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Geschrieben von DianaK77 am 18.11.2004, 8:05 Uhr

Müssen die Vormieter zum vereinbarten Termin ausziehen ?

Hi,

wir wollen am 01. Februar in unsere neue Wohnung ziehen.

Die Vormieter der neuen Wohnung ziehen warscheinlich am 15. Januar aus. Unser Mietvertrag läuft ab 01. Februar. Da wir noch einiges renovieren müssen hoffen wir natürlich, dass wir früher reinkönnten (also ab 20. Januar oder so).

Die Vormieter der Wohnung ziehen in ein Häuschen zur Miete und die Leute die in den Häuschen wohnen haben zusammen mit den Schwiegereltern neu gebaut. Gestern hab ich die Vormieterin in der Stadt getroffen und sie meinte, dass sich ihr Auszug wohl verschieben würden um mind. 6-7 Wochen, weil die Häuslebauer arg im Verzug sind und nicht rechtzeitig fertig werden und somit das Miethaus auch nicht früher frei wird. Das würde bedeuten, dass die Vormieter wohl frühestens zum 01. März umziehen könnten. Das Problem an der Sache ist, dass wir zum 28. Februar unsere alte Wohnung gekündigt haben und dann auch raus sein müssen, weil der neue Mieter schon in den Startlöchern steht.

Frage, wer kennt sich aus:

Wenn die Vormieter nun quasi nicht bis am 28. Februar ausgezogen sind und immer noch in der Wohnung hocken weil sie selbst nicht umziehen können, was können wir dann tun. Wir stehen ja dann mit Sack und Pack auf der Strasse. Wer bezahlt dann das unterbringen der Möbel bis wir einziehen können.

Der Vermieter hält sich raus und meinte, als ich gestern dort anrief, dass wir das unter uns ausmachen sollten. Der Mietvertrag läuft zwar ab 01. Februar aber er würde in dann halt einfach auf später datieren und Miete müssten wir erst ab tats. Einzug bezahlen. Der macht es sich ganz schön einfach und wo bleiben wir ?

Wer kann mir einen Rat geben ?

Vielen Dank im voraus

DianaK77

 
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