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12 jähriges Kind anzeigen? wegen Sachbeschädigung

12 jähriges Kind anzeigen? wegen Sachbeschädigung

nike25

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geht das ? eine 12 jährige macht vom kind die sachen kaputt und weigert sich zu bezahlen was ist zu tun? die eltern zeigen nicht wirklich interesse ist ja nicht so schlimm und so es ist aber definitiv kaputt kann man anzeige erstatten?? oder was macht man da hatte sowas noch nie


golfer

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Antwort auf Beitrag von nike25

ist doch wohl eher die Haftpflichtversicherung.....hi,.ft das nciht kann dein Gedanke schon richtig sein.....würde allerdings vorher die Eltern informieren....was war den Konkret...


kanja

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Antwort auf Beitrag von nike25

Hallo, um welche Summe geht es denn? lg Anja


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von nike25

naja, das wäre nochmal sache für die haftpflichtversicherung der eltern. Anzeigen geht zwar, aber dann bist du in beweispflicht. du mußt also beweisen können, daß das fremde kind den gegenstand kaputt gemacht hat. Sagt das kind das gegenteil, dann hast du schlechte karten. rede nochmal mit den eltern


nike25

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das kind streitet es natürlich ab wir haben aber einen zeugen es geht um knapp 100 euro ja versichert sind sie aber ob das die versicherung übernimmt? kein plan aber wenn nicht muss es meiner meinung nach aus eigener tasche bezahlt werden aber wenn sie sich weigern??? anzeige???


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von nike25

Erzähl doch mal den genauen Sachverhalt!


biggi71

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Antwort auf Beitrag von nike25

mit absicht zerstört wurden, wird keine haftpflicht ersetzen. aber ohne konkreten sachverhalt kann man nicht wirklich helfen


arlett1978

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Antwort auf Beitrag von nike25

Ein 12 jähriges Kind kann man nicht anzeigen. Es ist strafunmündig. Also spar dir den Gang zur Polizei und die Blamage. Erst mit 14 ist man strafmündig. Also die Haftpflicht wird dafür nicht aufkommen, es sei denn, die Mutter hätte ihre Aufsichtspflicht verletzt und wenn das Kind bei dir war, wie soll sie das da tun? In dem Fall musst du es als Lehrgeld abtun. Was meinst du, warum Kinder ungestraft Kratzer mit Fahrrädern etc. ins Auto machen können, ohne dafür belangt zu werden?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von arlett1978

unter 14 ist eine anzeige sinnlos...wie oben beschrieben.. aaaber die haftpflicht der eltern ersetzt den schaden. meine hat bei einer freundin den nintendo ausversehen oben vom hochbett fallen gelassen. die summe wurde kompliaktionslos ersetzt. dafür ist ja ne haftpflicht da


wickiemama

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Antwort auf Beitrag von arlett1978

Unsinn Die Haftpflicht zahlt natürlich, nur bei kindern unter 7 Jahren zahlt die Haftpflicht nicht, aber bei 12jährigen schon... ** Was meinst du, warum Kinder ungestraft Kratzer mit Fahrrädern etc. ins Auto machen können, ohne dafür belangt zu werden?** Stammtisch und Bildzeitungsparole....


arlett1978

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Antwort auf Beitrag von wickiemama

Außerdem wenn du als Mutter deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast, kann keiner Geld von dir verlangen.


donnalüttchen

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Antwort auf Beitrag von arlett1978

abstreitet, oder? Da werden weder die Anzeige noch die Haftpflichtversicherung weiter bringen... Zeuge hin oder her - Aussage gegen Aussage, wenn es nur einen Zeugen gibt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von wickiemama

und wenn das kind unter 7 ist, dann ist es sache der eltern. aufsichtspflicht nennt sich das dann. ich hab mal mit einem stock versucht kastanien vom baum zu holen und der stock landete auf dem nagelneuen auto des nachbarns schaden um die 3000 DM hat damals unsere haftpflichtversicherung anstandslos bezahlt. also von wegen, kinder können ungestraft kratzer in autos machen. wo lebst du denn.. tzz


