Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von J. am 13.05.2022, 21:04 Uhr

UNTERHALT DRINGEND

Hallo zusammen,

Wir benötigen einmal Hilfe bzw. Einen Rat.
Mein Mann hat eine Tochter aus der ersten Beziehung. Sie ist Anfang des Jahres ... alt geworden.
Seine ex geht seit der Schwangerschaft also seit ca. ... Jahren nicht mehr arbeiten.
Mein Mann zahlt seit ... Jahren monatlich ...,- Unterhalt an Sie.
Dies haben beide damals schriftlich festgehalten.

WIR HABEN zusammen 2 Kinder bekommen.
Unser Sohn vor .. Jahren und jetzt noch unsere Tochter .. Monate.

Wir leben nicht auf großem Fuß und auch der Unterhalt an seine Tochter wurde immer pünktlich gezahlt.
Ich bin jetzt für 2 Jahre im Elternzeit bekomme monatlich 550 eur.
Mein Mann verdient ...,- netto.
Es bleibt wirklich nicht mehr viel über.

Gestern erhielten wir einen Brief vom Job center mit der Bitte um Auskunft über unsere Einkünfte in den letzten 12 Monaten.
Da der Tochter ab 6 Jahren mehr Unterhalt zusteht.
Es geht um ... eur monatlich mehr, ich kann nicht mal für meine eigenen Kinder ... € sparen im Monat und soll es jetzt wieder der Kindes Mutter geben die immer noch nicht arbeiten geht???

Ist das rechtens???
Vor allem das der Brief vom Job center kam und nicht vom Jugendamt?
Wir haben jetzt das JA. Kontaktiert um. Heraus zu finden ob sie evtl auch einen Unterhalt s Vorschuss erhält...
Sie bekommt zudem auch Kindergeld, H4, Pflege Geld für pflegestufe da die kleine Rheuma hat, aber im geringem Ausmaße, es geht ihr immer besser.
Wer weiß was sie sonst noch alles so bekommt.


Wie ist hier die Aufteilung, da jaunsere beiden Kinder jetzt auch eine Rolle spielen.

Ich bin so erschrocken, wir haben schon nicht viel zum Überleben und sie soll noch mehr bekommen?!

Ich würde mich über informative Antworten freuen.
Vielen Dank.

J

 
11 Antworten:

Re: UNTERHALT DRINGEND

Antwort von Pamo am 13.05.2022, 22:16 Uhr

Das Einkommen der Mutter spielt keine Rolle bei der Unterhaltsberechnung. Da geht's nur um das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, hier des Vaters. Das Kind hat ja nicht weniger Anspruch vom Vater, wenn die Mutter gut verdient. Guck doch mal in die Düsseldorfer Tabelle rein, dein Mann zahlt doch weniger als den Mindestsatz.

Dass der Brief vom JC kommt ist ok. Da gibt es eine Stelle, die den Kindesunterhalt für Leistungsbezieher berechnet.

Ich will dir nicht zu nahe treten, aber das Kind und die Mutter können nichts dafür, dass dein Mann mehr Kinder hat, als er von seinem Einkommen versorgen kann. Du hast einen Mann mit Ballast gewählt und ihr müsst euch arrangieren. Überlegt mal, ob es sinnvoll ist, dass du zwei Jahre in EZ gehst und nur so wenig Elterngeld bekommst. Du kannst doch Teilzeit in Elternzeit arbeiten, damit er seinen Verpflichtungen nachkommt und ihr sogar noch etwas übrig habt.

Selbst wenn die Ex Vollzeit arbeiten ginge, dann würde das am Unterhaltsanspruch des erstgeborenen Kindes nichts ändern. (Außer sie verdient ein Vielfaches vom Einkommen deines Mannes)

Aber er kann natürlich einen Anwalt damit beauftragen, den Unterhaltsanspruch überprüfen zu lassen. Doch ich empfehle, dass ihr von dieser Empörung runterkommt. Mit 6 Jahren steigt der Unterhalt, das ist normal und vor allem vorhersehbar.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: UNTERHALT DRINGEND

Antwort von Belly-Monkey am 14.05.2022, 9:54 Uhr

Vor 26 Jahren hatte meine Mutter den selben Fall. Da wurde direkt bei ihr angerufen, um zu erfahren, wie ihre Einkünfte sind - weil wenn sie gut verdient, könnte mein Vater ja mehr Unterhalt an seine beiden Kinder aus erster Ehe zahlen. Meine Mutter hat denen damals den metaphorischen Zeigefinger gezeigt, weil sie selbst zwei Kinder zu versorgen hatte. Da hat man den Versuch, den Unterhalt zu erhöhen schnell abgebrochen.

