andrea_m
"angestellte, die nach allgemeinen richtlinien und anweisungen ihre aufgaben selbstständig verrichten" und "angestellte die schwierige aufgaben verantwortlich und selbstständig durchführen" z.b. im büro was meint ihr?
Naja,das untere ist besser würde ich mal sagen. Gehts um eine Beurteilung?
*hihi*, nein das sind gehaltskategorien eines kollektivvertrages...:-) Lg
Ich würde sagen, die ersten machen Dienst nach Anweisung und die zweiten erkennen und erledigen die Aufgaben selbstständig. Ich denke, die zweite Beurteilung ist deutlich besser als die erste. Aber ich bin kein Experte bei sowas. Nur vom Gefühl her.
Bei uns wäre das Schreibkraft (Assistenz) und Sachbearbeiter.
Das erste ist eine Kraft, die zu einem bestimmten Zeitpunkt die Post einsammelt, eintütet, frankiert und wegbringt (allgemeine Richtlinien und Anweisungen, die der Kraft bekannt sind). Das macht sie dann selbständig, ohne daß jemand noch kontrollierend daneben stehen muß. Von irgendwelcher Verantwortung ist bei diesr Stellung übrigens nicht die Rede. Bei der zweiten Beschreibung handelt es sich um eine Kraft, die komplexere Aufgaben angeht, diese bearbeitet, zur Entscheidung bringt und dafür die Verantwortung trägt. Auch hier selbständig, ohne daß laufend igendjemand gefragt werden muß, wie man diese Aufgabe zu bewältigen hat. So würde ich das lesen. Im Tarifrecht spielt soetwas eine entscheidende Rolle, hatte ich rudimentär auch im Rahmen meiner Ausbildung, aber das ist schon zu lange her, die Definitionen habe ich nicht mehr parat.
Angestellte und Leitende Angestellte?
Danke :-)
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