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ALG 1 - gibt es einen Mindestsatz?

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ALG 1 - gibt es einen Mindestsatz?

le1973

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Hallo in die Runde, ich habe eine Frage zum ALG 1 und hoffe, dass das hier viell. jemand weiß. Mein Mann ist mit 30 Std./Woche angestellt und erhält dafür ein monatliches Gehalt von 480,- €. Zum Jahresende hin wird die Firma geschlossen, er wird wohl erstmal arbeitslos. Mit 47 Jahren ist sicher auch nicht gleich wieder überall was Neues zu finden. Nun meine Frage. Er war dort jetzt 4 Jahre angstellt und hat ja dann ersmtal Anrecht auf ALG 1. Gibt es ggf. einen Mindestsatz? Der ALG1-Rechner spuckt mir aus, er hätte auf 185,- € Anspruch. Kann das sein? Kenne mich damit leider nicht aus. Die Website der Bundesagentur für Arbeit habe ich schon durchforstet, leider ohne Erfolg. Danke für Eure Hilfe. Viele Grüße, Diana


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von le1973

So viel ich weiß, bekommt man 67% vom Bruttogehalt. Aber 480€ bei 30h/Woche finde ich extrem wenig. Das mit dem Mindestsatz glaube ich nicht. Bei mir zum Beispiel wurde das ALG1 nach meiner Qualifikation berechnet. Also Schulabschluß, Berufsabschluß, Beruf usw....lies mal auf der Seite der Arbeitsagentur nach. Gruß


le1973

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Ich weiß, dass es enorm wenig ist. Aber was willste machen? Leben kann man davon jedenfalls nicht. Er hat einen tägl. Arbeitsweg von insgesamt 50 km. Da weißte, wo der Verdienst steckt. Auf der Website der BA habe ich nix gefunden VG, Diana


katinka-altmark

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Antwort auf Beitrag von le1973

Hallo, bist Du sicher, dass die 480,00 EUR sein Bruttogehalt sind? ALG 1 sind, soviel ich weiß, 67% vom letzten Bruttogehalt. grüße, Katja


le1973

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Antwort auf Beitrag von katinka-altmark

Glaub mir mal, es sind 480,- brutto. 356,- netto bei Steuerklasse V. Wir haben 1 Kind. 67 % vom Bruttogehalt der letzten 12 Monate wären nach meiner Rechnung ca. 320,- €. Der ALG1-Rechner mit Berücksichtigung der St.-klasse 5, einem Kind und gearbeitet in den neuen Bundesländern spuckt mir die besagten 185,- € aus.


Morla72

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Antwort auf Beitrag von le1973

Müssten es nicht 67% vom Netto-Gehalt sein?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Morla72

ja, es sind 67% vom netto. das wären aber auch mehr als 185€ *grübel*


yellow_sky

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Antwort auf Beitrag von le1973

480€ brutto für 30Stunden/Woche ??? darf ich fragen bei welcher tätigkeit man so wenig verdient? da verdient doch sicher jede reinigungsdame mehr oder?


Heike67

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Antwort auf Beitrag von le1973

Hallo, es gibt keinen Mindestsatz. ALG 1 wird nach dem durchschnittlichen Netto der vergangenen 12 Monate berechnet. Gezahlt werden 60 % bzw. 67 % bei einem Kind. Zu prüfen wäre aber ob die Beschäftigung überhaupt anspruchsbegründend ist, d.h. wurde während der Zeit der Beschäftigung in Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Wenn ja besteht wahrscheinlich der o.g. Anspruch von 67 %. Wenn damit nicht der Lebensunterhalt bestritten werden kann und der Lebenspartner/Ehepartner auch kein oder nur ein sehr geringes Einkommen hat, kann aufstockendes ALG II (Hartz IV) beantragt werden. Gruß - Heike


le1973

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Antwort auf Beitrag von Heike67

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich weiß es auch so, dass es 67 % des durchschnittl. Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate sind. Wie gesagt, wenn ich 67 % von 480,- € brutto nehme, komme ich auf 321,- €. Der ALG1-Rechner spuckte mir 185,- € aus. Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld wird nicht gezahlt. Sonstige Zahlungen oder irgendwelche Ermäßigung... gibt es nicht. Er arbeitet für einen regionalen Biomarkt und liefert deren Ware aus. Es ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, also mit allen Abzügen. Aufstockend Hartz 4 werden wir wohl nicht bekommen, weil ich doch recht gut verdiene (ist relativ zu sehen, aber eben zu gut für Hartz 4). VG, Diana


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von le1973

Schaut mal auf die Seite der Arbeitsagentur. Gruß


Heike67

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ich bin erstaunt, es stimmt: brutto. das wär ja dann gar nicht so schlecht bei mir!?


Morla72

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Antwort auf Beitrag von Heike67

http://www.arbeitsagentur.de/nn_546668/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Hoehe-Anspruch/Leistungssatz/Leistungssatz-Nav.html "Der Leistungssatz beträgt 67% beziehungsweise 60% des pauschalierten Nettoentgeltes (Leistungsentgeltes)."


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Morla72

muß man aber das brutto eingeben.... jetzt bin ich komplett verwirrt.


Mitglied inaktiv

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Sag' ich ja vallie. Ich hatte mehr ALG1 als ich jetzt Lohn habe..traurig oder?


le1973

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kurz nochmal hierher kopiert, weil Ihr anderen so schnell ward, ich aber die Info nicht vorenthalten wollte: Vielen Dank für Eure Antworten. Ich weiß es auch so, dass es 67 % des durchschnittl. Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate sind. Wie gesagt, wenn ich 67 % von 480,- € brutto nehme, komme ich auf 321,- €. Der ALG1-Rechner spuckte mir 185,- € aus. Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld wird nicht gezahlt. Sonstige Zahlungen oder irgendwelche Ermäßigung... gibt es nicht. Er arbeitet für einen regionalen Biomarkt und liefert deren Ware aus. Es ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, also mit allen Abzügen. Aufstockend Hartz 4 werden wir wohl nicht bekommen, weil ich doch recht gut verdiene (ist relativ zu sehen, aber eben zu gut für Hartz 4). VG, Diana


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Morla72

http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALGrechner.php?openmenue=26&opensub=652 bitte definiert: beitragspflichtiges einkommen!