Mitglied inaktiv
Hallo Zusammen, meine Freundin hat gestern der Vorarbeiterin den Bescheid für die Kur gegeben. Heut gab die Vorarbeiterin meiner Freundin den Bescheid zurück und meinte der Chef hätte die Kur nicht genehmigt. Erstens sind in der Zeit zu viele im Urlaub und 3 Wochen würden ja mal gar nicht gehen. Sie solle die Kur auf die Herbstferien verlegen und dann 2 Wochen nehmen und nächstes Jahr dann noch mal 2 Wochen in der Zeit wo sie Urlaub hat. Darf ein Arbeitgeber eine Kur so ablehnen und sagen mehr als 2 Wochen dürfe man nicht fehlen? Eine Kur ist doch nicht ein Wünsch Dir was. Wie seht Ihr das und was kann ich ihr denn jetzt raten? Bin gerade ein wenig geplättet, denn im Arbeitsvertrag steht nichts davon das sie nicht länger als 2 Wochen Urlaub nehmen darf. Ich bedanke mich schon mal. Liebe Grüße
Was wäre, wenn sie sich ein Bein bricht? Sagt er dann auch, das sie den Gips zwei Wochen umtun soll und nächstes Jahr nochmal zwei Wochen??? Hallooooo???? Geht ja mal gar nicht... Ich denke nicht, das das irgendeinen rechtlichen Hintergrund hat... LG
Zumal die Kur erst im August los geht. Also nicht von heute auf morgen. Ich meine da ist doch genug Zeit um was zu machen. Was denkst Du denn? Soll sie dann doch einfach fahren? Sie hat ja früh genug bescheid gegeben.
Rechtlich kann ich dir leider überhaupt nicht weiter helfen, aber da bekommst du sicher auch Infos über die Krankenkasse. Eine Kur ist alles andere als ein Urlaub. Eine Kur bekommt man, wenn Behandlungsbedarf besteht und nicht als Spaß. Und wenn der Behandlungsbedarf JETZT besteht (vom Arzt attestiert und von der Krankenkasse befürwortet) dann kann der Arbeitgeber wie Rumpelstilzchen auf und nieder hüpfen dann muss die Kur JETZT stattfinden (und nicht im Herbst) Wünsche viel Glück momoo
einfach fahren würde ich nicht. ich würde ihr raten, die krankenkasse aufzusuchen und nachzufragen, wie das rechtlich aussieht. klar kann ich den AG auch verstehen. wieso ausgerechnet im august? aber man kann sich das heutzutage halt nicht aussuchen
es könnte evtl ein anderer termin gefunden werden. aber gegen die kur an sich kann der arbeitgeber nix machen. ist ja wie krank............meine haben damals auch die augen verrollt- bin trotzdem gefahren...
Kur ist kein Urlaub. Kur wird als Krankenstand abgerechnet. Und `mal ehrlich. Wenn die Krankenkasse die Kur schon genehmigt (und die genehmigt mit Sicherheit nix aus Jux und Tollerei!), dann sollte sich der AG brav hinten anstellen. Alles Gute wünsch ich ihr!
Hallo, ich würde ihr empfehlen sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und sich dort die genauen Rechtsgrundlagen erklären zu lassen. Bei Termin würde ICH vielleicht schon versuchen dem Arbeitgeber so weit entgegen zu kommen und nicht in der Haupturlaubszeit zu fahren - soweit das von der Kurklinik überhaupt möglich ist und auch von der Diagnose her. Eine Kur wegen einer Chronischen Erkankung kann man leichter zeitlich Anpassen, als eine Akute Sache. Aber die Länge der Kur bestimmt nicht der Arbeitgeber - 3 Wochen sind soweit ich weiß das Minimum - und wird von der Behandelnden Kurklinik unter Umständen auch verlängert. LG Dhana
sicher hätte ich als Chronikerin schon 10 x eine Kur machen können, habe aber außer in der Kindheit nicht eine einzige angetreten. Danach könnte ich meinen Jopp an den Nagel hängen. Besser, das zu machen, wenn arbeitslos oder eh krankgeschrieben. Aber so etwas sucht man sich ja nicht aus. Es gibt Arbeitgeber, die nutzen die Gelegenheit und schmeißen Kur- oder Krankenkandidaten raus, sobald es geht, es sei denn, man ist verbeamtet. Ich würde mir eine Kur 10 x überlegen und nur machen, wenn nichts mehr geht.... Schöne neue Welt... Das war früher (vor 10-20 Jahren) auch mal anders... VG I.
Nein, darf er nicht! Ich hätte letzen August fahren sollen, da war auch das Argument Urlaubszeit usw blabla. Hab dir Kur dann verschoben und angekündigt, dass ich fahre, egal was kommt. Denn im Urlaub sind immer welche und der Krankenstand ist leider auch fast immer hoch. Der einzigste Grund warum ich vom August verschoben habe war, weil es sehr kurzfristig entschieden wurde (knapp 3 Wochen vor Antritt) LG
In Kur zu gehen, ist ihr gutes Recht. Urlaub ist dafür i.d.R. nicht zu nehmen Trotzdem sollte sie sich nochmal ihren Arbeitsvertrag anschauen, ob dort etwas über Kuranträge steht.
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