Mitglied inaktiv
Hallo, heute wollte ich den Sonnenschirm reklamieren, siehe http://www.rund-ums-baby.de/aktuell/beitrag.htm?id=396957&suche=Sonnenschirm&seite=1#start Die Verkäuferin hat sich geweigert, den Schirm umzutauschen, bzw. mir eine Gutschrift zu geben, etc. Ich hatte keinen Kassezettel, das ist richtig, aber ich hab ihr den Tag und die ungefähre Uhrzeit des Einkaufs gesagt, auch dass mein Partner dabei war und er es bestätigen kann, ich mit EC-Karte bezahlt hab... Als ich hartnäckig blieb, holte sie dann eine Kollegin hinzu und die meinte, sie braucht einen Beleg, der nachweist, dass ich den Schirm gekauft hab. Hab sie dann gefragt, wie ich das machen soll - sie meinte, ich solle den Kontoauszug mitbringen. Jetzt habe ich geschaut, ich habe den Kontoauszug, Abbuchung am besagten Tag mit genannter Uhrzeit. Problem: Ich habe ja nicht nur den Sonnenschirm gekauft, sondern auch noch Lebensmittel, somit ist der Betrag größer als der Betrag des Sonnenschirms auf meinem Kontoauszug. Das beweist ja dann wieder nicht, dass ich den Schirm gekauft habe, oder? Manno, irgendwie ärgert mich das schon! Ich hab jetzt auch keine Lust, da wieder hinzufahren und dann passt ihr vielleicht der Kontoauszug auch nicht. Hab ausnahmsweise in einer Filiale eingekauft, in der ich sonst selten bin, sie ist in einer anderen Stadt. Die Verkäuferin hat mich erst mal an der Kasse zurechtgewiesen, dass ich den defekten Sonnenschirm nicht mit in den Laden nehmen darf, sondern gleich am Anfang an der Kasse Bescheid geben muss. (Ich hatte ihn ohne Verpackung im Einkaufswagen und hab mir gleich den neuen Schirm, den sie heute im Angebot hatten, mit rein gelegt). Ich sagte ihr, dass man doch deutlich sieht, dass der kaputt ist - er ist in der Mitte zerbrochen und sieht auch sonst durch den Sturz/Umknicken sehr ramponiert aus, zerissen, etc. Sie meinte: Trotzdem! Aha, ok.... Soll ich jetzt streiten und da nochmal hin gehen, die Firma direkt anschreiben und nachfragen oder mich einfach nicht mehr ärgern und das Geld in den Wind schießen? LG, Cel
Ich persönlich hätte schon beim ersten Mal mit dem Filial-Leiter sprechen wollen. Ich würde immer lächeln, freundlich und sachlich bleiben - aber trotzdem auf meinem Standpunkt verharren. Eine Reklamation = Defekt (keine Rückgabe = Umtausch) geht definitiv auch ohne Kassenbon. Vor allem bei Aktionsware, denn da weiß der Laden 100%ig den Zeitraum des Angebots (Artikel war z.B. im März im Angebot - heißt: Kann nicht älter als 3 Monate sein). An deiner Stelle würde ich nun mit dem Kontoauszug hin. Wenn sie den nicht sofort akzeptieren, würde ich den Filial-Leiter verlangen. Notfalls die Firma direkt anschreiben oder anrufen. Mir wäre es schnurzpiepegal, wie teuer der Artikel war. Mangel ist Mangel.
hm, klar würde ich mich an Deiner Stelle ärgern, aber jetzt ist es nun mal so und ich würde es mit dem Kontoauszug nochmal probieren... Ohne Bon ist halt schwierig da was nachzuweisen... Ich weiß nicht, was Du so im allgemeinen mit Deinen Belegen machst, aber ich habe mir angewöhnt, alle Kassenbons in eine Kiste zu legen (natürlich nur die, wo man den Bon noch brauchen könnte) so kannst Du im Falle eines Falles den Bon raussuchen und dann ist das in der Regel kein Thema :-) LG
Im Normalfall behalte ich meist die Belege, besonders bei E-Geräten, etc. Ich hatte ihn noch in der Hand und hab mir gedacht: Ach, was soll bei einem Sonnenschirm schon kaputt gehen. Die Dame an der Kasse hat gemeint, dass sie es nicht nachvollziehen können, dass ich den Schirm vor ein paar Wochen erst gekauft habe, die haben ihn wohl jedes Jahr in der Werbung. Kann man anhand der Nummer bei der Überweisung nicht die gespeicherte Rechnung/Kassenzettel zurückverfolgen? Wie lange wird sowas im System gespeichert? Ich verstehe ja die Verkäuferin irgendwie, sie hat eben auch ihre Anweisungen, aber nervig ist es trotzdem. LG, Cel
...weil ich den Kassenbeleg nicht aufgehoben habe.
Aber da ich mit mir selbst gern gnädig bin, würde ich mich für´s NICHT ärgern entscheiden (und das nächste Mal den Beleg aufheben
).
Du kannst es ja nochmal mit dem Kontoauszug versuchen, aber verkrampfen würde ich mich nicht.
