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Kindergartenbeitrag ab 3. Kind in NRW

Thema: Kindergartenbeitrag ab 3. Kind in NRW

Hallo, hier bei uns in NRW sind die Beiträge für den Kindergarten vom Einkommen abhängig. Nun steht in dem Infoschreiben über die Beitragserhebung, das folgende Beträge vom Einkommen abgezogen werden: Werbungskosten und ab dem 3. Kind die Kinderfreibeträge. das heißt also Bruttoeinkommen minus Werbungskosten und 3 Kinderfreibeträge? Oder wird nur ein Kinderfreibetrag abgezogen? Kennt sich jemand aus? Gruß Ronja

von Ronja3 am 28.02.2011, 21:12



Antwort auf Beitrag von Ronja3

Wir haben 4 Kinder (das letzte jetzt im KiGa) und bei der Berechnung wurde fürs dritte und vierte Kind jeweils ein Kinderfreibetrag abgezogen, also 2x Kinderfreibetrag, wohnen auch in NRW. lg

von ilo am 01.03.2011, 08:06



Antwort auf Beitrag von ilo

Wohne auch in NRW, ab dem 3. Kind wird ein Freibetrag abgezogen (irgendetwas um die 6000 €), zwei Kinder werden dir also voll angerechnet, für das 3. der Freibetrag abgezogen, hat mich im letzten Jahr eine Stufe niedriger kommen lassen, war ganz nett...

von efuma am 01.03.2011, 11:37