Mitglied inaktiv
ein Satz. Jeder Mensch hat in einer Demokratie unumstössliche Rechte und wir Menschen sind nicht dazu "erhoben worden" über das Leben anderer zu urteilen. Dafür gibt es Gerichte und nicht mal einem Gericht spreche ich zu einen Menschen zu töten ( Todesstrafe) da es sich sonst nur auf die selbe Stufe des Angeklagten begeben würde. Somit muss ich Claudi und ralph selbstverständlich recht geben
...Gründe sind einfach korrekt. liebe Grüße johanna
Hallo! Hab die Diskussion nicht genau verfolgt, aber ich denke dass bei manchen Verbrechen viel härtere Strafen gehören. Wenn ihr den Fall von Amstetten meint, sage ich nur - soeiner darf NIE WIEDER unter die Menschheit. Sexualtäter die Kinder schänden, sind unzumutbar für die Gesellschaft und eine Gefahr für unsere Kinder und gehören lebenslang weggesperrt. Kann ja nicht sein, dass so einer nach ein paar Jahren wieder herumlaufen darf. Denkt mal daran, was der so unschuldigen, wehrlosen Wesen angetan hat, nein da gibt es kein wenn und aber finde ich. Und Verteidiger: Steht ihm meiner Meinung nach auch keiner zu, der hat sowas furchtbares gemacht, dass es einfach keine Entschuldigung oder Nachsicht geben darf. LG
ein verteidiger mit entschuldigung bzw. nachsicht zu tun?! JEDER hat ein recht auf einen anwalt. fertig aus. claudi
Hallo Claudi! Ja, sicher jeder hat ein Recht auf einen Anwalt. Aber was ist der Sinn dahinter, dass der einen Anwalt bekommt. Es liegt doch klar auf der Hand, was für grausames der getan hat und auch dass er zurechnungsfähig ist, sonst hätte er ja die Masse nicht 24 Jahre täuschen können. Was soll der Anwalt bewirken? Unzurechnungsfähigkeit wohl kaum. Ein milde Strafe - kann ja nicht sein!!! Gut, er hat einen Anwalt, aber ich hoffe, dass er lebenslänglich hinter Gitter kommt. Und dort soll er auch eine halbwegs gerechte Strafe bekommen. Sorry, aber ich habe absolut kein Mitleid mit dem Schwein. Er hat das Leben von 8 Leuten zerstört und das auf grausamste Weise. Und (besonders wenn es um wehrlose Kinder geht) hört sich bei mir jegliches Verständnis auf. LG Traude
denn du vermischst deine persönlichen gedanken incl. rachegelüste mit den gesetzlichen grundfesten. es geht darum, daß auch dieser mensch ein recht auf einen anwalt hat. was noch zu verteidigen ist, steht auf einem anderen blatt. bzgl. unzurechnungsfähigkeit: daß der typ psychisch gestört ist, ist wohl klar. aber dein urteil darüber halte ich für nicht seriös, weil du keine fachfrau bist, ich genauso wenig. ich frage mich, warum hier niemand kapiert, daß der typ nun mal das recht auf einen anwalt hat. claudi
Rein rechtlich steht ihm ein Anwalt zu, egal wie offensichtlich seine Straftat ist. Vor Gericht muss das Strafmaß erstritten werden, dazu benötigt es nun mal auch Verteidiger. Angenommen wir würden in eindeutigen Straftätern das Recht auf Verteidigung absprechen, wer würde dann entscheiden, wer nun die Bedingungen auf ein Recht auf Verteidigung erfüllt? Jeder ist der Meinung er wüsste das gerechte Strafmaß, aber schon alleine hier im Forum werden wir uns über kein gerechtes Strafmaß einig. Wo würden wir landen, wenn grundsätzlich das bösartigste und rachlüstigste Strafmaß siegt und angewandt wird? Die Aussagen, dass wir auch nicht besser als die Täter wären, bezieht sich auf die Fähigkeit, der Umständehalber ebenfalls Tötung zu rechtfertigen. Egal unter welchen Umständen, aber wir leben in einer Gesellschaft die die Tötung von Menschenleben Gottseidank ablehnt. Trotzdem werden die Schreie nach Lynchjustiz, Tötung, Misshandlung und Folter an Tätern immer wieder laut. Wirkliche Gerechtigkeit auszuüben ist absolut unmöglich. Wo der eine bereit ist, einem Falschparker die Pistole an den Kopf zu halten, will ein anderer einen gewalttätigen Triebtäter resozialisieren. Wo bitteschön will man dann ein gerechtes Strafmaß finden? Genau aus diesem Grund gibt es Gerichte, die über Recht/Unrecht und ein Strafmaß entscheiden. Um somit eine halbwegs faire Verhandlung zu führen steht JEDEM Angeklagten das Recht zur Verteidung zu.
