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Geschrieben von Butterflocke am 28.11.2009, 12:30 Uhr

wenn Kinder Sache der Eltern sind, womit ich Dir zunächst mal völlig recht gebe

...dann ist das aber auch bei Besserverdienern der Fall!
Wenn mein Mann 5000 Euro netto verdient, dann bin ich (als ebenfalls Besserverdiener) nicht darauf angewiesen, das Elterngeld in dieser Berechnung zu bekommen.
Eine Anrechnung sollte also stattfinden!

Es kann ausserdem nicht sein, dass Geringverdiener, trotz doppelter und voller Berufstätigkeit, aktiv benachteiligt werden.
Sie müssen nicht bevorzugt werden! Aber im Moment findet eine offensichtliche Benachteiligung statt!

LG

 
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