Hallo, du kannst dein Kind auch an einem Sozial-Pädiatrischen-Zentrum testen lassen. Kinderärzte mit psychologischer Zusatzausbildung sind dazu ebenso befähigt. Ansonsten, könnte seitens der Schule eine solche Überprüfung, bedingt durch die beschriebenen Verhaltensauffälligkeiten, bei staatlichen Schulamt beantragt werden. Dies geschieht über sogenannte Beratungslehrer (Förderschullehrer). Anschließend erfolgt, wenn dem stattgegeben wurde eine Überprüfung auf besonderen bzw. sonderpädagogischen Förderbedarf. Die Überprüfung wird von zuständigen Förderschullehrern durchgeführt. Nach der Überprüfung wird ein sonderpädagogisches Gutachten geschrieben. Gegen dieses Gutachten kann dann auch wieder, sollte es nötig sein, Widerspruch eingelegt werden. Das ist übrigens bei allen Gutachten ein gesetzlich gesichertes Elternrecht.
Mitglied inaktiv - 20.06.2006, 23:29