Hi,
ich bin alleinerziehend und habe das Aufenthalsbestimmungsrecht für mein Kind, aber mein Mann und ich haben das gemeinsame Sorgerecht und sind verheiratet. Wir haben uns getrennt und das Kind lebt bei mir und der Vater nimmt das normal Umgangsrecht war.
Nun wollte ich fragen ob ich allein entscheiden kann ob ich eine Familienhilfe vom Jugendamt beantrage oder ob mein Mann da zustimmen und mitunterschreiben muß? Kann er das auch verweigern und dann würde ich keine Familienhilfe bekommen da beide Elterteile zustimmen müssen da witr beide das gemeinsame Sorgerecht haben?
MfG
Mitglied inaktiv - 28.02.2012, 19:56
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da er ja auch das Sorgerecht hat, muss er da mitbestimmen, bzw unterschreiben.
von
Baby_2011_Xx
am 28.02.2012, 21:53
Das richtet sich danach bei wem das Kind lebt.
Natürlich kannst du eine Familienhilfe beantragen.
Es richtet sich ja nach dem Wohle des Kindes und nicht nach dem Willen des Vaters.
von
Levitra
am 01.03.2012, 10:08
das stimmt so nicht. ich hatte das auch gerade. mein ex mann musste unterschreiben. und hätte er das nicht getan hätte das jugendamt die unterschrift übers familiengericht geholt
von
nicole20081980
am 01.03.2012, 20:26
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Hi,
er muss zustimmen - beim gemeinsamen Sorgerecht müssen alle wesentlichen Entscheidungen für das Kind gemeinsam und übereinstimmend getroffen werden. Ist das nicht möglich, kann die Zustimmung eines Elternteils nur per Gerichtsbeschluss ersetzt werden.
Gruß, speedy
von
speedy
am 06.03.2012, 14:20