...sie können über den Kontoauszug evt sogar den Bon nachvollziehen. So haben die es schon mal bei IKEa gemacht
HAllo Eigentlich müßte es doch einfach sein für die nachzuschauen. Denn wenn Du weißt wann und evtl noch um welche Uhrzeit und anhand deines Kontoauszugers sogar den Betrag müssen die nur die 2te Rolle die also in der Kasse mitläuft und an Tagesende oder wenn die Papaierrolle leer ist rauskommt und mit Datum und Kassennr. beschriftef aufbewahrt wird auffriemeln und nachschauen. Anhand dieser 2ten Rolle haben die nämlich im Prinzip deinen kompletten Einkauf und da steht ja dann wohl auch dein Sonnenschirm drauf. Ok, bnesonderst scharf sind die wohl nicht die Rolle aufmachen und nachschauen müssen aber das haben wir im Geschäft auch schon gemacht, ist ne blöde arbeit aber man findet alles. LG drillingsmama
ich versuche es morgen noch mal. Vielleicht klappt es ja doch. LG, Cel
Hallo,
ich habe jetzt nicht alle Beiträge durchgelesen - aber mir ist das bei einem großen Baumarkt auch schon mal passiert, dass ich einen Rasentrimmer umtauschen wollte und den Beleg nicht mehr hatte. Die Verkäuferin war super freundlich, super geduldig, hat genau nachgefragt, in welchem Zeitraum ich den Trimmer ungefähr gekauft habe und welche anderen Artikel noch dabei waren - dann hat sie sich mit der Buchhaltung kurzgeschlossen und sie haben den Beleg nochmal ausgedruckt.
Bleib hartnäckig ![]()
Gewährleistung: Die Tricks der Händler Einige Händler versuchen mit Tricks, sich vor der neuen zweijährigen Gewährleistung zu drücken. Fakt ist: Für Reklamationen sind weder Bon noch Originalverpackung erforderlich. Umtausch, Garantie? „Machen wir – aber nur mit Kassenbon“, heißt es in vielen Geschäften. Einige wollen sogar die Originalverpackung sehen. Da fühlen Kunden sich abgewimmelt: Den Bon haben sie zwar, aber er ist nicht mehr lesbar. In den Verbraucherzentralen häufen sich Beschwerden darüber, dass Geschäfte den Kassenzettel auf Thermopapier ausdrucken. Die Schrift verblasst schon nach wenigen Wochen, nach einigen Monaten ist sie völlig verschwunden. Wenn der neue Fernseher dann den Geist aufgibt, zeigt sich mancher Händler stur: „Ohne Bon keine Gewährleistung.“ Doch damit ist er auf dem Holzweg. Das Gesetz verbietet es, die Gewährleistung zu beschränken. Sie darf nicht an Bon oder Originalverpackung als Voraussetzung geknüpft werden. Unter Juristen gilt der Kassenbeleg lediglich als Beweiserleichterung: Wer einen kaputten Fernseher zurückbringt und den Bon vorlegt, kann nicht so einfach mit der Begründung abgewimmelt werden: „Den haben Sie ja gar nicht bei uns gekauft.“ Es ist praktisch, diesen Beleg zu haben – notwendig ist er nicht. Tipp: Wer Ärger vermeiden will, kopiert den Kassenbon gleich nach dem Kauf und bewahrt Kopie nebst Bon zusammen auf. Oder er lässt sich auf einer Quittung den Kauf gesondert bestätigen. Das erleichtert später die Beweisführung. Möglichkeiten zum Nachweis Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, den Kauf nachzuweisen. So kann ein Zeuge beim Einkaufen dabei gewesen sein und den Kauf bestätigen – der Ehepartner oder die eigenen Kinder. Als glaubwürdiger gelten aber in der Regel Zeugen, die nicht verwandt oder verschwägert sind. Eine weitere Beweismöglichkeit sind Kontoauszüge: Hat der Kunde mit Maestro-Karte, Kredit- oder Kundenkarte bezahlt, wurde die Rechnung vom Konto abgebucht. Was für den Bon gilt, gilt für die Originalverpackung erst recht. Sie dient cleveren Verkäufern als Joker, um sich vor berechtigten Ansprüchen ihrer Kunden zu drücken. Das Gesetz zwingt niemanden, zwei Jahre lang Berge von Kartons zu stapeln, um sie eventuell im Fall einer Reklamation vorlegen zu können. Mitunter scheinen einzelne Händler das Unwissen ihrer Kunden regelrecht auszunutzen. Typische Versuche, die Gewährleistung zu beschneiden: hier gehts weiter: http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Gewaehrleistung-Die-Tricks-der-Haendler-1133564-2133564/
Einige Händler versuchen mit Tricks, sich vor der neuen zweijährigen Gewährleistung zu drücken. Aber irgendwie muß ein Kunde doch belegen, das er noch ein Anrecht auf die zwei Jahre Gewährleistung hat... Und wenn man die Bons dunkel lagert, dann halten die auch quasie ewig! LG
Steht doch alles im Text der Stiftung Warentest! Zitat: Fakt ist: Für Reklamationen sind weder Bon noch Originalverpackung erforderlich. Das ist die Sicht des Gesetzgebers, wenn du deine Bons vorbildlich lagerst ist das löblich, aber nicht notwendig.
ist bei Lidl zumindest so - weiß nur keiner und es wird IMMER probiert.
Filialleiter hinzuziehen und hartnäckig bleiben
ohne Erlaubnis von "Oben" dürfen die Mädels meistens gar nicht eigenmächtig handeln
Wenn ich wegen eines Mangel von meinem Gewährleistungsrecht gebrauch mache ist immer der Händler mein Ansprechpartner. Sachen die zum Beispiel bei einem Discounter gekauft wurden, kann ich auch dort wegen eines Mangel reklamieren, ich muss mich nicht auf den Hersteller verweisen lassen. Eine Preisliche Grenze gibt es NICHT! Wenn die Garantie beansprucht wird, ist in aller Regel der Hersteller der Ansprechpartner.
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ich hätte mich doch nicht so verar***en lassen. Du hast einen Zeugen, dass du den Schirm dort gekauft hast und komischerweise haben die genau so einen Schirm in diesem Zeitraum verkauft. Da du auch noch per Karte gezahlt hast, reicht das mehr als aus. Die müssen den Schirm zurücknehmen/umtauschen. Der Laden hätte mich das letzte mal gesehen.