ich verstehe nicht, wohin die diskussion jetzt auf einmal führt... mir geht es nur darum, daß diesem typen nicht das recht auf einen anwalt abgesprochen werden soll! das thema "wofür den noch verteidigen" steht auf einem anderen blatt. aber in der heutigen zeit, mit massen an gesetzen, paragraphen, hintertürchen etc. kann sich niemand selbst verteidigen. also: anwalt nehmen. nur DARUM geht es mir. da sind wir ähnlicher meinung. claudi
mir auch. Da ich mini geantwortet habe steht natürlich dummerweise ihre Betreff als Re: Ich hatte es nicht für notwendig empfunden das zu ändern, da ich dachte es wäre aus dem Inhalt ersichtlich.
o.T
Kostenlose Korrektur? Kostenlose Fehler? ;-) *eigentlichgeradenurmitgelesenhat*
das sehe ich anders, wer so etwas 24 Jahre durchhält MUß einen an der Waffel haben, er ist krank und somit war er sich nie bewußt was er da tut. Das ist natürlich keine Entschuldigung, aber er gehört meiner Meinung nach lebenslänglich in eine Forensik. Ich gehe e davon aus, dass er sich suizidieren wird, sein Leben ist so oder so gelaufen.
jede die soetwas schonmal miterleben muste kann sich im ansatz dareinversetzen und auch ich sehe nicht einen hauch davon warum man soemanden verteidigen sollte... Todestrafe NEIN DANKE..... ...haltet mich für bescheuert aber das Gericht sollte in solch einer Verhandlung die Opfer führen und über dessen strafe Urteilen.... GERECHTE STRAFEN WIRD ES FÜR SOLCHE TIERE NIE GEBEN!!!!!
Nichtdestotrotz können wir eine Meinung bilden und vertreten. Aber wirklich entscheiden sollen nachwievor diejenigen die die nötige Kompetenz in diesem Fachgebiet besitzen. Ob es jedem von uns passt oder nicht.
rein biologisch gesehen ist und bleibt auch dieser Mann ein Mensch, und ein österreichischer Staatsbürger. Somit hat steht auch ihm ein Recht zu.
Hallo! Ja, ich urteile jetzt so, weil ich es absolut grausam finde was diese Bestie gemacht hat. Er hatte auch kein Mitleid mit seiner Tochter, wieso also soll dieser Abschaum nun der Gesellschaft leid tun? Sehe da keinen Grund dafür. Und ich finde, dass bei so einer Tat eine Höchststrafe mit 15 Jahren völlig unankzeptabel ist. Sowas gehört lebenslang weggesperrt. Österreich diskutiert nun sowieso über härtere Strafen bei Sexualverbrechen und ich hoffe, dass das Strafausmas in solchen Fällen um vieles erhöht wird. Sogar Lebenslänglich heißt in Ö NUR 25 Jahre und ist meines Erachtens auch unankzeptabel für Mord oder solche Verbrechen an Kindern. Lebenslang sollte lebenslang heißen ohne wenn und aber - besonders bei solchen grausamen Verbrechen. LG Traude
Monster [lateinisch-französisch-englisch] das, furchterregendes Fabelwesen, Ungeheuer von fantastischer, meist riesenhafter Gestalt. Nur weil ich den Mann als Menschen sehe und bezeichne, und ihm auch die Rechte eines Menschen oder österreichischen Staatsbürger zuspreche, heisst das noch lange nicht, dass er mir Leid tut. Die Diskussion warum Lebenslänglich 25 Jahre und nicht Lebenslänglich ist, wäre eine andere Diskussion.
