Mitglied inaktiv
...neige ich - wie allgemein bekannt - zur Paranoia bzw. dazu, mich in meiner "Opferrolle" zu suhlen....*ggg*
Mein Mann bewirbt sich momentan janz sporadisch (eben wenn er ein interessantes Stellenangebot sieht), da er mit seinem momentanen Job nicht wirklich 100%ig zufrieden ist.
Nun kam vor Kurzem eine Absage mit folgender Zusatzbemerkung:
"Das seit dem 14.08.2006 eingeführte Allgemeines-Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) verbietet uns, hierüber eine Wertung abzugeben."
Worüber? Über die Gründe der Absage???
Zur Info:
"Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen...."
Helft mir mal auf die Sprünge! Wie würdet ihr diesen Zusatz interpretieren?
LG
Flocke
Mein Mann ist Türke.... Bitte nochmals um Eure Meinungen. LG
"Würden wir die Gründe für die Absage angeben, so würden wir in Konflikt mit diesem Gesetz geraten" Da ist es zugegebenermaßen bei WEITEM erträglicher, mir meine eigene Paranoia einzugestehen! So....ich suche nun weiter nach Wohnungen und werde hübsch fein meinen "reinen" und "sauberen" deutschen Namen angeben...:-) Erfahrungsgemäß sehr zewckdienlich! LG Flocke
Hey Butterflocke! Ich könnte mir vorstellen, dass man sich nicht in die Fangstricke der "Gleichbehandlungsgestz"-konformen Formulierungen begeben wollte und eben dachte, mit dieser "Anmerkung" raus aus der Nummer zu sein. Ich bezweifle allerdings, dass es so ist und einer juristischen Überprüfung stand hielte. Das Gleichbehandlungsgesetz im Sinne seiner Erfinder wäre auf diese Weise ad absurdum geführt und verkäme zu einer bloßen Worthülse, die dann auch noch auf zynische Weise als "Platzhalter" für eine Begründung einer Bewerbungsablehnung verunglimpft wird, wie man an Deinem Beispiel ja sehr gut sehen kann. Ich glaube, ich und würde arglos nachfragen ... ;-) Liebe Grüße, Feelix
... Wurden denn Gründe für eine Ablehnung angegeben ( - und magst Du sie hier ausführen? - ) und d a n a c h der Zusatz angefügt? Oder steht dieser Satz anstelle einer Begründung im Schreiben? Liebe Grüße, Feelix
Zukunft verzeihen, sollte ich mich aufgrund solcher Erfahrungen (zahlreich in "rot/grün/blau) vorhanden, jemals wieder in meiner "Opferrolle" suhlen oder zu sensibel auf ZU Eindeutiges reagieren......:-( Ja........ich würde auch nochmal arglos nachfragen. Nicht so mein Mann, der nach dem Motto lebt "wer mich nicht will, hat mich auch nicht verdient" Es lebe der Selbstschutz..... LG Flocke
"Wir danken für Ihr Interesse an.....blabla...." dann "Leider müssen wir Ihnen absagen!" dann der Hinweis auf dieses Gesetz! Und fertig! Keine Gründe! Daher ja meine Interpretation: Die Gründe WÜRDEN mit dem Gesetz kollidieren! Insofern hat man indirekt gesagt, was man sagen wollte.....
Und Du meinst, das bezieht sich auf seine Herkunft oder seine Konfession? Das Gesetz besagt auch, daß man z.B. nicht schreiben darf, also sinngemäß, "Sie sind nicht ausreichend qualifiziert für die Stelle". Oder "wir wollen keinen Mann mit einer flockigen Frau und zwei Kindern". Keiner steckt im Verfasser des Briefes und kennt die Gründe für die Absage. Die Nationalität kann genauso gut der Grund sein, wie seine Turnnote auf dem Abschlußzeugnis oder das Bewerbungsfoto oder sein Sternzeichen...