Allerdings hat sich in der Zwischenzeit wohl einiges getan. Es gibt tatsächlich ein BGH-Urteil, nach dem auch die Einkünfte des Ehepartners aufgedeckt werden müssen, damit der Unterhalt entsprechend berechnet werden kann.

ABER alle Kinder deines Mannes sind gleichberechtigt gegenüber deines Ehemanns. Das heißt, das Kind aus erster Ehe darf nicht mehr Unterhalt bekommen als eure beiden gemeinsamen Kinder.

Wenn er 2000 Netto verdient, dann hat dein Mann einen Selbstbehalt von 1160 Euro. 840 Euro stehen für die Unterhaltsberechnung also zur Verfügung. Wenn mich nicht alles irrt, dann liegt der Mindestsatz bei 424 Euro. Dein Mann hat also sowieso schon weniger bezahlt, als dem Kind überhaupt zusteht (bevor eure beiden Kinder geboren wurden). Mit den beiden Kinder aus eurer Beziehung müssen die 840 Euro durch drei geteilt werden. Wären wir bei 280 Euro pro Kind.
Das ist allerdings nur eine vereinfachte Rechnung - es kommen noch ein paar Dinge hinzu, die angerechnet werden können z.B. wenn dein Partner dem Kind aus erster Ehe regelmäßig Kleidung kauft. Und da das Kind mit 6 Jahren in die neue Stufe kommt, wird es einen minimal größeren Anspruch als eure gemeinsamen Kinder haben. Das wird aber wahrscheinlich trotzdem bei den 280€ etwa liegen.

Es liegt also definitiv ein Mangelfall vor, an dem sich so erst einmal nichts ändern lässt.

Nun ist die Frage, ob dein Elterngeld anzurechnen ist, um das für den Unterhalt zur Verfügung stehende Geld zu erhöhen. Meines Erachtens ist das nicht der Fall, weil dann Mann mehr verdient und dein Elterngeld unter deinem eigenen Selbsterhalt liegt. Also ist dein Mann eher dir Unterhaltspflichtig als umgekehrt.

Für eine genaue Berechnung würde ich aber wirklich einen Termin mit dem Jugendamt machen. Die können das mit euch genau durchrechnen.

Ich würde aber mal behaupten, dass deine Einkünfte kein Potential haben, um den Betrag, mit dem der Kindesunterhalt berechnet wird, zu erhöhen.

Aber wie gesagt: unbedingt von Fachleuten beraten lassen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: UNTERHALT DRINGEND

Antwort von Neverland am 14.05.2022, 10:42 Uhr

Selbst schuld. Du wusstet von dem Kind. Von der finanziellen Verpflichtungen deines Mannes. War dir egal. Dem Kind steht das Geld zu auch dann wenn du Mutter arbeitet.

Pflegestufe 3 bei einem Kind bekommt man nicht mal eben so. Wegen ein bisschen Asthma schon mal gar nicht.

Wenn euer Geld nicht reicht, dann gehe arbeiten. So machen es andere Familien auch.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: UNTERHALT DRINGEND

Antwort von pauline-maus am 14.05.2022, 11:27 Uhr

im falle ihr trennt euch und dein mann würde die summe an eure kinder zahlen die er an sein erstes kind zahlt, fändest du das dann auch zu viel?
du weißt selber was ein leben mit kind kostet und wenn eben 2 elternteile da sind müßen auch 2 zahlen.
36,00 eur im monat sind nicht viel und sollten immer als option über sein im falle es kommt etwas unvorhergesehenes ...so wie eben jetzt

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: UNTERHALT DRINGEND

Antwort von pauline-maus am 14.05.2022, 11:31 Uhr

ich verstehe aber wenn es finanziell eng ist , dass man sich bei neuen kostenpunkten erst einmal sträubt ....ist menschlich . aber bitte denke noch einmal drüber nach und versuche dich damit zu arrangieren

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: UNTERHALT DRINGEND

Antwort von kevome* am 14.05.2022, 11:56 Uhr

Der Selbstbehalt Deines Mannes beträgt 1160 €. Von seinem Netto werden 5 % berufsbedingte Aufwendungen abgezogen und dann die Differenz auf alle 3 Kinder verteilt. Dabei bekommt das große Kind anteilig etwas mehr, weil sein Unterhaltsanspruch gemäß Düsseldorfer Tabelle höher wäre. Kann man alles hier nachlesen: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2022/Duesseldorfer-Tabelle-2022.pdf

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: UNTERHALT DRINGEND

Antwort von LebenskunstAE am 14.05.2022, 16:47 Uhr

und das Ganze im Alleinerziehend Forum abzukippen ist schon etwas dreist bzw deplatziert ;)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: UNTERHALT DRINGEND

Antwort von lilly1211 am 14.05.2022, 21:51 Uhr

Ok, dein Mann kann sich die zwei vorhandenen Kinder kaum leisten und ihr zeugt noch ein drittes?

