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Geschrieben von susu3 am 13.06.2005, 22:48 Uhr

Kündigung in der Schwangerschaft

Hallo,

also ich bin da etwas anderer Meinung !

1. Ich finde, bei einem auf einem Jahr befristetem Arbeitsvertrag ist eine Probezeit von 6 Monaten unverhältnismäßig lang. Das sollte angefochten werden, denn der Verdacht liegt nahe, dass der Arbeitgeber sich eine evtl. Kündigung erleichtern wollte. Die Kündigung in der Probezeit ist ja extra vereinfacht gegenüber später.
2. Wenn die Probezeit nicht mehr läuft, weil 1 stimmt, dann muss der AG den -befristeten- Vertrag erfüllen. D.h., er muss Dich bis zum Ende des Vertrages beschäftigen, aber nicht darüber hinaus. Schwangerschaft hin oder her.

Ich würde Dir raten, einen Anwalt zu nehmen oder wenigstens zur Rechtsberatung zu gehen. Immerhin geht es hier um ein Gehalt von über einem halben Jahr !

Ich drücke Dir die Daumen !
LG
Susu

 
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