und es wird auch keiner davon abweichen. Ich weiß nicht, wie du denkst, aber mir geht so eine Geschichte immer ganz nah zu Herzen. Ich muß denken, dass es leider jeden passieren kann und muß daran denken, wie traurig so ein Leben sein muß. Und genau aus diesem Grund kann ich so einen Abschaum nicht als Mensch bezeichnen, weil ein Mensch hat ein Herz und eine Seele, davon ist bei diesem Abschaum nichts zu erkennen. Die Sichtweise der Leute hängt oft von Kleinigkeiten ab, denk mal an den Film die Jury. Als Matthew McConnegy die traurige Geschichte erzählt, aber erst, als er sagte: "Und jetzt stellt euch vor, dass Mädchen wäre weiß" - erst dann waren sich alle einig, dass die Tat des Vaters gerechtfertigt war. Das war nur ein Film, die Geschichte aus Amstetten ist leider wirklich passiert. Aber wenn man darüber nachdenkt und sich in die Situation ansatzweise reinversetzt, dass das Mädchen 24 Jahre eingesperrt war, vergewaltigt wurde, Kinder gebar, die genauso trostlos leben mußten und sogar bei den Verwaltigungen zusehen mußten - Nein ich kann da einfach kein Mitleid für den Täter spüren. Und ich finde es steht ihm kein Anwalt zu, weil so eine Tat nicht zu verteidigen gilt. LG Traude
Wieso willst uns eigentlich immer wieder unterstellen wir hätten Mitleid mit dem Mann. Keiner hat je behauptet, man müsse mit dem Mann Mitleid haben. Jeder hat Mitgefühl mit den Kindern und der Mutter. Natürlich geht jedem die Sache nahe, aber das heisst noch lange nicht, dass der der einen Stein wirft, dadurch der emotional Bessere ist. Wir befinden uns in keinem Mitgefühlswettbewerb, und schon gar nicht ist der der besser lyncht der Sieger. Die Bereitschaft zur Lynchjustiz sowie das Aufbegehren nach Todesstrafe ist gleich einer Bereitschaft zur Gewalt. Auch ein Richter kann und muss sein Amt niederlegen sobald er sich befangen fühlt. Nur weil wir um etwas mehr objektive Sichtweise bitten, macht uns das noch lange nicht zu Mittätern, genausowenig wie das Steinewerfen euch zu Mitopfern macht.
Ich wollte nur ausdrücken, wieso manche denken, dass ihm wenn man sich den Fall ansieht eigentlich kein Verteidiger zur Seite stehen sollte, weil nur eine lebenslange Haftstrafe in Frage kommen sollte. Von Todesstrafe hab ich nichts gesagt, obwohl bei so einem Fall... LG
Was ist "so ein Fall". Wenn wir nun das Gesetz ändern in "solche Fälle" die ein Recht auf einen Anwalt haben, und in "solche Fälle" die ohne Verhandlung gleich lebenslänglich in Haft kommen, wo zieht man dann die Grenze? Es gibt keine gleichen Fälle. Angenommen wir ziehen ab einer bestimmten Tat einen STrich, ab hier ist Höchststrafmaß. Würde somit nicht jedem Straftäter ab einer bestimmten schwere der Straftat vollkommene Narrenfreiheit eingeräumt werden? Warum hätte dann dieser Mann seinem Tochterenkel überhaupt die medizinische Versorgung erlauben dürfen? Denn dann könnte er nach wie vor unbehelligt genaus so wie bisher weiterleben.
sollte es die Höchststrafe geben. Und die ist zurzeit bei sexuellen Missbrauch 15 Jahre - dass ist unakzeptabel, da gehört Lebenslänglich, weil es Triebtäter sind. Hätte man den von Amstetten schon bei seiner 1 Vergewaltigung weggesperrt oder zumindest nach Strafe überwacht, wäre es wahrscheinlich nicht so weit gekommen. Und die Tochter hätte wahrscheinlich ein normales Leben leben dürfen. LG
Und wer stellt fest, ob das nun der richtige Täter ist? Oder sollte man prophylaktisch erst mal alle Verdächtigen ins Gefängnis stecken? Welcher Täter würde in so einem Rechtsempfinden jemals seine Tat gestehen? Welcher Triebtäter wäre dann so dumm sein Opfer am Leben zu lassen? Wozu nach einmaligem Vergehen überhaupt noch Skrupel haben?