Hab ich das richtig verstanden?

Du kannst deine beiden Kinder nicht unterhalten, statt zu arbeiten soll die große Tochter deines Mannes deine Kinder quersubventionieren?

Richtig so? Oder hab ich was falsch verstanden?

Ich kann nicht fassen wie jemand so denken kann.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: UNTERHALT DRINGEND

Antwort von Belly-Monkey am 15.05.2022, 5:20 Uhr

Wow, was hier für Beißreflexe ausgelöst werden...
Ja, es ist "unglücklich", dass die TE dieses Anliegen im Alleinerziehenden-Forum gestellt hat, wo die meisten sich wohl eher mit der Mama der 6Jährigen identifizieren können.

Aber mal ganz ehrlich: lest ihr aus dem Beitrag wirklich raus, dass die TE das erste Kind ihres Mannes "verhungern" lassen will? Ich lese da eher die Sorge heraus, dass ihre beiden Kinder zugunsten der ersten Tochter vernachlässigt werden sollen - denn was die erste Tochter mehr bekommt, fehlt ja den anderen beiden Kindern. Diese Sorge ist natürlich völlig unbegründet, da alle Kinder gleichgestellt sind, aber es geistern ja noch immer Annahmen herum, dass Kinder aus früheren Beziehungen mehr Anspruch als Kinder aus aktuellen Beziehungen hätten. Wenn man sich nicht auskennt, kann eine solche Sorge dann eben nach oben krieschen.
Und ein weiterer Punkt, um der es der TE wohl geht, ist doch auch, dass ihre gemeinsamen (!) Einkünfte offengelegt werden sollen. Dahinter steht doch nichts anderes als die Hoffnung des Anfragenstellers, dass die neue Frau des Mannes mehr verdient als er. Denn dann ist die neue Frau dem Mann Familienunterhaltspflichtig, was dessen Selbstbehalt verringert, wodurch ein höherer Betrag für den Unterhalt entsteht. Das bedeutet dann aber nicht nur mehr Unterhalt für alle (!) Kinder, sondern auch, dass die neue Frau des Mannes ein Kind mitfinanzieren muss, mit dem sie eigentlich rein gar nichts am Hut hat.

Und mal ganz unabhängig von der prekären finanziellen Situation der TE:
Ja, das ist geltendes Recht und eben so geregelt (und die TE hat da nichts zu befürchten, weil sie sehr viel weniger an Einkünften als ihr Mann hat), aber ganz ehrlich: Ich würde mich auch aufregen und querstellen, wenn ich etwas von meinen eigenen Einkünften an das Kind meines Partners abgeben müsste; also ein Kind, mit dem ich nicht verwandt bin, das ich womöglich gar nicht persönlich kenne. Und das, obwohl ich selbst zwei Kinder zu versorgen habe.
Vor allem in Hinblick darauf, dass das Einkommen der Kindsmutter bei der Unterhaltsberechnung des Vaters keine Rolle spielt, hat diese Regelung doch ein ganz schönes Geschmäckle.

Geltendes Recht muss nicht immer fair sein - und es ist okay, sich darüber zu brüskieren; zumal man sich dieser Unfairness letztendlich fügen muss.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: UNTERHALT DRINGEND

Antwort von Pamo am 15.05.2022, 13:23 Uhr

Ich habe gar kein Beissverhalten bemerkt, nur Verwunderung. Und ja, Unterhaltsrecht ist schwierig, und Gerechtigkeit gibt es nicht, eben nur das Recht. Man kann sich endlos darüber grämen oder sich vorausschauend auf die Situation einstellen, wenn einer der Ehepartner unterhaltspflichtig ist. Gut informiert sein hilft da.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: UNTERHALT DRINGEND

Antwort von Lena_1922 am 16.05.2022, 8:49 Uhr

Wenn es bisher 286 € gezahlt hat - wurde er schon in die Stufe I unter 1900 € eingestuft.
Die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 Kindern aus - bei drei wird neu gerechnet.
Wenn man grob sagt 3 x 300 € für die Kinder dann bleibt für deinen Mann selbst noch knapp 1100 € - so sieht es der Gesetzgeber auch vor.
Die Einkünfte der Mutter sind erst interessant wenn sie das 3fache verdient.
Verwunderlich finde ich, das die letzten 6 Jahre kein Betreuungsunterhalt gefordert wurde.

Da die Mutter des Kindes vermutlich nicht von Luft lebt, sind diverse Ämter involviert.
Aber wie oben schon erwähnt ändert eine Berufstätigkeit der Mutter nichts am Unterhalt.

