass Deine Bearbeiterin keinen Schimmer hat, dass noch ALG-II-Zahlungen ausstehen? Deine im Anschluss stehende Selbständigkeit hat doch mit Deinem restlichen ALG-II-Anspruch gar nichts zu tun. Da kannst Du nur eines machen: Am Montag auf der Matte stehen und mächtig trampeln.... Frage mich, wovon Du überhaupt im Mom. lebst, wenn noch Zahlungen aus dem letzten Jahr ausstehen... Das tut mir echt leid für Dich. Mit den Bearbeitern bei Euch hast Du ech einen Griff ins Klo hingelegt... Alles Gute für Dich. VG I. LG I.
ich kann mir kaum vorstellen, dass meine SB keinen Schimmer hat, WAS noch aussteht, denn ich halte es ihr seit Monaten vor. Ja, ich hätte schon längst hingehen können, mache ich eh am Montag. Das letzte Mal, als ich strampelnd auf der Matte stand, habe ich vier Stunden gewartet, dann hat man mich heim geschickt mit den Worten, ich solle nachmittags wieder kommen. Zwischendurch rief man dann an und meinte, ich bräuchte gar nicht kommen, es fehlen noch Unterlagen. So wie IMMER wieder Unterlagen fehlen. Im Juli (bei Beantragung) habe ich eine stillgelegte LV angegeben und auch Police eingereicht. Im DEZEMBER fiel meiner SB ein, sie könnte ja mal den Rückkaufwert erfragen. Dann fiel ihr ein, sie bräuchte eine Bestätigung vom Kindergarten, wie lange er auf hat... Nachdem das alles geschickt wurde stellte sie fest, es wäre nie angekommen... Seit ich meine Mails so verfasse, dass eine andere SB noch in cc steht, läuft es auf einmal. Wie gesagt, JETZT möchte ich einfach meine Kohle haben von August 09 bis Mai 10 und ihr fällt ein, sie möchte gern den Nachweis über meine Einnahmen als Selbständige. Gelebt habe ich vom ALG I, Kindergeld und Unterhalt, der jetzt aber auch zweimal ausgeblieben ist. Meine nicht geringe Abfindung ist ebenfalls dabei draufgegangen, meine Lebenshaltungskosten zu decken. LG Sue
wieso hast du es solange akzeptiert ??? warum bist du ihnen nicht wesentlich früher auf den wecker gegangen ??? warum wartest du vier stunden und läßt dich dann heim schicken ??? geh über den leiter , beschwer dich , werde laut - denn wie heißt es so schön hunde die nicht bellen werden nicht gefüttert !!! mfg mma viel , viel glück und starke , starke nerven und vielleicht auch ein bisserl mehr mut
seeehr lange Geschichte, warum, wieso, weshalb... ich schreib sie Dir gern mal per PN, irgendwann...
Untätigkeitsklage
Untätigkeitsklage:
Zu unterscheiden ist die Untätigkeitsklage zwecks Erstellung eines Bescheides in Folge eines Antrags und die Untätigkeitsklage zur Erstellung eines Widerspruchsbescheides in Folge eines Widerspruchs.
Im Sozialrecht ist als spezialgesetzliche Norm § 88 SGG einschlägig. Die Frist beträgt derzeit 6 Monate für den Bescheid, d.h. die Untätigkeitsklage ist zulässig, soweit nicht innerhalb von 6 Monaten über den Antrag entschieden wurde.
Ergeht innerhalb von 3 Monaten nach Einlegung eines Widerspruches kein entsprechender Bescheid, kann dann bereits Untätigkeitsklage erhoben werden.
Der Verwaltung soll damit die Möglichkeit genommen werden, Klagen der Bürger durch langes Warten zu verhindern bzw. zu verzögern.
