julienoah
Guten Abend, meine Schwester ist verheiratet und ihr Mann hat sich nach der Geburt des 1. Kindes von ihr getrennt, nach der Trennung kamen sie im Rahmen des Umgangsrechtes nochmal zusammen und es entstand Kind Nr. 3. Danach war aber für beide klar das es keine gemeinsame Zukunft geben wird und sie hat es auch so bei der Unterhaltsvorschussstelle angegeben. Über Scheidung haben sie noch nicht gesprochen und es ist auch kein Thema bei ihnen. Jetzt hat die Unterhaltsvorschussstelle geschrieben das sie entweder ein Scheidungsurteil oder den Antrag haben wollen. Meine Schwester hat geschrieben das eine Scheidung erstmal nicht beabsichtigt ist. Nun ist sie aber wieder mit ihrem Mann intim geworden und es enstand trotz Spirale Kind Nr. 3. Sie hat jetzt große Angst das sie vorm Jobcenter Harzt4 und von der Unterhaltvorschusstelle Unterhaltsvorschuss bekommt. Die beiden haben getennte Haushalte, wohnen 250 km eit entfernt voneinander und sind auch getrennt. Nur weiß sie jetzt nicht wie sie sich verhalten soll bzw. erklären soll das die von ihrem getrennten Ehemann noch ein Kind erwartet. Beim 2. Kind hat sie angegeben das es ein gescheiterter Versöhnungsversuch war, aber wie soll sie jetzt Kind Nr. 3 erklären? Wie sollte sie sich verhalten? Muß sie fürchten das sie kein Unterhalstvorschuss bekommt usw?
Da kann man jede Zweifel eines Jobcentermitarbeiters verstehen.
Zwei zufällig entstandene Kinder von dem getrennten Mann, von dem man sich aber nicht scheiden lassen will??? Es wirkt als hätten sie schon einiges an Zukunft nach der Trennung miteinander verbracht... oder mal flappsig gefragt, waren das nun zwei Schuß, zwei Treffer?
Eigentlich kann man nur diesen hier machen:
Aber so eine Meinung hilft hier auch keinem weiter... ich könnte mir vorstellen, daß es zu diversen Prüfungen auch vorort kommen kann...
Öhm, da kann ich mir auch vorstellen, das es schwierig wird...warum zahlt er nicht einfach Unterhalt und die Probleme sind aus der Welt... Das Vorgehen könnte mir auch niemand logisch erklären...
vielleicht, und das wär dann sicher ein Fall, wo genauer hingeschaut wird, ist auch er arbeitslos und sie bekommen zwei Wohnungen und für alle den Lebensunterhalt vom Amt finanziert, DANN würden die sicher skeptisch sein. Aber man weiß es nicht, wäre aber eine Erklärung für die Art und Weise des Unterhalts... ich weiß gar nicht wie das bei getrennte aber noch verheirateten "Partnern" ist, er geht 250 km arbeiten, und sie läßt sich die andere Wohnung vom Staat finanzieren? Wär auch so ne Möglichkeit.....wo der Aufschrei groß wäre...
Nun muß ich auch mal etwas dazu schreiben. Im anderen Forum hat sie geschrieben das der Mann arbeitet und auch alleinerziehend ist. Daher kann er wohl nicht zahlen. Ich denke nicht das die Schwester zu verheimlichen hat bzw. mit ihre Ehemannn noch zusammen ist. Sie könnte ja auch einfach behaupten das sie das Kind von einem One Night Stand hat wo der Vater unbekannt ist. Da hätte sie den ganzen Ärger nicht und auch keine Angst haben das sie keinen Unterhaltvorschuss bekommt. Soweit ich informiert bin sind gilt vor Gesetz ihr Mann als Vater des Kindes weil die beiden verheiratet sind.
>>Sie könnte ja auch einfach behaupten das sie das Kind von einem One Night Stand hat wo der Vater unbekannt ist. Da hätte sie den ganzen Ärger nicht und auch keine Angst haben das sie keinen Unterhaltvorschuss bekommt. Nein, so funktioniert das nicht! Der Ehemann ist per Gesetz der Vater des Kindes und damit Unterhaltspflichtig. Wenn das Kind aus einem ONS entstanden wäre, müsste er die Vaterschaft anfechten und einen Vaterschaftstest machen lassen. Da würde er ja mit wehenden Fahnen als Vater bestätigt. Würde also nur Geld kosten und nichts bringen. Er ist der Vater und das sollte die Mutter auch so beim Amt angeben. Sonst wird ihr gleich eine versuchte Täuschung unterstellt. Ganz ehrlich: Ich bin der Meinung, da ist was nicht koscher...
Der Vater und Ehemann hat noch ein paar Kinder, die er erzieht und gleichzeitig arbeitet, daher reicht die Kohle nicht um die "neuen Kinder" mit seiner Ehefrau zu unterhalten???
