le1973
Hallo in die Runde, ich habe eine Frage zum ALG 1 und hoffe, dass das hier viell. jemand weiß. Mein Mann ist mit 30 Std./Woche angestellt und erhält dafür ein monatliches Gehalt von 480,- €. Zum Jahresende hin wird die Firma geschlossen, er wird wohl erstmal arbeitslos. Mit 47 Jahren ist sicher auch nicht gleich wieder überall was Neues zu finden. Nun meine Frage. Er war dort jetzt 4 Jahre angstellt und hat ja dann ersmtal Anrecht auf ALG 1. Gibt es ggf. einen Mindestsatz? Der ALG1-Rechner spuckt mir aus, er hätte auf 185,- € Anspruch. Kann das sein? Kenne mich damit leider nicht aus. Die Website der Bundesagentur für Arbeit habe ich schon durchforstet, leider ohne Erfolg. Danke für Eure Hilfe. Viele Grüße, Diana
So viel ich weiß, bekommt man 67% vom Bruttogehalt. Aber 480€ bei 30h/Woche finde ich extrem wenig. Das mit dem Mindestsatz glaube ich nicht. Bei mir zum Beispiel wurde das ALG1 nach meiner Qualifikation berechnet. Also Schulabschluß, Berufsabschluß, Beruf usw....lies mal auf der Seite der Arbeitsagentur nach. Gruß
Ich weiß, dass es enorm wenig ist. Aber was willste machen? Leben kann man davon jedenfalls nicht. Er hat einen tägl. Arbeitsweg von insgesamt 50 km. Da weißte, wo der Verdienst steckt.
Auf der Website der BA habe ich nix gefunden
VG, Diana
Hallo, bist Du sicher, dass die 480,00 EUR sein Bruttogehalt sind? ALG 1 sind, soviel ich weiß, 67% vom letzten Bruttogehalt. grüße, Katja
Glaub mir mal, es sind 480,- brutto. 356,- netto bei Steuerklasse V. Wir haben 1 Kind. 67 % vom Bruttogehalt der letzten 12 Monate wären nach meiner Rechnung ca. 320,- €. Der ALG1-Rechner mit Berücksichtigung der St.-klasse 5, einem Kind und gearbeitet in den neuen Bundesländern spuckt mir die besagten 185,- € aus.
Müssten es nicht 67% vom Netto-Gehalt sein?
ja, es sind 67% vom netto. das wären aber auch mehr als 185€ *grübel*
480€ brutto für 30Stunden/Woche ??? darf ich fragen bei welcher tätigkeit man so wenig verdient? da verdient doch sicher jede reinigungsdame mehr oder?
Hallo, es gibt keinen Mindestsatz. ALG 1 wird nach dem durchschnittlichen Netto der vergangenen 12 Monate berechnet. Gezahlt werden 60 % bzw. 67 % bei einem Kind. Zu prüfen wäre aber ob die Beschäftigung überhaupt anspruchsbegründend ist, d.h. wurde während der Zeit der Beschäftigung in Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Wenn ja besteht wahrscheinlich der o.g. Anspruch von 67 %. Wenn damit nicht der Lebensunterhalt bestritten werden kann und der Lebenspartner/Ehepartner auch kein oder nur ein sehr geringes Einkommen hat, kann aufstockendes ALG II (Hartz IV) beantragt werden. Gruß - Heike
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich weiß es auch so, dass es 67 % des durchschnittl. Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate sind. Wie gesagt, wenn ich 67 % von 480,- € brutto nehme, komme ich auf 321,- €. Der ALG1-Rechner spuckte mir 185,- € aus. Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld wird nicht gezahlt. Sonstige Zahlungen oder irgendwelche Ermäßigung... gibt es nicht. Er arbeitet für einen regionalen Biomarkt und liefert deren Ware aus. Es ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, also mit allen Abzügen. Aufstockend Hartz 4 werden wir wohl nicht bekommen, weil ich doch recht gut verdiene (ist relativ zu sehen, aber eben zu gut für Hartz 4). VG, Diana
Schaut mal auf die Seite der Arbeitsagentur. Gruß
.
ich bin erstaunt, es stimmt: brutto. das wär ja dann gar nicht so schlecht bei mir!?
http://www.arbeitsagentur.de/nn_546668/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Hoehe-Anspruch/Leistungssatz/Leistungssatz-Nav.html "Der Leistungssatz beträgt 67% beziehungsweise 60% des pauschalierten Nettoentgeltes (Leistungsentgeltes)."
muß man aber das brutto eingeben.... jetzt bin ich komplett verwirrt.
Sag' ich ja vallie. Ich hatte mehr ALG1 als ich jetzt Lohn habe..traurig oder?
kurz nochmal hierher kopiert, weil Ihr anderen so schnell ward, ich aber die Info nicht vorenthalten wollte: Vielen Dank für Eure Antworten. Ich weiß es auch so, dass es 67 % des durchschnittl. Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate sind. Wie gesagt, wenn ich 67 % von 480,- € brutto nehme, komme ich auf 321,- €. Der ALG1-Rechner spuckte mir 185,- € aus. Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld wird nicht gezahlt. Sonstige Zahlungen oder irgendwelche Ermäßigung... gibt es nicht. Er arbeitet für einen regionalen Biomarkt und liefert deren Ware aus. Es ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, also mit allen Abzügen. Aufstockend Hartz 4 werden wir wohl nicht bekommen, weil ich doch recht gut verdiene (ist relativ zu sehen, aber eben zu gut für Hartz 4). VG, Diana
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALGrechner.php?openmenue=26&opensub=652 bitte definiert: beitragspflichtiges einkommen!
Die letzten 10 Beiträge
- Frauke Brosius-Gersdorf und das Armutszeugnis für die Demokratie
- Wieviel Trinkgeld für Lieferdienst?
- DHL - regionales Problem oder generell ?
- @Ellert
- Redaktion bitte reagiert mal auf den Beitrag von Zwergenalarm von 7.7.2025
- Auch E-Scooter
- E Roller
- Sorgen wegen Bornavirus
- Vermisste Deutsche in Australien gefunden
- Phone Locker für die Schule