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Angewiesene Fortbildung abends im Selbststudium - erlaubt?

Angewiesene Fortbildung abends im Selbststudium - erlaubt?

le1973

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Hallo, ich hoffe, auch hier einige Antworten zu bekommen. Im „Baby und Job“ sowie bei Fr. Bader habe ich schon angefragt. Folgender Sachverhalt: Mein AG verlangt von mir und einigen anderen Mitarbeiterinnen, dass wir uns im Selbststudium zu Hause weiterbilden, um zeitnah eine ECDL-Prüfung abzulegen. Mit keinem von uns wurde ein persönliches Gespräch dazu geführt, sondern die Anweisung kam per interner Mail in der letzten Woche. Wir sollten uns über Wikipedia erkundigen, was ECDL bedeutet, was sich dahinter verbirgt usw. Unterlagen o. ä. werden uns nicht zur Verfügung gestellt. Es können uns für 22 Mitarbeiterinnen 3 Lern-DVDs für insgesamt über 20 Mitarbeiterinnen bereitgestellt werden. Wir sollen in 2 Wochen Bescheid geben, wann und wie lange wir diese DVDs für das Selbststudium benötigen und wann wir die Prüfung ablegen werden. Keiner von uns weiß, was auf ihn zukommt, welchen Umfang das Selbststudium umfassen wird. Leider beißen wir hier im Unternehmen auf Granit, Nachfragen werden mit der Aussage abgeschmettert „Alles, was für sie wichtig ist, steht in dem Schreiben.“ Wir Kolleginnen untereinander haben uns verständigt, und aus den verschiedensten Gründen (viele haben kleine Kinder und abends einfach wenig Zeit für das Selbststudium bei Vollzeitjob, einige haben große gesundheitliche Beschwerden – entweder selbst oder wie bei mir im unmittelbaren Familienumfeld und wieder ein paar haben daheim nicht mal PC-Technik) wäre es für uns alle sinnvoll, wenn wir uns freitags nach dem regulären Feierabend in der Firma in einen Klassenraum mit PC-Technik setzen und dies gemeinsam erarbeiten würden. Leider wurde uns dieses untersagt. Nun fragen wir uns, ob unser AG uns zwingen darf, dass wir in unserer Freizeit diese Fortbildung wahrnehmen müssen oder ob er sich da auf dünnem Eis bewegt. Vielleicht kann uns jemand helfen. Vielen Dank.


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von le1973

soweit ich weiß geht das nur im Rahmen des ARBEITSVERHÄLTNISSES, sprich tagsüber in der Firma bzw. auf Lehrgängen/in Instituten bei Lohnfortzahlung. Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag? Ansonsten frag mal bei recht.de - da wird einem sehr schnell und vor allem auch fachmännisch geholfen


CarWi

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Was der AG Verlangt, muss er auch an Arbeitszeit zahlen. Ich würde sofort ein Zwischenzeugnis verlangen und nach etwas anderem Ausschau halten, wenn es geht. Solche Scherze erlaubte sich mein AG in Sachsen auch, nebst unbezahlten Ueberstunden usw.... Ich bringe mich ja gerne ein und schaue auch nicht auf jede Minute, aber sowas geht garnicht....Vor allem geht es immer weiter so. LG CArmen


le1973

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Antwort auf Beitrag von CarWi

Dankeschön für Eure Antworten. Bislang waren Fort- und Weiterbildungen während der Arbeitszeit. Außer, was man zusätzlich selbst wollte. Ich bin seit 20 Jahren im Unternehmen und bin enttäuscht, dass nun so mit uns umgegangen wird (auch andere sind schon solange dabei). Ich werde mich bei recht.de erkundigen. Danke für den Tipp.


shinead

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Antwort auf Beitrag von le1973

Was machen denn die Kollegen, ohne PC zuhause. Das wird ja hoffentlich nicht nur trockene Theorie sein, die da abgefragt wird, sondern auch praktische Übungen.