Mich würde mal interessieren, wo das steht...
also verstehe ich das nun richtig: sie sind noch verheiratet, wollen sich auch nicht scheiden lassen. Er wohnt 250 km weit weg in einer zweitwohnung, so heißt das ja wenn man verheiratet ist, aber nicht in der selben wohnung lebt. und immer wenn er mal kurz da ist, entsteht ein kind? und nun ist das dritte kind unterwegs, obwohl sie kein beziehung mehr wollen? dann stell ich mal folgende frage: Wieso keine scheidung? die räumliche trennung wäre ja schon mal da. gut, so ein trennungsjahr dauert auch wirklich ein jahr und da nun ein kind unterwegs ist, wird das wohl ehelich geboren werden. DAS ist ja auch nicht das problem. das problem ist der unterhalt. solange die ehe läuft, muß er nix zahlen laut gesetz, da sie ja eine verheiratete Familie sind. Da ist klar, daß jeder für jeden aufkommt. so sollte das eigentlich sein. Wenn die frau nun unterhalt will, dann muß sie die scheidung einreichen. sonst gibts nix. und wenn das Jobcenter sagt, euch wird als verheiratete keine zweite wohnung bezahlt, dann kann das jobcenter auch verlangen, daß eine wohnung aufgegeben wird. arbeitet der mann? dann kann das jobcenter von der frau verlangen, daß sie zu ihm zieht und sie sich ggf. eine passende wohnung miteiander suchen, erst dann würde es H4 geben !! die jetzige konstellation führt dazu, daß es nix gibt. und das ist verständlich. wie das kind 3 nun entstanden ist, wird keinen interessieren, solange die ehe bestehen bleibt. So denk ich mir das.... vielleicht hab ich auch einen denkfehler?
muss sich ja nicht zwingend scheiden lassen um einen Anspruch auf H4 zu haben...das mit dem Schwanger werden das passt aber dann nicht wirklich ins Bild...das würde für mich klingen wie vom Staat finanzierte Ehe mit Zweitwohnung und das beweisen, das es nicht so ist....schwierig.. Ich bin übrigends seit fünf Jahren dauernd getrennt lebend, aber ein Kind von meinem Ex? NEVER! ;-)
Wenn sie sich und ihre Kinder selbst ernähren können, dann kann das Paar oder Ex-Paar soviel Kinder zeugen und getrennt leben, wie sie lustig sind. Wenn die Allgemeinheit das merkwürdige Modell finanzieren soll, dann wird eben geprüft und nachgefragt und im Zweifel auch mal nicht geglaubt, so ist das halt.
ja, und sobald jemand H4 beantragt, dann prüfen die halt nach. und wenn sie sehen, da gibts eine zweitwohnung, obwohl mindestens einer bedürftig ist, dann können sie verlangen, daß die zweitwohnung aufgegeben wird. klar steht auch verheirateten paaren H4 zu, das ist aber hier nicht das thema. das thema dreht sich um die räumliche trennung, keine scheidung, aber dennoch wird ein H4 antrag gestellt. das beißt sich in meinen augen und das amt wird dann auch stutzig, klar.
Es gilt aber zunächst das Erklärungsprinip, d.h. es ist zunächst zu glauben, was angegeben wird. Der Mann lebt woanders, ist dort sicherlich auch gemeldet. Wenn beide erklären, daß sie getrennt leben, wird es schwierig sein, das Gegenteil nachzuweisen. Wenn der Mann sein Umgangsrecht wahrnimmt und die beiden, Mutter und Vater, dabei jedes Mal und immer wieder ausgiebigst in der Kiste landen und auch Kinder zeugen, so ändert das nichts an der Beweispflicht des Amtes. Stutzig werden und das merkwürdig finden, das moralisch zu verurteilen... alles gut und schön, reciht aber leider nichts aus und hält bereits bei der zuständigen Rechtsstelle einer juristischen Prüfung nicht stand, geschweige denn einer gerichtlichen Überprüfung. Da müssen schon belastbare Fakten her. Interessant wäre es, dort mal unvermittelt den Außendienst aufmarschieren zu lassen. Findet der dann nur ein französisches Bett, doppelt und frisch bezogen, aber jede Menge Kleidung vom Mann dort vor nebst Massen an männlichen Hygieneartikelchen wird es eng, dem Amt eine räumliche Trennung zu vermitteln. Findet der Außendienst nichts... schaut das Amt und mit ihm der Steuerzahler in die Röhre, leider... Andererseits... müssen wir uns damit abfinden, daß es immer eine kleine Gruppe geben wird, die sich durch das System schmarotzt und die, zumindest mit rechtsstaatlich korrekten Mitteln, nicht zu fassen ist. Das sind Künstler, die auch Lücken im Gesetz treffsicher finden und schamlos ausnutzen. Die Alternative ginge in eine sehr ungesunde Richtung, würde zur Aufgabe weiterer Grund- und Freiheitsrechten führen. Das sollten wir uns nicht wünschen. Und das wäre es auch nicht wert. Ralph
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