Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von JoVi66 am 24.09.2003, 23:00 Uhr

zu Aussiedlern und Toleranz

Pressestelle: BVerfG
Typ: Pressemitteilung
veroeffentlicht: 1995-08-10
Nummer: 32
Gericht: BVerfG
Spruchkoerper: 1. Senat
Datum: 1995-05-16
Az: 1 BvR 1087/91

A)
Das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - hat entschieden, daß die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, gegen die in Art. 4 Abs. 1 GG garantierte Religionsfreiheit verstößt. Gleichzeitig hat es eine Vorschrift des bayerischen Schulrechts (§ 13 Abs. 1 Satz 3 der Volksschulordnung), die anordnet, dass in jedem Klassenzimmer ein Kreuz anzubringen ist, für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt.
B)

Verbessert mich wenn ich Bullschiet rede , aber haben die Karlsruher nicht den Ländern ( Gehört da Bayern vielleicht nicht dazu(sie letzter Satz von A)) überlassen ,wie sie das mit den Kopftüchern händeln?
C)

Ich weiß nicht ob unsere Kinder wissen , oder ihnen dann auch genug vermittelt wird, was der eigentliche "Religiöse" Hintergrund ist für islamische Frauen ein Kopftuch, Tschador oder noch schlimmer in Afghanistan die Burka zutragen?

D)

Führe ich in den (z.B.) Iran würde ich wegen des Nichttragens Repressalien erleiden

E)

Wäre ich nach Afghanistan gereist ohne Burka würde ich heute nicht schreiben.

F)

Auch ich tragen ein Kopftuch: wenn ich nach draußen muss und nasse Haare und Lockenwickler habe (n hat wenig religiösen Hintergrund)
Gruß JoVi

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.