Hallo Moneypenny! Hm, folgte man dieser Logik, bräuchte es nicht das a) Positivum eines Gleichbehandlungsgesetzes, sondern reichte das b) Negativum der Vermeidung von Angaben von Gründen für die Ablehnung eines Bewerbers. Der Gesetzgeber hat sich aber für a) entschieden. Im Moment hebt der Arbeitgeber in Butterflockes Fall a) mit b) auf. Und ich bezweifle zum jetzigen Zeitpunkt, dass dieser Vorgang juristischen Bestand hätte ... Liebe Grüße, Feelix
§ 1 Ziel des Gesetzes "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen." § 8 ZULÄSSIGE unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen "(1) Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist." Wäre es um die Qualifikation gegangen, die unzureichend ist, so hätte man dies sagen können, da es dann KEINE Benachteiligung im Sinne dieses Gesetzes wäre...... Auch seine Turnnote hätte die Erwähnung des Gesetzes nicht nötig gemacht! Also.....sehr weit hergeholt! Haken wir also ab unter "Flocken-Paranoia"! LG
Ist das nicht eigentlich ein völlig stupides Eigentor, das sie sich da geschossen haben? Denn das Gesetz verbietet ja nicht die Ausführung jener Gründe, welche NICHT mit dem Gesetz in Konflikt geraten würden. Nun wurden keine Gründe erwähnt, stattdessen aber durch die Erwähnung des Gesetzes deutlich gemacht, WESHALB sie nicht erwähnt werden durften! Fazit: es SIND Gründe, die es nach diesem Gesetz nicht geben dürfte! DIE Wut....., stelle ich aber gerade fest, ist tatsächlich weiblich:-( (gell Jasperli)....(das aber nur nebenbei...) Es handelt sich übrigens um eine recht große und auch überregional bekannte Firma! Wat solls.....ärgern hat keinen Sinn. Es geht mir auch nicht um genau DIESEN Job, sondern um die Tendenz, die mir jeden Tag um die Ohren weht......die weitaus frischere Brise, als das Alleinsein....@58er....:-) LG Flocke
... ich bezweifle zum jetzigen Zeitpunkt nicht, dass dieser Vorgang juristischen Bestand hätte, weil durch dieses Schreiben feststehen würde, dass der Arbeitgeber in Butterflockes Fall etwas gegen türkische Arbeitnehmer mit muslimischer Religionszugehörigkeit hat -- das steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest, und es festzustellen, stünde auf einem anderen Blatt, (nämlich auf dem, auf dem die Gründe für die Absage zu finden wären ... ) --, sondern weil der Vorgang als solcher: das Nichtangeben von Gründen bei der Ablehung eines Bewerbers mit Berufung (!) auf das Gleichstellungsgesetz, das Gleichstellungsgesetz in seiner Substanz (wie es im Sinne seiner Erfinder war) ad absurdum führt (wenn es nurmehr der formalen Begründung für die Verweigerung von Gründen bei der Ablehnung eines Bewerbers dient). Liebe Grüße, Feelix
"....Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen...." "Rasse, ethnische Herkunft, Religion" : fasse ich mal zusammen und würde in die von mir (sinnloserweise) befürchtete Richtung gehen. Geschlecht: männlich! In einem immernoch vorwiegend von Männern ausgeübten Beruf, insofern unwahrscheinlich. Weltanschauung: entweder unter Punkt 1 anzusiedeln und gleichermaßen zu bewerten ODER aber als "nicht bekannt" einzustufen! Behinderung: liegt nicht vor (obwohl es aus "ehefraulicher Sicht" durchaus Defizite zu verzeichnen gäbe!) sexuelle Identität: hierüber gibt mein Mann im Zuge eines Bewerbungsschreibens nur seltenst Auskunft! Alter: nungut....mit Anfang 30 gehört man heute schon zum "alten Eisen".... Also ganz klar: Er ist zu alt! Mensch bin ICH jetzt beruhigt! Flocke
... Siehst Du Butterflocke, und ich fürchte, derselbe Galgenhumor, der in Deinem Posting zum Tragen kommt (danke, ich konnte trotzdem schmunzeln :-)), tut es vermutlich auch in den Personalabteilungen der Firmen (samt involvierter Rechtsabteilung, so die Firma groß und schick genug) ... :-( Ernsthaft: wäre eine Nachfrage angebracht. Kostet Deinen Mann 'n Lächeln und den zuständigen Personaler wenigstens eine halbe Minute Erklärungsnot. Im Sinne des Gleichstellungsgesetzes ... Liebe Grüße, Feelix :-)
Na dann probier ich´s mal über den Kopf meines Mannes hinweg, den das Ganze tatsächlich (oder gespielt) nicht annähernd so sehr tangiert wie mich!
Er liebt diese Eigeninitiative von mir heiß und innig, aber selbst Schuld!
