Mitglied inaktiv
Hallo, vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus: Kann man trotz bestehender Verträge die AGB ändern? Oder dürften die geänderten AGB dann nur für Neuverträge gelten? Es geht um nichts Dramatisches: Ein 2nd hand-Laden hat Absatzschwierigkeiten und ändert seine AGB dahingehend nachträglich auch für Altverträge, dass es Bonusauszahlungen für Kunden erst ab einem Einkaufswert von EUR 100,- statt bisher EUR 75,-/Jahr gibt. Mich würde einfach grundsätzlich interessieren, ob das so ok ist. Danke für Eure Antworten & Grüße, Andrea
Bin keine Juristin, aber: Nein, das ist natürlich nicht ok. Altverträge kann man nicht einseitig ändern, das wäre ja noch schöner. Wenn man eine clevere Klausel bezüglich der Änderungen in den AGBs hatte und dann die neuen hingenommen/akzeptiert werden, hat man ganz vielleicht eine Chance. Viele Leute kennen sich aber nicht aus und werden daher akzeptieren. LG, carla72
Normalerweise hat man genau dann die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen, wenn man mit den Änderungen nicht einverstanden ist! LG