Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Murmeline am 06.09.2005, 19:44 Uhr

Frage

...eigentlich müßte es für Dich doch eher VON VORTEIL sein, dass er unkündbarer Beamter ist, was den Kindes- und Betreuungsunterhalt angeht...er hat schließlich ein gutes, regelmäßiges und pfändbares Einkommen?!?!? Suche Dir einen guten Fachanwalt für Familienrecht, der sich zusätzlich mit öffentlichem Dienstrecht auskennt *g* und lass Deinen Ex Euch das zahlen, was Euch zusteht!
Alles Gute Murmeline

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.