Geschrieben von smmb am 13.06.2005, 19:31 Uhr |
Kündigung in der Schwangerschaft
Hallo
also ich brauch mal Eure Hilfe, ich bin jetzt seit dem 08.02.05 bei einer Firma beschäftigt, (ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 08.02.06 also 1 Jahr).
Meine Probezeit läuft noch bis zum 08.08.05.
Heute habe ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich schwanger bin und dann heute nachmittag als ich zu Hause war, kommt ein Bote und übergibt mir eine Kündigung fristgerecht zum 27.06.05. und ab sofort bin ich freigestellt von der Arbeit.
Meine Frage ist jetzt normalerweise habe ich doch einen Kündigungsschutz in der Schwangerschaft aber gilt dass auch wenn ich z. Z. noch in der Probezeit bin, warum macht mein Chef dass???
Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
Danke und Grüsse
Steffi
Re: Kündigung in der Schwangerschaft
Antwort von Frau_Elster am 13.06.2005, 20:28 Uhr
Nein, ich habe gelasen, dass das Gesetz nicht mehr stimmt. In jeder Probezeit darf der Arbeitgeber kündigen ohne einen Grund anzugeben!
Der Schutz für eine Schwangere ist nicht mehr güldig, man hat so zu sagen, den Zappen, wenn man Schwanger wird!!!!
Ich glaube ab diesem Jahr ist das so!
Gruß Meli
Re: Kündigung in der Schwangerschaft
Antwort von krissie am 13.06.2005, 20:48 Uhr
Also, meines Wissens bist Du unkündbar in der Probezeit. Sollte deine Probezeit sozusagen ein eigener Vertrag sein, dann könnte er ihn auslaufen lassen zum Vertragsende, aber so jetzt mitten drin auf keinen Fall. Du solltest auf jeden Fall antworten, dass Du die Kündigung nicht akzeptierst, weil sie wegen Deiner SChwangerschaft unwirksam ist. Ich weiß nicht genau, an wen Du Dich außerdem am besten wendest (Betriebsrat, notfalls Anwalt?), frag doch mal im Baby und Job-Forum, da kennen sich einige besser aus.
LG Kristina
Re: Kündigung in der Schwangerschaft
Antwort von susu3 am 13.06.2005, 22:48 Uhr
Hallo,
also ich bin da etwas anderer Meinung !
1. Ich finde, bei einem auf einem Jahr befristetem Arbeitsvertrag ist eine Probezeit von 6 Monaten unverhältnismäßig lang. Das sollte angefochten werden, denn der Verdacht liegt nahe, dass der Arbeitgeber sich eine evtl. Kündigung erleichtern wollte. Die Kündigung in der Probezeit ist ja extra vereinfacht gegenüber später.
2. Wenn die Probezeit nicht mehr läuft, weil 1 stimmt, dann muss der AG den -befristeten- Vertrag erfüllen. D.h., er muss Dich bis zum Ende des Vertrages beschäftigen, aber nicht darüber hinaus. Schwangerschaft hin oder her.
Ich würde Dir raten, einen Anwalt zu nehmen oder wenigstens zur Rechtsberatung zu gehen. Immerhin geht es hier um ein Gehalt von über einem halben Jahr !
Ich drücke Dir die Daumen !
LG
Susu
Re: Kündigung in der Schwangerschaft
Antwort von christine70 am 14.06.2005, 7:47 Uhr
Da du nur einen befristeten arbeitsvertrag hattest, kann dich ver AG jederzeit kündigen, bzw. das arbeitsverhältnis aufheben.
mir ging es genauso und mein Rechtsanwalt meinte, klagen bringt da rein gar nix, nur ärger
Tine