Geschrieben von Incor am 07.03.2006, 12:09 Uhr |
Miete-Kündigung-Frage dazu
Hallo,
seit dem 1.6.2005 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für unbefristete Mietverträge, auch für "Altverträge", einheitlich drei Monate.
Ich würde die Kündigung per Einschreiben/Rückschein versenden und um Bestätigung der Kündigung bitten.
Das Datum würde ich schon so stehen lassen - ob das nun ein Feiertag ist oder nicht ;o)
LG
Incor
- Miete-Kündigung-Frage dazu - Snickers1971 07.03.06, 10:48
- Re: Miete-Kündigung-Frage dazu - 3 mal mami 07.03.06, 11:08
- Re: Miete-Kündigung-Frage dazu - Leta 07.03.06, 11:27
- Re: Miete-Kündigung-Frage dazu - Incor 07.03.06, 12:09
- Re: Miete-Kündigung-Frage dazu - philipp123 08.03.06, 17:26