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Geschrieben von Schwoba-Papa am 13.04.2006, 10:16 Uhr

schon erfolgt !

Urteil im Berliner "Ehrenmord"-Prozess

Einmal Jugendstrafe, zwei Freisprüche
Im Prozess um den so genannten Ehrenmord an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü hat das Berliner Landgericht den zur Tatzeit erst 18-jährigen Todesschützen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Zwei weitere Brüder der Getöteten wurden dagegen freigesprochen.

Der jüngste Angeklagte sei des Mordes an seiner Schwester schuldig, entschieden die Richter. Anders als die Staatsanwaltschaft hielten sie jedoch ein Mordkomplott aller drei Brüder nicht für erwiesen. Den beiden älteren Brüdern sei keine Tatbeteiligung nachzuweisen. Für sie hatte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert.

Mord löste Debatte über Zwangsehen ausDie Anklage war davon ausgegangen, dass die Männer im Alter zwischen 20 und 26 Jahren ihre Schwester getötet haben, weil sie den westlichen Lebensstil der Frau als Kränkung der Familienehre empfanden. Die Tat hatte im ganzen Land Entsetzen, Trauer und Wut ausgelöst. Eine bis heute andauernde Debatte über so genannte Ehrenmorde, Zwangsehen, Parallelgesellschaften und Integration war die Folge der Bluttat.

Hoffnung auf deutliches Signal des RechtsstaatesBerlins Innensenator Ehrhart Körting hatte von dem Urteil ein deutliches Signal des Rechtsstaates erwartet. Die Entscheidung der Richter müsse deutlich machen, dass derartige Verbrechen in Deutschland nicht geduldet würden, sagte er im Morgenmagazin von ARD und ZDF.

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