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Geschrieben von inaafisch am 29.04.2004, 12:59 Uhr

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Laut Jugendschutzgesetz JuSchG § 11, 2:
?Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet sind."
Also war alles rechtens, ob richtig liegt in der Entscheidung der Eltern.

LG Ina

 
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