Einstweilige Anordnung:
Daneben kann als Rechtsmittel gegen Untätigkeit auch eine einstweilige Anordnung in Betracht kommen. Wenn wegen der Dauer der Verfahren zu besorgen ist, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache das streitige Recht endgültig verkürzt werde oder die Rechtsverletzung fortgesetzt werde, ist es unter Umständen notwendig und sinnvoll, sozialrechtliche Ansprüche oder die Abwehr negativer Bescheide schnell durchzusetzen. Hierzu ist das Rechtsmittel der einstweiligen Anordnung vorgesehen.
http://www.ra-unger.eu/site_hartz4_sv.htm
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mit der Sachbearbeiterin würde ich gar nicht erst sprechen, direkt ein zwei Türen höher ansetzen. Schlender mal durch die Gänge und achte auf die Türschilder, da steht dran wer was zu sagen hat. ;-) Und alle Papiere mit nehmen.
Danke C. Ich hatte mich auch schon oft mit Ralph darüber unterhalten, der mich glaubig vierteilt, wenn er das liest... ich habe viel zu lange die Füße stillgehalten - nur, bisher (so doof das klingt) brannte mir auch nicht der Arsch. Ich hatte die Geschichte ja oft genug im AE gepostet. Das Problem bei der Sache ist, die SB hat nachweislich auch meine Unterhaltszahlungen fürs Kind vier Monate lang verschleppt. Die "Zeugin" hierfür weigert sich allerdings, auszusagen... ist ebenfalls eine vom Amt. Die Frage, die sich eben MIR jetzt stellt, ist: WARUM muss ich diesen Wisch ausfüllen, MUSS ich überhaupt - der hat doch mit meinen Zahlungen VOR der Selbständigkeit gar nichts zu tun. Meine Selbständigkeit läuft auch nicht über die ARGE sondern das Arbeitsamt UND ich habe keinerlei weitere Forderungen an die... was interessiert sie also mein Einkommen???? LG Sue
mit dem hatte ich bereits Kontakt, getan hat sich nichts bis auf den Hinweis "da fehlt noch was" - es FEHLTE ABER NICHTS.
tja dann drohe ihnen mit rechtlichen schritten oder nimm dir einen zeugen mit beim nächsten besuch oder droh ihnen mit der öffenlichkeit ggf. mit der presse ( gell snuggels ?!?!?! ) - sie müssen einach merken das du dich nicht länger vertrösten lässt man muß es ja nicht durchziehen aber zumindest nehmen sie sich dann hoffentlich ein wenig ernster mfg mma du hättest es mir nicht in allen einzelheiten erzählen müssen - ich wollte nur damit zum ausdruck bringen das ich mich wundere das du solange wartest oder gewartet hast
was ist dann zur zeit mit deiner krankenversicherung - ist die dann geklärt ??? oder gibt es da auch probleme ???
Kundenreaktionsmanagement des BA-Service-Hauses Die Mitarbeiter des Kundenreaktionsmanagements des BA-Service-Hauses erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse: Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de Schick denen mal eine nette Email in der du den Sachverhalt erklärst! Wozu die diesen Schrieb brauchen kann ich dir auch nicht sagen.
mit nett meine ich tatsächlich höfflich und beschreibe alles genau und ausführlich. ;-)
ich bin IMMER nett und höflich. Gerade in solchen Sachen. Danke schön.
was heißt "keine bezüge"? wenn du gründungszuschuss beantragt hast, dann hättest du doch "bezüge"... und den bekommst du nur, wenn du noch mindestens 90 tage anspruch auf alg I gehabt hättest bei abgabe des antrags. ist das so gewesen? irgendwie scheinbar nicht, denn sonst hättest du nahtlos nach dem alg I den gründungszuschuss bekommen müssen. da dir jetzt dieser ganze kladderadatsch von der ARGE geschickt wurde, steht doch zu vermuten, dass du jetzt einstiegsgeld bekommen sollst... das ist im grunde das pedant zum gründungszuschuss... und den bekommt man eben, wenn die 90-tage-frist verpasst wurde.
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