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Geschrieben von Ebba am 28.09.2013, 10:25 Uhr

Satz auf einer Einladung macht mich stutzig

Auf der Einladung zu vermerken, dass du nicht einwilligst in Übertragung der Bildrechte pp macht wenig Sinn, denn sobald du den Vereanstaltungsraum betrittst erklärst du dich damit einverstanden, dass Fotos und Interviews veröffentlicht werden dürfen. "Mit der Teilnahme an der Veranstaltung ..." Es können ja durchaus schon im Vorfeld der Verlosung Bilder gemacht werden. Sollte das Los deines Kindes dann gezogen werden hat der Veranstalter vmtl zwei Moglichkeiten: er akzeptiert deine Nichteinwilligung und macht kein Foto oder der schmeisst das Los zurück in die Trommel.
Wenn du vermeiden willst, dass Fotos veröffentlicht werden, dann solltet ihr IMHO nicht teilnehmen. Alles andere wäre auch dem Veranstalter ggü nicht fair, der ja mit der Aktion werben will u. nicht aus reiner Menschenliebe Bücher etc. verschenkt. Die Erteilung der Einwilligung ist eben der Preis. Wiel las ich kürzlich sinngemäß:

Wenn dich etwas nichts kostet,
dann bist du nicht der Kunde, sondern die Ware.

Allerdings fände ich es, trotz einer gewissen Paranoia, nicht bedenklich der Stadt bzw. der Stadtbibliothek als Veranstalter eine solche, zugegeben ziemlich umfassende, Einwilligung zu erteilen, ginge ich davon aus, dass hier mit den Bildern kein Schindluder getrieben würde.

 
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