Du schreibst: "... ich frage mich, warum hier niemand kapiert, daß der typ nun mal das recht auf einen anwalt hat." Ich meine: weil sich in einer Diskussion – wenn sie (erkenntnis-)gewinnbringend angelegt sein will – der Kreisschluss: „… weil das, was ist, auch so sein soll ...“/“… weil das, was sein soll, auch so ist …“ verbietet. Oder: Das „dass“ beantwortet die Frage nach dem „warum“ nicht (automatisch) mit. … Oder: Das "dass" ("So ist es (nun eimal).") ist der Zustand n a c h der Diskussion ("Wie wollen wir es?"), die beim Thema "Rechtsstaatlichkeit - ob und für wen (nicht)?" längst geführt wurde, Fakten (Gesetze) schaffte ("Jeder hat das Recht auf einen Anwalt") deshalb aber nichtsdestoweniger täglich neu geführt werden kann. Manche – oder die, die n i e "kapieren wollen" ;-) würden sogar sagen: sollte ... (Selbst wenn ich persönlich bezweifle (und nicht hoffe), dass wir (je) zu einem anderen Ergebnis kämen. Was wiederum der Beweis - für die abendländische Variante von - menschlicher "Vernunft" sein könnte.) Liebe Grüße, Feelix
Hallo! Du verstehst da irgendwas falsch. Welche Strafe würdest du denn dem von Amstetten geben? Da bin ich gespannt. Was würdest DU für gerecht halten. LG
Das Gericht stellt keine Gerechtigkeit her. Eine gerechte Strafe - im Wortsinne - gibt es da nicht. Aber eine tatangemesse. Und da sollte berücksichtigt werden, daß er weder seine Tochter noch die Kinder seiner Tochter getötet hat. Das Strafmaß muß "nach oben offen" sein für diejenigen, die das gleiche tun PLUS die Opfer töten. Wenn der Mann schon so viel bekommt, daß mehr nicht geht, und es keinen Unterschied mehr macht, daß er diesen letzten Schritt nicht gemacht hat - waum sollte der nächste diesen letzten Schritt dann nicht auch noch gehen? Es wird ja nicht schlimmer. Gruß, Elisabeth.
Natürlich ist der Täter hier klar, er ist auch geständig. Aber wo willst du die Grenze ziehen? Wer entscheidet deiner Vorstellung nach, dass in diesem Fall kein Verfahren notwendig ist, und der Mann lebenslang hinter Gittern kommt. Du? Was heisst gerecht? Es geht nciht um Gerechtigkeit (wie Emfut schon schrieb) Wer entscheidet denn was wirklich gerecht ist? Alles was ich über diesen Fall weiss, habe ich aus reißerischen Pressemitteilungen. Aber was wir wissen ist nur ein Bruchteil. Wie kann ich mir überlegen was ein angemessenes Strafmaß ist, ohne zu wissen, wie es dazu kam, ohne zu hören was die Tochter, die Ehefrau die Kinder die Sachverständigen zu sagen haben.
...ich denke, daß 99,9 % aller Leute sagen werden, daß es mit Lebenslänglich und anschließender Sicherheitsverwahrung ausgehen muß (wobei ich bei einem dann 98jährigen bezweifle, daß er weitere Kellerverliese buddelt und Kinder mit seinen (Enkel-)Kindern zeugt. Es geht darum, das eine Verhandlung fair geführt wird und alle äußeren Umstände bewertet werden. Ohne Anwalt braucht's keine Verhandlung, ohne Verhandlung erlangt man aber nie Erkenntnisse über die Tat und Mittäter oder auch weitere Opfer, denn dann braucht sich kein Staatsanwalt der Welt mehr anzustrengen für eine Verurteilung. Übrigens dann auch blöd für die, die unschuldig sind, denn auch das wird es geben. Aber scheiß drauf, wenn Vati von zwei Kindern der Mutti aus dem nicht abbezahlten Haus wegen sexuellen Mißbrauchs weg eingebuchtet wird, weil Töchterleins Freundin eine rege Phantasie hat oder die verschmähte Sekretärin oder, oder, oder...
Bei allem Respekt, das geht ja mal gar nicht! Dann ist es bald mit der Vermehrung Essig, weil jeder zweite Mann lebenslang inhaftiert ist. Eine charmante Art, seinen Mann loszuwerden, ist dann "Er hat mich vergewaltigt und mein Leben zerstört".
ist doch billiger als Scheidung. *rofl*
Der letzte Satz war zeitgleich ein Schlag ins Gesicht und in die Magengrube ;-( ...
