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Geschrieben von Ralph am 10.09.2013, 20:49 Uhr

Meine etwas laienhafte Interpretation...

Das erste ist eine Kraft, die zu einem bestimmten Zeitpunkt die Post einsammelt, eintütet, frankiert und wegbringt (allgemeine Richtlinien und Anweisungen, die der Kraft bekannt sind). Das macht sie dann selbständig, ohne daß jemand noch kontrollierend daneben stehen muß. Von irgendwelcher Verantwortung ist bei diesr Stellung übrigens nicht die Rede.

Bei der zweiten Beschreibung handelt es sich um eine Kraft, die komplexere Aufgaben angeht, diese bearbeitet, zur Entscheidung bringt und dafür die Verantwortung trägt. Auch hier selbständig, ohne daß laufend igendjemand gefragt werden muß, wie man diese Aufgabe zu bewältigen hat.

So würde ich das lesen. Im Tarifrecht spielt soetwas eine entscheidende Rolle, hatte ich rudimentär auch im Rahmen meiner Ausbildung, aber das ist schon zu lange her, die Definitionen habe ich nicht mehr parat.

 
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