Die nächste Stufe zu der jährlichen Anpassung ist ab 12 Jahren - da sind es dann 450 € - wenn das Kind auf Grund des Pflegegrades keine Ausbildung machen kann oder dies länger dauert - dann auch nicht bis 18 - sondern 27 Jahre.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:

Unterhalt - Auskunftspflicht

Ich wollte für meinen Sohn den Unterhalt berechnen lassen und habe zunächst beim JA um Hilfe gebeten. Sie hatten mir ein Schreiben geschickt, dass ich an unseren Fall anpassen sollte…Das habe ich getan und dem Vater per Einschreiben zukommen lassen. Nun kam nach dem ...

von mohnkörnchen 09.05.2022

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhalt

keine Ahnung von Unterhalt oder der Berechnung aber Fragen dazu

Hallo, mein Bruder und seine Frau haben sich getrennt. Die 12jährige Tochter wird im Wechsel betreut, also ist mind. 50% beim Vater. Das gemeinsame Haus möchte meine Schwägerin übernehmen und hat auch meinen Bruder aus dem Haus vertrieben. Momentan muss er also noch die ...

von dhana 01.05.2022

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhalt

Unterhalt plus Kindergeld

Hallo an alle, ich werde mich trennen vom Ehemann. Ich suche eine Wohnung für mich und die beiden Kinder. Die Frage ist In den ersten Monaten bekomme ich Unterhalt für die Kinder und Ehegattenunterhalt. Kommt hier das Kindergeld in Höhe von 438 EUR dazu oder wird es ...

von Pirol77 23.03.2022

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhalt

Unterhalt außergerichtlich klären oder nicht?

Hallo, also ich hab mal eine Frage aber vielleicht erstmal zum Hintergrund: ich bin jung Mutter geworden( mit 20) und hab vor fünf Monaten eine kleine Tochter zur Welt gebracht. Da ich schon bevor ich das von der Schwangerschaft wusste, erfahren habe, dass der Vater meines ...

von LucaMarie 24.01.2022

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhalt

Unterhalt ab 18

Hallo, ich bin vom Vater meiner Kinder geschieden. Es gibt seit Jahren keinen nennenswerten Kontakt. Mit der Unterhaltszahlung war es erst schwierig. Ging leider bis vor Gericht. Danach hat er beim Jugendamt die Titel unterschrieben und zahlt laut Tabelle, wie es ...

von jannas 04.11.2021

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhalt

Unterhalt - viell. kann mir jemand helfen :(

Schönen guten Morgen, ich bräuchte mal eine kleine Hilfestellung zwecks Unterhalt. Mein Mann und ich haben uns getrennt. Ich bin mit meiner großen Tochter - 19 J. alt - ausgezogen. Sie macht derzeit eine Ausbildung die sie vergütet bekommt. Diese große Tochter stammt aus ...

von MadamePompadour 28.06.2021

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhalt

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Hallo, ich habe einen Sohn, er ist 6 Jahre und eine Tochter mit 7 Monaten. Ich ziehe demnächst mit dem Vater meiner kleinen Tochter zusammen. Der Vater von meinem Sohn zahlt leider keinen Unterhalt. Meine Frage ist wegen dem Unterhaltsvorschuss. Habe ich Anspruch drauf, auch ...

von Sophie29 27.04.2021

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhalt

Unterhaltsvorschuss

Hallo Ihr Lieben, ich habe mal eine Frage in die Runde, vielleicht könnt Ihr mir helfen klarer zu sehen. Für mein Kind erhalte ich Unterhaltsvorschuss v. d. zuständigen Kasse i. H. v. 174,00 €. Ich erhielt den Bewilligungsbescheid und der Vater parallel die Info, das für ...

von yve15 23.02.2021

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhalt

Unterhaltszahlungen US-Soldat - Wer hat Erfahrungen?

Hallo, ich habe ein uneheliches Kind mit einem U.S.-Soldaten. Vaterschaft ist anerkannt, Unterhalt wurde übers Jugendamt beurkundet. Der Vater zahlt auch ohne weiteres und regelmäßig von Anfang an, auch seit er wieder in USA ist, worüber ich natürlich sehr froh und dankbar ...

von Sunny211810 10.02.2021

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhalt

Soldaten Vater will Unterhalt schmälern wegen Entfernung zur Kaserne ....

Guten Abend ich brauche dringend Hilfe. Ich wollte fragen ob sich welche mit dem Thema Soldat als Kindesvater auskennen . Der Kindsvater will den Unterhalt kürzen da er behauptet so viel für Fahrtkosten zur Kaserne zu benötigen. So weit so gut, nur weiß ich das er vom Bund eine ...

von Wunderkind1234 05.12.2020

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhalt

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.