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Geschrieben von seethemoon am 03.02.2006, 18:16 Uhr

@Ralph

Hallo Ralph!
Vielen Dank für Deine Nachricht im AE!

Die ich allerdings nicht so ganz verstanden habe, wie du das meinst (der letzte Satz)
Darf ich Dir bitte noch einmal das ganze Problem schildern.
Evtl. hast du ja noch einen Rat für mich, da ich bereit auch deswegen schlaflose Nächte habe!
Danke im Voraus!

Zur Erklärung:
Meine Eltern haben ein Einfamilienhaus vor mehr als 10Jahren zu einem zwei Familienhaus umgebaut (shuldenfrei)
Die zweite Whg. habe ich dann damals bewohnt, ohne offiziell Mietentgeld abgeben zu müssen. Damals war ich Vollberufstätig habe das abgegeben was nötig und möglich war!
Dann bin ich vor 6Jahren ausgezogen und nun lebe ich halt allein mit meiner einjährigen Tochter
wie gesagt von AlgII SGBII in einer 84qm Whg.
Die Whg. bei meinen Eltern, in der ich auch noch sehr viele Einbaumöbel stehen habe, bewohnt seit dem Niemand.

Und Weil es nun halt unheimlich anstrengend ist, die meiste Zeit mit der
Kleine allein zu sein in einer Whg. ohne Garten und direkt an einer hauptverkehrsstraße in der Stadt usw. und nun halt die Option da ist, durch eine "Zurück" bzw. Wiedereinzug in meine alte Whg., Unterstützung durch Oma und Opa zu haben, sowie Lebensqualiotät für die Kleine, Garten usw....sie wird auch nächstes jahr dort in den Kiga gehen...!
Würde ich dass halt sehr gerne machen, aber, ohne das volle AlgII ginge das nicht!
Damals, waren meine Eltern auch beide noch berufstätig, und haben mir mietfreies wohnen gewährt, wobei ich immer was zu Heizung und Wasser dazu bezahlt hatte!
Doch nun sind sie Beide wie gesagt Rentner!
Die Whg. ist halt sehr groß, 120qm.
Aber meine Eltern würden mir halt nur die Miete berechnen, die ich durch HartzIV erstattet bekommen würde!
Jetzt weiß ich halt nicht, wie ich das ganze anstellen soll???? Doch hier allein mit der Kleinen, da krieg ich langsam einen "Knall", Bitte noch mal um Deine Hilfe, welche Möglichkeit ich evtl. habe!
DANKE!
Viele Grüße Ute und Rosa-Lotta
Danke, liebe Grüße, ute

 
1 Antwort:

Das reine ALG2 wird wohl bleiben...

Antwort von Ralph am 04.02.2006, 15:40 Uhr

Hallo Ute,

Dein Anspruch auf ALG2/Sozialgeld und Alleinerziehendenmehrbedarf, letztlich also die Regelsätze plus dem AM, wird Dir wohl erhalten bleiben.

Die Mietkostenübernahme, und darum geht es Dir ja in der Hauptsache, da sehe ich möglicherweise große Schwierigkeiten, insbesondere weil Deine Eltern das Haus ja auch bisher ohne Hilfe halten konnten.

Verläßliche Informationen wirst Du da nur vor Ort bei Deinen Eltern beim zuständigen Amt erhalten.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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