*händereib*
Find' ich gut. (Im Film gäb's ja dann ein Happyend, bei dem der geläuterte Firmenchef dem bös verkannten Arbeitnehmer einen unbefristeten Festanstellungsvertrag ohne Probezeit mit Rentenzulage samt Blumenstrauß in die Hand drückt. Nuja, wir sind ja nich im Film, mal sehen, wie sehr nicht ... ;-) Liebe Grüße, Feelix (jetzt umständehalber weg, aber gespannt auf den Rapport)
Ich würds genauso sehen. Wenn ich eine Absage bekommen habe, stand nie eine Erklärung drin, außer, dass sie sich eben für einen anderen Bewerber entschieden haben. Fertig. Reicht ja auch ! Wenn dann so explizit darauf hingewiesen worden wäre, dass ich den Job nicht nicht bekommen habe, weil ich eine Frau bin, wäre ich mir auch sicher gewesen, dass ich den Job genau aus diesem Grund nicht bekommen habe. Also aus meiner Sicht keine Paranoia. Andererseits: wenn ich in so einer Situation für meinen Mann in der Firma anrufen würde, würde der mich teeren und federn.... Kannst Du nicht Voodoo-Puppen basteln oder so ? LG Susu
Hallo, wir haben bei uns einen (!) Standard-Absagetext für alle. Der ist absolut neutral und wir würden niemals (!) irgendeinen Grund angeben, aus Vorsicht. Es kann also sein, dass irgendein armes Würstchen aus der Personalabteilung schlau sein wollte und den Satz dazugefügt hat. Würde mir jetzt noch nicht soviel dabei denken. LG.
ich kenne "Standard-Absagetexte"! Und die sind meist ohne Angabe von Gründen formuliert! Völlig richtig! Insofern hat sich da jemand sehrwohl Gedanken gemacht. Leider aber NICHT über "ungelegte Eier", sondern über tatsächlich vorhandene Gründe..... Sich in dieser Hinsicht NICHTS zu denken, ist für mich wie eine Art "schlechte Angewohnheit" bzw. "Volkskrankheit derer, die es eh nicht betrifft" und äußerst schädlich......(und das sage ich nicht, weil ich in diesem Fall indirekt betroffen bin), ABER es ist zugegebenermaßen auch das Schonendste für Nerven und Selbstbewußtsein.....:-) LG Flocke
hallo
wo hat er sicht den beworben ( brauchst keine genauen angaben zu machen) ???
es könnte doch sein das es eine einrichtung ist deren träger die kirche oder so ist ???
war so ein idee !!
mfg
mma
wahren Grund nie erfahren wird, es einem also letztlich doch eh nichts bringt. Ich kassiere NUR noch Absagen, seit ich es gewagt habe, Kinder in die Welt zu setzen und in Elternzeit zu gehen. Früher riefen die Headhunter an, heute nicht mehr zurück. "Spaßgespräche" endeten mit Vertragsofferten. Ernsthaftes Suchen MEINERSEITS kannte ich gar nicht. Alle Absagen sind neutral formuliert, trotzdem weiß ich, daß sie sich keine Mutter ans Bein binden wollen. Ich seh's so sportlich wie Dein Mann: wer mich nicht will, hat mich nicht verdient, zu mal ich in der halben Zeit besser bin, als 95 % aller Bankangestellten vollzeit. Gerade heute hat mich mein Chef angerufen (wir hatten ein Gespräch bezüglich meiner Rückkehr, etwas schönes für mich gestrickt, doch leider zeigte sich die Zentrale von unserer Idee wenig begeistert), um mir mitzuteilen, daß unter 3 vollen Tagen nichts gehen wird. Das ist mir zu viel. Damit verliere ich meinen Job nach der Elternzeit, da man mir aus betrieblichen Gründen keine Teilzeitstelle anbieten kann. Überall sonst finde ich, da Mutter, nichts. Allenfalls zum Sparbuchauszahlen an der Kasse, aber dann kann ich auch als Putzfrau arbeiten gehen, habe ich mehr von. Wäre ich jetzt türkische Bankerin, könnte ich mich zwar nach Deiner Vermutungen noch damit trösten, daß es an meiner Herkunft liegt, aber so weiß ich, daß die Gründe dafür 4 und 2 Jahre alt sind und mir ein Schwanz in der Hose fehlt.