Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ebba am 29.05.2014, 19:53 Uhr

Nochmal ....

Bevor ich mir das selbst alles aus dem Kopf drücke, hier ist der Sachverhalf gut aufgedröselt, IMHO (ab Abs.2 geht's konkret um die Kinder):


http://www.elkage.de/src/public/showterms.php?id=2109

"Immer wieder kommt es vor, dass jemand ohne Erlaubnis eine Baustelle betritt, was auch immer der Grund für einen solchen Besuch sein mag. Doch was passiert, wenn der ungebetene Besucher einen Schaden anrichtet oder gar selbst zu Schaden kommt? Eindeutige gesetzliche Grundlagen hierfür gibt es nicht, auch in der Rechtsprechung ist diese Frage umstritten. Klar dürfte in jedem Falle sein, dass es keine Verkehrssicherungspflicht gegenüber einem Dritten gibt, der sich unberechtigt auf einer Baustelle aufhält. Und dann kommt es im Falle eines Falles immer auf den Einzelfall und die Umstände an, wenn dieser Unbefugte zu Schaden kommt. Die überwiegende Auffassung der Rechtsprechung ist die, dass es genügt, gut sichtbar Schilder aufzustellen, die besagen, dass »Unberechtigten der Zutritt zur Baustelle verboten« ist (oder ähnlich formuliert). Aber auch der geschlossene und ausreichend hohe Bauzaun ist ein weiteres und nochmals eindeutigeres Merkmal, mit dem der Bauherr oder der Bauunternehmer zum Ausdruck bringt, dass die Baustelle nicht ohne dessen Zustimmung betreten werden darf. Erst bei der Kombination dieser beiden Maßnahmen (Bauzaun mit Verbotsschildern) kann man nach der Rechtsprechung zumindest einigermaßen sicher sein, dass man als verantwortlicher Bauherr bzw. Bauunternehmer vom unbefugten Eindringling in Regress genommen wird. Wenn dem unbefugten Eindringling allerdings der Nachweis gelingen sollte, dass er die Gefahr nicht hatte erkennen können, dann wird es in einem eventuellen Gerichtsverfahren sicherlich sehr spannend...

Diese Einschränkung gilt vor allem, wenn Kinder betroffen sind. Auch wenn sie bereits lesen können, erkennen die Kinder oft nicht, welche Gefahren auf sie lauern. In solchen Situationen übersteigt die Abenteuerlust die Vernunft. Aus diesen Gründen ist es zur Sicherung der Baustelle auch erforderlich, dass Absperrungen angebracht werden, die von Kindern nicht überwunden werden können. Ein Bauzaun, der nicht überklettert werden kann und zudem keine ausreichend großen Spalten aufweist, ist unbedingt sinnvoll. Bei Maschinen sollten außerdem Vorrichtungen angebracht werden, die verhindern, dass diese von den kleinen Abenteurern in Gang gesetzt werden. Das Schild »Betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder!« reicht also zur Absicherung einer Baustelle nicht aus. Hat ein Kind auf einer Baustelle gespielt und dabei Schäden verursacht, so heißt dies nicht automatisch, dass die Eltern für diese Schäden aufkommen müssen, vielmehr hängt die Schadensersatzpflicht ganz von den Umständen ab, unter denen der Schaden eingetreten ist. Im Zweifelsfall sollten Betroffene sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Eltern haften also nicht immer und grundsätzlich für ihre Kinder, soviel steht fest. Dies trifft besonders dann zu, wenn eine Baustelle nur unzureichend abgesichert ist. Weist beispielsweise ein Bauzaun Lücken auf, durch das Kinder auf das Baugelände gelangen können, ist der Bauherr bzw. die Baufirma und/oder der Bauleiter dafür haftbar. Wenn die Eltern auch noch nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern in ausreichendem Maße nachgekommen sind, geht der geschädigte Bauherr ebenfalls leer aus. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein verständiger und als vernünftig eingeschätzter Sechsjähriger auf einem umzäunten Gartengelände spielt und die Mutter sich in regelmäßigen Abständen davon überzeugt, dass dieser sich dort noch aufhält. Entwischt er dennoch und dringt unbefugt auf ein Baugelände ein, trifft die Mutter keine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. Außerdem können Kinder, die noch keine sieben Jahre alt sind, grundsätzlich gar nicht für Schäden haftbar gemacht werden. "

http://www.elkage.de/src/public/showterms.php?id=2109

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.