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Geschrieben von Lauch1 am 24.05.2023, 19:50 Uhr

Razzien bei der letzten Generation

1) werden die hier sehr streng, nämlich „wegen des Delikts „Hochverrat“ verurteilt. Und 2) erkenne ich den Zusammenhang mit der Letzten Generation noch immer nicht. Die nötigen organisiert und von außen finanziert seit Monaten Menschen.

„Das heisst, dass eine Gruppe regelmässig Straftaten begeht oder plant, die mindestens mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden können. Und diese Hürde nimmt die Letzte Generation locker. Denn auf Nötigung, die ja die Folge von Strassenblockaden ist, stehen im Höchstfalle drei Jahre Haft. Hinzu kommen Sachbeschädigung und Behinderung des Strassenverkehrs und des Luftverkehrs. Das ist alles keine Schwerkriminalität, es sind aber auch alles andere als Bagatelldelikte.“

„Könnten auch Unterstützer bestraft werden? Die Generalstaatsanwaltschaft München, die jetzt die Ermittlungen führt, weist warnend darauf hin, dass sich Spender strafbar machen könnten.

Ja, das ist so. Wer dieser Gruppe Geld gibt, damit sie sich beispielsweise Kleber kaufen können, um sich auf die Strasse zu kleben und den Verkehr zu blockieren, kann sich strafbar machen. Auch wer Mitglieder oder Unterstützer wirbt, ist strafbar. Es muss aber einen Vorsatz geben, Straftaten zu unterstützen. Der darf aber als gegeben angesehen werden, wenn über Crowdfunding wie geschehen über eine Million Euro eingesammelt wurden, damit professionelle Klebeaktionen durchgeführt werden können. Denn dabei handelt es sich, wie gesagt, zweifellos um Straftaten.“

https://www.nzz.ch/international/razzia-gegen-die-letzte-generation-eine-kriminelle-vereinigung-ld.1739390

 
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