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Muß der Verkäufer die Anzahlung eines Katzenbabys zurückerstatten?

Thema: Muß der Verkäufer die Anzahlung eines Katzenbabys zurückerstatten?

Hallo, Meine Schwester hat 4 Katzenbabys und 3 schon vermittelt, in ihrer Anzeige stand auch das sie Reservierung nur mit Anzahlung macht. Nun war eine Käuferin da wo die Katzen schon abgabefähig waren und die Käuferin meine Schwester gebeten hat sie für sie zu reservieren. Sie haben auch eine Anzahlungsbestätigung gemacht worin steht das bei Nichtabholung die Anzahlung verfällt. Eine Katze kostet 220 Euro und sie hat 140 angezahlt und es wurde mündlich vereinbart das sie bei der Abholung dann noch für die Unkosten aufkommt. Nun hat meine Schwester eine Nachricht von der Käuferin erhalten das sie vom Kauf zurücktreten will und das ganze Geld wieder haben möchte da ja die 10 Tage vom vertrag ja noch nicht rum sind. Angeblich hat sie Depression und muss vielleicht in eine Klinik was wir ihr aber nicht abkaufen. Meine Schwester hat jetzt alle Interessenten abgesagt da sie die Katze ja reserviert hat und hat auch die kostenpflichtigen Anzeigen gelöscht. Nun ist meine Frage ob meine Schwester ihr die Anzahlung zurückzahlen muss oder nicht. Wir sind der Meinung das sie das nicht machen muss. Wie würdet ihr euch verhalten?

Mitglied inaktiv - 07.12.2011, 12:31



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Leider muss sie die Anzahlung zurück erstatten, wenn diese eine Frist für die Abholung gesetzt hatte. Da diese Frist aber noch nicht um ist,denke ich das die Nichtkäuferin ein Recht auf ihr Geld hat. Alles andere wäre dann ja Vetragsbruch!

von S@lly am 07.12.2011, 12:38



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Ob man jetzt noch Katzenmixe haben muß oder nicht ist die eine Sache aber die andere ist die das ich das Geld auch behalten würde. Das Lehrgeld soll die Käuferin schon bezahlen da kein Züchter / Verkäufer Geld zu verschenken hat. Ehrlich gesagt liebe ich solche Leute die sich erst entscheiden ein Tier zu nehmen und dann wieder absagen. Bei jedem Züchter wird eine Anzahlung gemacht da er auch wirklich sich sein kann das die Katze vermittelt ist. Ich kann hier auch die Meinungen überhaupt nicht verstehen warum der Verkäufer für den Käufer gerade stehen soll. Wenn man sich ein Tier kauft und dazu auch eine Anzahlung leistet überlegt man sich das in der Regel sehr genau. Es kann ja auch sein das der Käufer die Katze nicht sofort vermitteln kann und sie länger bei ihm ist. An die kosten die entstehen denkt hier wohl niemand. Vor allem ist deine Schwester mit dem Vertrag abgesichert und wenn die Katze nicht abgeholt wird verfällt die Anzahlung. Die Anzahlung würde ich auch imme machen damit Spasskäufer in Zukunft abgeschrecht sind unüberlegte Tierkäufe zu tätigen

Mitglied inaktiv - 07.12.2011, 14:04



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Die Käuferin hat ihr kein 10 tägiges Rücktrittsrecht und im Gegenteil, sie bricht den Vertrag da sie die Katze jetzt doch nicht kauft und der Verkäuferin Kostern entstanden sind. Das ist ja der Sinn einer Anzahlung! lg

Mitglied inaktiv - 07.12.2011, 12:44



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Man hat ein Rücktrittsrecht . Aber ich würde ihr Ev eine Gebühr fürs erneute Einstellen der Anzeige in Rechnung stellen aber alles behalten fände ich dreist auch wenn das nicht richtig war was sie gemacht hat.

von maxxi am 07.12.2011, 13:43



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Soweit ich weiss nicht.Aber katzenbabys wird man schnell los.Da ich da eher keinen stress haben wollte,würde ich die hälfte erstatten. Aber sag mal,sind die vergoldet? Der preis ist ja mal heftig.

von amyluca am 07.12.2011, 15:15



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genau für solche fälle ist doch eine solche anzahlung gedacht! als absicherung, dass die katze nicht plötzlich an andere vergeben wird und als absicherung für den verkäufer, das nicht jeder depp sich ein tier reservieren lässt und es dann doch nicht haben will. wieso hat sie denn 10tage vertragsrücktritt eingeräumt? es ist doch kein haustürgeschäft! die käuferin kam zu deiner schwester in der absicht ein tier zu erwerben, hat sich eine katze ausgesucht. es hat ihr keiner ein tür vor ihrer eigenen haustür ungewollt aufgequatscht. ich würde das geld nicht zurückgeben. wenn sie eine rv hat, sollte sie mal einen anwalt kontaktieren. lg

von Suki am 07.12.2011, 16:32



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Das frage ich mich nämlich. Ich hatte das auch mal im Bekanntenkreis und da hat die Käuferin gesagt das sie nur zurücktritt wenn sie das ganze Geld bekommt sonst würde sie es zum termin abholen und gleich weiterverkaufen. Die Züchterin wollte ihr unter diesen Umständen kein Tier weitervermitteln sondern stellte das Tier erneut in die Anzeige und verkaufte es. Ist nur die Frage ob sie das ohne Schriftstück machen durfte und und der Rücktritt per SMS und Sprachnachricht wirksam ist. Ist schon eine schwierige Geschichte

Mitglied inaktiv - 07.12.2011, 18:23