Mitglied inaktiv
Habe gerade einen netten Brief bekommen....die HV schreibt, dass sie bei der Begehung des Objektes mehrere Personen in der von mir angemieten Wohnung auf dem Balkon gesehen hätten, welche keine Mieter diesiger wären. Ich soll bis zum 7.11. nachweisen, dass diese keine Untermieter wären, da der Verdacht der unerlaubten Untervermietung bestünde, sonst würde mir fristlos gekündigt.
???
JA, ich hatte meine Schwiegereltern zu Besuch, ganze 2 Wochen. UND?
Ist das neuerdings verboten? Na, die sind mir lustig!
Mir scheint, die wollen gern neue Mieter, damit sie die Whg schön teuer weitervermieten können...ich zahle nur 416 Eur (alter Vertrag von 2004), die gleiche Wohnung im EG wird inzwischen für 600 vermietet. Die haben sie doch nicht alle, oder?
Ich habe ersteinmal geschrieben, dass es nur ein Besuch war, OHNE Mietzahlungen, und wie ich das bitte nachweisen soll, dass ich keinen Untermieter habe.
Findet ihr das normal??
LG Agi
Hallo ! Lass´ es Dir doch schriftlich von Deinen Eltern geben das sie Dich besucht haben. Wenn sie es bezweifeln, so sind doch die Vermieter sicherlich in der Beweispflicht. Ich glaube kaum das eine Beobachtung ausreicht. Da könnte man ja nach dem Stromverbrauch oder so schauen. Aber da werden sicherlich keine Zwischenablesungen gemacht. Echt lächerlich was sich manche Vermieter so einfallen lassen. LG Ute
Gefunden bei: http://www.schoenheitsreparaturen.de/mietrecht/mietrecht-besuch.html ___________________________________________________________ Mietrecht Besuch Grundsätzlich darf ein Mieter Besuch wie etwa seine Familie oder Freunde unbegrenzt nach Anzahl der Personen, Dauer und Häufigkeit empfangen, ohne dass dies der Vermieter genehmigen oder diesem gegenüber angezeigt werden müsste. Art. 2 GG schützt insoweit die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Mieters und geht dem Eigentumsschutz des Vermieters aus Art.14 GG in der Regel vor, es sei denn durch den Besuch wird der Vertragszeck gestört, die Mietsache beeinträchtigt oder ein andere Hausbewohner belästigt. Das mietvertragliche Verbot in einem Formularvertrag, bestimmte Personen oder Besuch des Mieters generell in die Mietwohnung zu lassen, ist unwirksam gemäß den §§ 307, 138 BGB (LG Hagen WuM 1992, 430). Selbst wenn die Tierhaltung wirksam im Mietvertrag ausgeschlossen ist, darf der Besuch vorübergehend jedoch z.B. einen Hund mitbringen. Selbst ein gegen den Besucher ausgesprochenes Hausverbot, wirkt nur gegen den Besucher selbst und nicht gegen den Mieter, so dass der Vermieter das Mietverhältnis im allgemeinen nicht aus wichtigem Grund fristlos oder wegen Vertragsverletzung ordentlich kündigen kann, mit der Begründung der Mieter habe den Besucher trotz Hausverbots Zugang zu den Räumlichkeiten gewährt habe (Köln, WuM 2004, 673). Der Besuch muss jedoch von der Gebrauchsüberlassung und der Untervermietung abgegrenzt werden. Der Besuch ist der vorübergehende Aufenthalt in den Mieträumen; ist der Besuch dauerhaft, liegt hingegen eine grundsätzlich genehmigungspflichtige Gebrauchsüberlassung vor. Höchstgrenzen sind schwer bestimmbar und hängen vom konkreten Einzellfall ab, so spricht eine Dauer von etwa vier bis sechs Wochen für die widerlegbare Vermutung der Gebrauchsüberlassung; jedenfalls überschreitet ein Besuch von drei Monaten die normale Besuchsdauer (WuM 1995, 396). ___________________________________________________________ Kannst du deinem Vermieter evtl. den einen oder anderen Paragraphen rausschreiben.
oh, das ist sehr gut, vielen Dank! LG!
Also mir fehlen bei deinem Problem echt die Worte,dein Vermieter hat Leute auf deinem Balkon gesehen und unterstellt dir nun du würdest untervermieten? Also die Gedankengänge kann ich nicht nachvollziehen! Dein Vermieter ist nicht zufällig ein Alt Hippie und auf einem seiner Trips hängengeblieben?!
Puh, tja es handelt sich sogar um eine größere Verwaltung...der Hausmeister hat wohl einige Leute mit Instrumenten ins meine Whg gehen sehen, ich habe inzwischen noch eine Mail bekommen....sie befürchten, ich hätte die Wohnung einer Horde Straßenmusikern untervermietet oder so, und "dieser Personenkreis ist in der ...str. Nr. 19 nicht als Mieter erwünscht." Haha, dabei hat sich bloß die Band von meinem Freund bei uns getroffen, um den nächsten Gig zu besprechen...besonders verdächtig ist dabei wahscheinlich, dass mein Freund Akkordeon spielt, so ein Instrument ist ja schon sehr kriminell
Sprich es waren wohl nicht die Schwiegereltern, sondern der Besuch seiner "wilden" Band, die dem Hausmeister die Phantasie hat durchgehen lassen...
Egal,und wenn der Papst höchstpersönlich auf deinem Balkon steht, so kann man doch nicht davon darauf schließen das du untervermietest!
...stell doch den Papst in Form eines lebensgroßen Pappkameraden auf den Balkon, mit Schild daneben: "Urbi et orbi - ich wohne jetzt hier."
gute Idee
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