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Kindergeldzuschlag und H4 ... betr. Auszahlung und Anrechnung

Thema: Kindergeldzuschlag und H4 ... betr. Auszahlung und Anrechnung

wir bekommen ergänzendes H4. Da es aber Monate gab, wo sich rückwirkend rausgestellt hat, dass wir aus H4 rausfallen (mein Mann ist selbstständig, Einkommen schwankt dementsprechend), wurde mir geraten unverbindlich Kizu und WG zu beantragen. Nun gibt es interessanterweise einige Monate in der Vergangenheit und sogar jetzt, wo wir mehr Kizu bekommen als H4 (obwohl mir immer gesagt wurde, beide Stellen berechnen auf der gleichen Grundlage, unterm Strich bekommt man auch gleich raus). Wenn das Geld nun in einem Monat rückwirkend ausgezahlt wird, wird das dann als "Einkommen" aufs H4 angerechnet? Dürfte ja eigentlich nicht sein, denn es hätte mir ja in den jeweiligen Monaten bereits zugestanden, oder? Wenns angerechnet würde, dann wäre das ja total blöd und man würde dafür noch "bestraft", dass sich erst nachher rausstellt, dass man zu wenig bekommen hat.

von sechsfachmama am 28.06.2011, 09:51



Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Was du rückwirkend bekommst,wird dir auf Hartz4 nicht angerechnet.Hab diesen Monat auch rückwirkend Kizu vom letzten Monat bekommen und ab diesen Monat läuft Hartz 4.Es ist ja eine Nachzahlung aus vergangener Zeit. LG Nicole

von Mama5+1? am 28.06.2011, 12:20



Antwort auf Beitrag von Mama5+1?

danke! aufgrunddessen, dass jetzt festgestellt wurde, dass uns kizu zusteht, müsste ich doch auch rückwirkend das wohngeld für diese monate beantragen können? habe div. abrechnungen für vergangene jahre vom h4, einige monate fallen wir da komplett aus h4 raus und für diesen zeitraum habe ich bereits - auf grundlage dieses bescheides - wg-antrag gestellt. was ich nach wie vor nicht begreife: wenn die aufm h4-amt bei der berechnung merken - die fam. bekommt mit kizu und wg viel mehr als mit h4 (was mir sowieso ein rätsel ist, denn bei kizu und wg ist ja nur der zuschuss für die kinder abgedeckt, bei h4 auch für die erwachsenen), dann müsste doch dort im programm die "rote lampe" angehen mit dem hinweis, dass die familie bitteschön kizu und wg beantragen soll und nicht h4

von sechsfachmama am 28.06.2011, 12:49



Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Was Wohngeld angeht, kann ich dir sagen, dass nix rückwirkend ausgezahlt wird....erst ab dem Monat wo der Antrag gestellt wird....Wir sind nämlich in der Situation...wussten nicht dass wir Anspruch haben, da mein Mann ja relativ gut verdient...aber da er alleinverdiener ist, haben wir doch anspruch darauf...somit haben wir Antrag gestellt, habe dann gefrag wegen Rückzahlung, die meinten, bei KiGeld usw. geht das, aber bei wohngeld wird nichts rückwirkend ausbezahlt....und dass wir das nicht wussten ist nicht dene ihr Problem...wir hätten uns informieren müssen kam als Antwort...!! LG

von Slavonka86 am 28.06.2011, 17:26



Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Ja,mit dem Wohngeld muss du fragen.Ich weis nicht wie das in so einem Fall aussieht.Normalerweise gibts das nur ab dem Monat der Antragstellung.Und ich verstehe diese ganzen komischen Rechnungen auch nicht.Einerseits haste zuwenig,aber auf der anderen Seite ist es dann wieder zuviel...total bescheuert Wir hätten jetzt z.B. Mit ALG 1,Wohngeld und Kizu mehr,als ALG1 und Hartz 4,aber für Kizu ist das Alg1 zu wenig.Da soll mal einer durchblicken.Weiss nicht wie Hartz4 reichen soll.Wir hatten nie viel,aber ausreichend,jetzt ist nicht wirklich ausreichend :-( LG Nicole

von Mama5+1? am 28.06.2011, 17:30



Antwort auf Beitrag von Mama5+1?

Hallo, Wohngeld wird nicht rückwirkend gezahlt. Wie das mit Rückzahlungen von H4 ist, das ist unterschiedlich. Manche Sozialleistungen werden auch rückwirkend gegeneinander aufgerechnet und das ist rechtens. LG K erstin

von leaelk am 28.06.2011, 18:15



Antwort auf Beitrag von leaelk

in dem moment, wenn man rückwirkend aus h4 rausfällt, zählt der tag der antragstellung von h4 - auch für den wg-antrag. und dann wird auch rückwirkend berechnet. habe dort extra mehrfach nachgefragt, weil ich gesagt hab, ich müsste ja jetzt eigentlich für den gesamten zeitraum "vorsichtshalber" anträge stellen, um nichts einzubüßen antwort: nein, wenn sich rückwirkend rausstellt, dass wg zu zahlen gewesen wäre, dann zählt der antrag von h4 auch dafür

von sechsfachmama am 28.06.2011, 18:40



Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

also bei uns wurde nichts rückwirkend bezahlt. wir hätten ab August anspruch gehabt und ich hab iim September beantragt, aber wr haben erst ab September bekommen. Und das WOhngeld und KiZ mehr ist wie Hartz4 ist normal. Hartz 4 ist nur die Grundsicherung, damit ist sichergestellt das du ein Dach über dem Kopf hast und zu essen kaufen kannst mehr nicht. KiZ und Wohngeld bekommen demnach leute die arbeiten gehen, aber zu wenig haben um die Familie durch zu bringen, warum sollten die bestraft werden, indem man ihnen nur so wenig gibt wie das aufstockende hartz 4. Zudem ist es noch logisch das es mehr von dem beidem gibt, denn sonst würde man ja kaum mit KiZ und WOhngeld aus Hartz 4 rausfallen, demnach hätten dann ja theoretisch alle die Kinderzuschlag und Wohngeld bekommen automatisch auch anspruch auf Hartz 4. Das kann ja ncht sein. Natürlich die berechnungsgrundlage !!!! ist bei beiden gleich, aber der satz der gezahlt wrd st halt bei wohngeld und Kinderzuschlag höher und beide bezahlen nur, wenn man mit der zahlung auch aus hartz 4 raus ist, deshalb wars bei uns ja so ein hin und her, beide wollten erst den bescheid vom anderen haben, damt sichergestellt ist das wr kein Hartz mehr bruachen.

von Luni2701 am 29.06.2011, 17:40