Mitglied inaktiv
Kennt sich jemand mit der Gebührenordnung für Anwälte aus und würde mir vielleicht per PN eine Frage beantworten? Danke und LG S
Ich meine, das sich das zum Einem nach dem Streitwert richtet und dann noch welche Aufwände er hatte.
Und wie berechnet sich der Streitwert, wenn es nicht um Geld(summen) geht?
Hast Du mal Freund "google" befragt? Da gibt es sonst mit Sicherheit den Einen oder Anderen Hinweis bezgl. der Gebührenverordnung für Anwälte.
Ich find da in dem Fall nichts. ![]()
http://www.anwaltseiten24.de/kostenrechner/anwaltskostenrechner.html
Da finde ich auch nicht wirklich was. Es gibt keinen in Geld festzumachenden Streitwert. Das ist das Problem.
ich denke, zwischen 100 und 300 euren ist da alles drin. am besten, du fragst den anwalt selbst, was es kostet.
Ich war doch schon beim Anwalt. Nur glaube ich, die Rechnung ist zu hoch. Deshalb wollte ich das mal nachvollziehen können. Ist aber schwer, weil es keinen materiell feststehenden Streitwert gibt.
wie hoch ist sie denn, wenn ich mal ganz indiskret fragen darf? ich habe gelernt, vorher zu fragen und ggf auch zu verhandeln....
hi, ich misch mich mal ein - wenn es um keinen zahlungsanspruch geht, ist es immer schwer, den streitwert festzumachen. für manche sachen gibt es noch regelungen in der zpo oder im gkg. zum bsp ist der streitwert für eine kündigung eines mietverhältnisses der jahreskaltmietbetrag, was ziehmlich hoch ist. da es aber viele einzelfälle gibt, gibt es auch kommentare für streitwerte, da es auch unterschiede zwischen einzelnen gerichten gibt. falls man es nicht einordnen kann, besteht auch noch die möglichkeit den wert von 4.000 eur anzusetzen. dies macht man immer dann, wenn man wirklich nicht weiter weiß. im rub gibt es doch auch eine anwältin, vielleicht kannst du ihr den fall mal schildern und den streitwert.... im übrigen solltest du auch noch sagen, wie hoch die gebühr (1,3?) angesetzt worden ist, da diese zwischen 0,3 und 2,5 liegen kann..... lg claudia
welchen Streitwert oder Gegenstandswert hat denn der Anwalt zugrunde gelegt? Ansonsten, wenn man das Tätigkeitsfeld kennt, wie Familienrecht, Strafrecht ect., kann man den regelmässigen Streitwert, den die Gerichte für angemessen erachten, ergoogeln.
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