Mitglied inaktiv
der mieter ist verpflichtet, auf seine koste die schönheitsreparaturen (das tapezieren,anstreichen,oder kalken der wände und decken, das streichen der fußböden, heizkörper einschließlich heirohre, der innentüren sowie fenster und außentüren von innen) in den mieträumen,wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden reihenfolge fachgerecht auszuführen. in gleicher weise hat demieter auch die renvierung der fußleisten durchzuführen. naturlasiertes holzwerk darf nicht mit farbe behandelt werden. die zeitfolge beträgt: bei küche, bad toilette- 3 jahre bei allen anderen räumen: - 5 jahre diese fristen werden berechnet vom zeitpunkt des beginns des mietverhältnisses bzw. soweit schönheitsreparaturen nach diesem zeitpunkt von dem mieter fachgerecht durchgeführt worden sind, von diesem zeitpunkt an. der mieter hat ferner vom vermieter gestellte textilböden bei bedarf, spätestens aber alle 3 jahre, fachgerecht reinigen zu lassen. b) der mieter ist auch bei beendigung des mietverhältnisses verpflichtet,schönheitsreparaturen durchzuführen,wenn die fristen nach § 16 ziff. 4a seit der übergabe der mietsache bzw. seit den letzten durchgeführten schönheitsreparaturen verstrichen sind c) bei beendigung des mietverhältnisses hat der mieter die wohnung in fachgerecht renoviertem zustand zu übergeben. weist der mieter jedoch nach,dass die letzten schönheitsreparaturen innerhalb der obengenannten fristen- zurückgerechnet vom zeitpunkt der beendigung des mietverhältnisses- durchgeführt worden sind, und befindet sich die wohnung in einem einer normalen abnutzungentsprechendem zustand,so muss er anteilig den betrag an denvermieter zahlen,dr aufzuwenden wäre, wenn die wohnung im zeitpunkt der vertragsbeendingung renoviert würde; dassebe gilt,wenn und soweit die vertragsbeendigung die obigen fristen seit beginn des mietverhältnisses noch nichtvollendet sind. als presigrundlage gilt das angebot einer anerkannten firma,de mieter kann die zahlungsverpflichtung dadurch abwenden,das er die schönhitsreparaturen selst durchführt. bei beendigung des mietverhälnisses ist der mieter verflichtet, dübeleinsätze zu entfernen, löcher ordnungsgemäß und unkenntlich zu verschließen,soweit das anbringen von bohrlöchern und dübeln zum vertragsgemäßen gebrauch der mietsache unerlässlich war. veränderungen dieserart,denen der vermieter nicht audrücklich zugestmmt hat oder bei wahrung seiner berechtigeten interessen nicht ausdrücklich hätte zustimmen müssen, verpflichten den mieter zum schadensersatz. der mieter hat die mietsache unabhängig vo der pflicht zur durchführung der schönheitsreparaturen in sauberem zustand zurückzugeben.kommt der mieter dieser verpflichtng nicht nach oder nicht rechtzeitig nach,so kann der vermieter die mietsahe auf dessen kosten reinigen lassen. sonstige vereinbahrungen: aufgrund der münichen absprache bei vertragsabschluss sind sich de parteien darüber einig,dass der mieter verpflichtetist die wohung bei auszug in fachgerecht renoviertem zustand zurückzugeben und zwar unabhängig vo der dauer der mietzeit. insoweit ist diese regelung gegenüber § 21 absatz 1 vorrangig
Stimmt nicht ganz! Neue Rechtsprechung besagt, dass der Mieter nicht Pflichtrenovierungen in bestimmten Abständen verpflichtet ist! Renovierungen haben zu erfolgen, wenn sie notwendig sind! Sind in Mietverträgen die regelmäßigen Renovierungen sowie eine Renovierung bei Aufgabe der Wohnung vorgeschrieben, muß der Mieter gar nicht renovieren! Deshalb mit dem Mietvertrag auf jeden Fall zum Mieterschutzbund! Nicht alles, was vertraglich festgehalten wird, ist auch gültig! Gruß, dieElle
Hallo lolli85, so wie ich das verstanden habe, erwartet der Vermieter von Euch, dass Ihr während der Mietzeit regelmäßig renoviert und aber bei Auszug eine renovierte Wohnung übergebt. Das ist in der Form meiner Meinung nach sittenwidrig und Ihr müsst nicht renovieren. Sicherheitshalber würde ich aber mit dem Mietvertrag zum Mieterschutzbund oder einer ähnlichen Einrichtung gehen, die können Euch das noch ganz genau sagen. Ich denke aber, dass Euer Vermieter, so wie unser Ex-Vermieter, zu gierig ist und alles will. Das geht so aber nicht. Viele Grüße Susi
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