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Geschrieben von Schwoba-Papa am 22.07.2005, 8:09 Uhr

Neuwahlen bzw. Klage beim Verfassungsgericht

Nachdem Hotte Köhler nun unsere Regierung auf eigenen Wunsch ad absurdum geführt hat :-) wollen
zwei Abgeordnete - Jelena Hoffmann (SPD) und Werner Schulz (Grüne) - vor dem höchsten deutschen Gericht klagen, weil sie in Schröders Vorgehen bei der Vertrauensfrage am 1. Juli ein Täuschungsmanöver sehen.

Sind das nun Spielverderber oder haben die zwei einfach politische Zivilcourage ? Wie seht ihr das ?

Grüßle

 
5 Antworten:

Re: Neuwahlen bzw. Klage beim Verfassungsgericht

Antwort von andrea70 am 22.07.2005, 9:01 Uhr

Guten morgen,

ich denke mal, daß das nur Wichtigtuerei von den beiden ist. Was für Zivilcourage braucht man denn bitte in Deutschland, wenn man klagt?

LG Andrea

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politische Zivilcourage

Antwort von Schwoba-Papa am 22.07.2005, 9:27 Uhr

weil das Mißtrauensvotum ihrer Ansicht nicht verfassungskonform war und weil die beiden entgegen dem parteilichen Chorgeist agieren könnte man dies als politische Zivilcourage auslegen !

Grüßle

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Re: Neuwahlen bzw. Klage beim Verfassungsgericht

Antwort von Martin am 22.07.2005, 9:35 Uhr

Hallo,

was hat Klagen mit Zivilcourage zu tun?

Es ist aber so, dass viele Politiker und Bürger -- wenn man manchen davon glaubt sind es *alle* Bürger "und sogar die anderen Länder" (was mich zu der Frage bringt, was die anderen Länder überhaupt da mitzureden haben) -- Neuwahlen.

Insofern ist die Frage berechtigt, inwiefern sich Köhler davon hat beinflussen lassen.

Was wären denn, wenn Köhler sich stur auf das GG und die Gerichte berufen hätte, und die Neuwahl damit abgelehnt hätte -- gegen den Willen "aller Bürger und aller Politiker"?

Grüße, Martin

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Re: politische Zivilcourage

Antwort von Leolu am 22.07.2005, 9:37 Uhr

Hallo!
Hm, um diese Frage zu benatworten, müßte man erstmal genau wissen, was die Verfassung dazu sagt, und ehrlich gesagt, ich weiß es nicht.
Was wollen die beidne eigentlich erreichen? Daß er Kanzler bleiben muß? Oder ihn ganz in mißkredit bringen? Also ihren Parteien helfen tun sie so sicher nicht. Für mich hört sich das eher so an, als würden sie mit Lafontaine schwimmen nach dem Motto, laßt uns rebellieren, das wollen die Leute.
LG
Nina

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Re: Neuwahlen bzw. Klage beim Verfassungsgericht

Antwort von andrea70 am 22.07.2005, 9:45 Uhr

Der Bundespräsident hatte doch wirklich keine andere Wahl mehr.

Korrekt wäre es aber gewesen, erst auf die Entscheidung zu warten bevor man in den Wahlkampf zieht.
Es wurden Fakten geschaffen, dei der Präsident oder das Verfassungsgericht nicht mehr rückgängig machen können, ohne daß das Land politisch vollends gelähmt wird.

Die beiden Kläger sind konsequent in dieser Sache. Diese Eigenschaft schätze ich normalerweise sehr, manchmal muß man aber auch die Tatsachen akzeptieren wie sie sind.

LG Andrea

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