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Geschrieben von Incor am 07.03.2006, 12:09 Uhr

Miete-Kündigung-Frage dazu

Hallo,

seit dem 1.6.2005 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für unbefristete Mietverträge, auch für "Altverträge", einheitlich drei Monate.

Ich würde die Kündigung per Einschreiben/Rückschein versenden und um Bestätigung der Kündigung bitten.
Das Datum würde ich schon so stehen lassen - ob das nun ein Feiertag ist oder nicht ;o)

LG
Incor

 
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