Ich muß dabei immer an den Fall eines Lehrers denken, der von seiner Schülerin des mehrfachen (!) Mißbrauchs angezeigt wurde. Er habe ihr gute Abinoten versprochen, als sie sich ihm später verweigert habe, habe er sie durchfallen lassen. Der Beweis waren Tagebücher, die sie über Monate geführt hatte, fehlende "Alibis" des Lehrers (wer kann schon über Monate für jede Minute das Beisein von Zeugen angeben)? Tatorte waren das Schulklo, sein Haus, man war da sehr kreativ. Er bekam eine Haftstrafe, verlor seinen Job, sein Haus, das vorher noch von den Nachbarn beschmiert wurde. Jahre später (!) war das Mädchen auf einer Studi-Party so besoffen, daß sie erzählte, sich das alles nur ausgedacht zu haben. Sie wollte was von ihm, er nicht, und dann rasselte sie auch noch durch die Prüfungen. Gut durchdacht und gut recherchiert strickte sie ein hübsches Konstrukt und hatte - zweifelhaften - Erfolg. Wahre Geschichte!
auch heute noch selbst Kindern und Jugendlichen bei der Polizei/Anwalt/Gericht erstmal sowas eindringlich gesagt wird (gerne in Wiederholungen), denn es KÖNNTE ja sein, daß sie sich nur alles ausdenken! Wahre Geschichte..immer und immer wieder... Blanker Hohn für die Opfer!
...denn sie haben diesen Hohn eben jenen zu verdanken, die sich aus dieser Geschichte einen Spaß machen. Wobei ich denke, daß Kinder das eher nicht als Hohn empfinden (wenn sie sensibel befragt werden), die Eltern dafür natürlich umso mehr.
Wurdest Du schonmal sensibel zu dem Thema befragt? Sensibilität in der Vernehmung habe ich noch von niemandem danach gehört. Ändert nun aber immer noch nichts daran, daß der Kommentar ziemlich übel war und ich weit entfernt vom Lachen bin ;-O
Och, ich kenne auch Kinder, die von ihrem Vater angestiftet wurden, den neuen Lebensgefährten ihrer Mutter des Mißbrauchs zu bezichtigen. Glücklicherweise wurden sie genauestens befragt, denn sie haben nach Strich und Faden gelogen. Wie gesagt: bei allem Respekt, aber doch bitte in Verhältnismäßigkeit.
Respekt? Im Gegensatz zu Dir und ninas kann ich weiterhin über Deinen Kommentar nicht lachen. ;-( Aber wenn man damit heute noch Witze machen kann, dann verstehe ich auch, warum u.a. ich in eine Ecke gedrängt und als Lügnerin bezichtigt wurde, weil es da einige Kleinkinder gäbe, die sich solche Geschichten ausdenken würden... Weniger eine Befragung sondern eher Suggestion, damals wie heute..auch wenn sich das heute GsD bei Vernehmungen schon etwas gebessert hat.
Ich kann es auch nicht. Entweder man ist von der Täterschaft überzeugt dann bitte auch dementsprechendes Urteil, oder eben nicht, dann Freiheit, aber ne Mischung so nach dem Motto "Falls doch unschuldig, dann ist die Strafe ja nicht so hart" gibts einfach nicht! Und lebenslänglich für einen Sexualstraftäter find ich völlig legitim, denn das Leben des Opfers ist auch in vielen Fällen zerstört. Hier hört man dann von den Fällen, wo jemand Unrechtmäßig verurteilt wurde. Andererseits gibt es sicher auch Geschichte, von Opfern, die alles verloren haben, weil sie damit nicht fertig wurden und der Täter läuft frei rum. Entspricht das dann der Verhältnismäßigkeit?
...vor jeder Verurteilung gibt es eine UNTERSUCHUNG. Mit Verlaub wird es wohl erlaubt sein, vor einer Verurteilung noch kurz die Tat zu beweisen und mit Verlaub sollte, wenn der einzige Beweis die Aussage eines Kleinkindes ist, je nach dem nochmal kurz nachgefragt werden. Es macht wenig Spaß zu diskutieren, wenn nur halb gelesen und ein Viertel in den Kontext gesetzt wird. Der "Witz", der eigentlich keiner war, sondern ein überspitzte Darstellung möglicher Folgen, fußte auf einer Forderung, die ich in diesem Thread gelesen habe, daß jemand, direkt nach einer ersten Vergewaltigung lebenslang weggesperrt gehört. Es ging ganz allgemein um eine Vergewaltigung. Da werden derart drastische Maßnahmen gefordert, das ganze am besten noch ohne Anwalt und ohne Gerichtsverfahren. DARUM ging es: daß DANN falschen Anschuldigungen Tür und Tor geöffnet würde, nicht mehr und nicht weniger.
