Geschrieben von Dunja J. am 03.12.2003, 13:37 Uhr |
Dringend.... wann muss ich spätestens dem Arbeitgeber mitgeteilt haben, wie lange ich Elternzeit nehme?
Hallo zusammen,
ich habe ein kleines "Rechtsproblem". Und zwar bin ich in der 28. SSW und habe mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft meinem AG mitgeteilt, dass ich bei diesem Kind keine Elternzeit nehmen werde sondern wie bisher weiter arbeiten möchte.
Die Firma will mich aber kündigen bis Ende September 2004 bzw. will mir evtl einen Aufhebungsvertrag anbieten.
Der Betriebsrat hat mir geraten, Eltenzeit dennoch für drei Jahre zu beantragen. Kann ich mich jetzt noch umentscheiden und die einreichen oder gilt meine vorige e-mail als entgültig.
Wäre dankbar für eine kurze Stellungnahme.
Danke,
Dunja
Hier ....
Antwort von Flipper am 03.12.2003, 13:45 Uhr
findest Du Hilfe. Ruf mal an
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Rechtsauskunft kostenlos.
Re: DANKE.....Gruss, Dunja o.T.
Antwort von Dunja J. am 03.12.2003, 13:52 Uhr
ot
Re: Dringend.... wann muss ich spätestens dem Arbeitgeber mitgeteilt haben, wie lange ich Elternzeit nehme?
Antwort von charly2103 am 03.12.2003, 21:58 Uhr
Hi Dunja, Du hast Zeit bis zu 6 Wochen nach der Geburt.
Auch mal an die Beamten: Welches Sternzeichen habt Ihr? .o) o.T.
Schlechtes Gewissen - vorsicht lang!
Gibt es hier vielleicht noch Freelancer
An die Beamten unter euch
Referendariat- Wer hat Tipps?
Kann mir jemand sagen, wie viel % Abzüge ich vom Gehalt bei Steuerklasse 5 habe? o. T.
Darf man sowas sagen?
Elternzeit
Unser Aupair ist weg *schnüff*