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von arlett1978

na, dieser sachverhalt würde mich mal brennend interessieren.


arlett1978

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Er ist nämlich damals auf dem Schaden (5.000 DM) sitzengeblieben. Begründung: Mutter hat Aufsichtspflicht nicht verletzt, Pech gehabt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von arlett1978

na dann war sie aber doch dabei als es passiert ist.. versteh ich grad nicht. wie alt war das kind?


dhana

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Antwort auf Beitrag von arlett1978

Hallo, es kommt aufs Alter vom Kind an - unter 7 Jahre bekommt man wirklich nichts, da die Kinder noch nicht schulfähig sind. Deswegen zahlen da auch viele Haftpflichtversicherungen nicht. Im Straßenverkehr geht das bis 12 Jahre. Wenn einem also ein 11jähriger mit dem Fahrrad ins Auto fährt, bleibt man sehr wohl auf seinem Schaden sitzen - es sei denn die Eltern/Haftpflicht übernehmen das. Ein 12jähriges Kind das aber (absichtlich) Dinge kaputt macht, kann man zivilrechtlich sehr wohl auf Schadenersatz verklagen - geht nicht über die Polizei, sondern über den Anwalt. Strafrechtlich sind die Kinder nicht zu belangen - aber Schadenersatz kann man sehr wohl fordern, den auch die Eltern/Privathaftpflicht zahlen müssen. Lg Dhana


arlett1978

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Antwort auf Beitrag von dhana

Aber ehrlich? Würdest du das wegen 100 € machen? Sorry, aber ich nicht.


FrauFrosch

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Antwort auf Beitrag von dhana

uns ist mal ein 12 jähriger ins auto gebrettert. schade war über 2000 euro. mutter hatte keine haftpflicht. unser anwalt hat dann versucht über die mutter an das geld zu kommen. ein paar monate hat sie 50 euro bezahlt dann nicht mehr. unser anwalt hat dann einen titel gegen den jungen erwirkt. könnten den dann irgendwann mal pfänden lassen. tun wir aber nicht. wir haben das eh nur soweit durch gezogen weil die mutter uns ewig hingehalten hat. sie sagte immer sie haben eine versicherung usw. am ende war sie dann nciht mehr zu erreichen für uns, da haben wir die sache über den anwalt laufen lassen. wir haben eine haftpflicht die auch für kinder unter 7 jahren zahlt. mussten wir auch schon in anspruch nehmen. unser sohn warf im vorbei laufen eine latte um die an einem haus gelehnt war. die latte krachte auf ein auto. unsere haftpflicht hat das ohne murren gezahlt. damals war er 5 jahre alt. ob du das kind anzeigen kannst.....glaub eher nicht. kannst ja mal bei der polizei nachfragen. die können dir da sicher weiter helfen.


Ka68

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Die Mutter MUSS ihre aufsichtspflicht verletzen, nur dann zahlt die Versicherung... Die Versicherung zahlt ja nur wenn du einen Fehler machst, und unterlassene Aufsichtspflicht ist ein Fehler. Wenn du neben deinem Kind stehst und zusiehst, wie es einen Stein auf ein Auto zielt und dann wirft, hast du alles " richtig " gemacht und die Versicherung zahlt nicht... Ich finds total bescheuert, aber so denken die halt


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ka68

naja, dann versteh ich die mutter nicht. wenn mein kind bei einem fremden einen schaden verursacht, dann versuche ich alles, um diesen schaden zu begleichen. aber gut, so ist halt die deutsche rechtsprechung


hgmeier

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Antwort auf Beitrag von arlett1978

Anzeigen kann man das. Nur dürfte es schwer sein zudem auch noch einen Strafantrag zu stellen, da das Kind ja Strafunmündig ist. Kann dennoch nicht schaden um vielleicht die Eltern aufzuwecken.