...vor jeder Verurteilung gibt es eine UNTERSUCHUNG. Mit Verlaub wird es wohl erlaubt sein, vor einer Verurteilung noch kurz die Tat zu beweisen und mit Verlaub sollte, wenn der einzige Beweis die Aussage eines Kleinkindes ist, je nach dem nochmal kurz nachgefragt werden. Es macht wenig Spaß zu diskutieren, wenn nur halb gelesen und ein Viertel in den Kontext gesetzt wird. Der "Witz", der eigentlich keiner war, sondern ein überspitzte Darstellung möglicher Folgen, fußte auf einer Forderung, die ich in diesem Thread gelesen habe, daß jemand, direkt nach einer ersten Vergewaltigung lebenslang weggesperrt gehört. Es ging ganz allgemein um eine Vergewaltigung. Da werden derart drastische Maßnahmen gefordert, das ganze am besten noch ohne Anwalt und ohne Gerichtsverfahren. DARUM ging es: daß DANN falschen Anschuldigungen Tür und Tor geöffnet würde, nicht mehr und nicht weniger.
Eigentlich ist es ein anderes Thema. Okay, die Anmerkung von Moneypenny fand ich witzig. Was schließen wir nun daraus?
Und dann meinen Text dazu abgegeben. Wenn es Dir keinen Spaß macht, weil ich angeblich nicht gelesen habe...nun denn....
... dass die Opfer (oder "Opfersympathisanten") in der Diskussion uber die Strafe der Täter befangen sind und manchmal jegliches Mass verlieren. Ist aber glaube ich normal. Ich fand Deine Replik mindestens genauso komisch.
Was ist denn das Maß bei einer Vergewaltigung? Gibts da irgendein Richtwert? Sagen wir mal 2 Jahre Gefängnis, damit ist es gerecht, daß man einem anderen Menschen womöglich dauerhaft das Leben ruiniert hat? Und daß er dann wieder (oh, ich sollte auch sie sagen, weibliche Täter gibts ja auch) frei rumläuft und entweder die Leute Angst haben, weil sie von ihm wissen oder andersherum, die Leuts nichts wissen und nicht gewarnt sind und es zu weiteren Opfern kommt? Finde das im übrigen auch ein sehr interessantes Thema (auch wenn hier schon mehrfach gehabt). Sollte die Nachbarschaft informiert werden, wer da so mit solchen Vorstrafen wohnt oder lieber nicht und demjenigen eine Chance geben? Gerade bei solchen Verbrechen, die ja nicht umsonst auch Triebtäter genannt werden, ist eine Wiederholung nicht selten. So ein Trieb zu kontrollieren kann halt nicht jeder. Mal ganz davon abgesehen, daß mehr Geld für die Therapien der Täter bezahlt wird als für die der Opfer, die oft sich selbst überlassen sind (ausnahmen bestätigen die Regel, ist natürlich auch hier angebracht).
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html Also gar nicht mal so ohne. Die soziale Ächtung als Strafe steht übrigens nicht im Gesetz.
Große Spanne sag ich mal, zwischen 6 Monate bis 10 Jahre. Wobei über 5 Jahre, wenn ich das richtig gelesen habe nur in Frage kommt, wenn auch eine Körperverletzung dabei ist. Ehrlich gesagt, mir zu wenig. Wenn dann noch milderne Umstände dazu kommen, wie Alkohol oder schlimme Kindheit etc., bleibt ja nicht mehr viel übrig. Soziale Ächtung gibt es ja nur, wenn das Umfeld bescheid weiß, was oft nicht der Fall ist, vorallem wo es zu Wiederholungstaten kam, was vermutlich nicht passiert wäre, wenn die neuen Opfer gewußt hätten, was vorher war. Denke keiner läßt so einen Babysitten, wenn er wüßte, daß er Sexualstraftäter ist. Aber was sag ich da, wenn ich dran denke, daß es als Strafe schon vorkam, daß so jemand Sozistunden im Kindergarten machen mußte, da fehlen mir dann schon ehrlich gesagt die Worte (was mir selten passiert:-)).
Die letzten 10 Beiträge
- Wespennest in Kiste wegtragen?
- Autogramm auf T-Shirt
- Friedrich Merz und die geforderte Kraftanstrengung
- Songcontest
- Update zu "Wenn die Eltern alt werden"
- Sängerin Brief schreiben
- Margot Friedländer ist tot
- Habemus Papam
- Beantragung von zwei Monaten Elternzeit bei Arbeitgeber
- Merz scheitert im ersten Wahlgang