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Geschrieben von fiammetta am 28.05.2006, 20:47 Uhr

Witwenrente

Hi,

eigenes Einkommen wird mit der Witwenrente gegengerechnet - soweit ich weiß (heißt aber nichts). Es gibt aber eine Altersabstandsgrenze von um die 21 Jahre Unterschied. Sonst würde so mancher 90jähriger einer 20jährigen ein süßes Leben auf Staatskosten ermöglichen. Ich amüsiere mich immer wieder, wenn in unserem Umfeld dieser gesetzlich geregelter Altersabstand überschritten wird und SIE sich bereits - in aller Liebe natürlich - ausrechnet, daß sie in Zukunft ihr Leben ohne Arbeit ordnen wird...
Auch geschiedene Frauen erhalten Witwenrente vom - nun wieder - lieben Verblichenen, so sie nicht auf einen Finanzausgleich bei der Scheidung verzichtet haben. Das bedeutet weniger Rente für ihn sowie noch weniger Rente für die zweite Frau, da die geltende Rechtsprechung die erste bevorzugt.
Ich persönlich finde diese Gesetze den Hammer, da dies so mancher arbeitsunwilligen "Dame" lebenslanges Faulenzen erst auf Kosten ihres Gatten, dann sämtlicher Kranken- und Sozialkassen (also uns = der Allgemeinheit) und am Ende noch der Rentenkasse ermöglicht und sie damit regelrecht belohnt wird. Hatte der Gatterich ein halbwegs hohes Einkommen, so fällt auch seine und nach seinem Ableben dann ihre Rente hoch genug aus, um nicht gerade darben zu müssen.

Wieso fragst Du?

LG

Fiammetta

 
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