Geschrieben von mic0202 am 26.07.2005, 12:18 Uhr |
kennt sich jemand mit Gutachten/Wertausgleich (KFZ)aus?
wir hatten letzte woche einen unfall. uns wurde die vorfahrt genommen, und unser bmw hat einen frontschaden (kotflügel,schürze, haube). wir haben den wagen vor 8 wochen erst gekauft, er hat 36.000 km gelaufen, ist scheckheftgepflegt,unfallfrei, kein einziger kratzer oder beule, geschweige denn rost usw. allderings baujahr 97. der schaden beläuft sich auf ca.5000€, und der gutachter sagt, wir bekommen keinen wertausgleich, weil der wagen älter als 5 jahre alt ist????? kann das sein?
meine freundin hat vor ca.2 jahren für ihren wesentlich älteren seat ibiza wertausgleich bekommen...
kennt sich jemand aus, und weiss was wir gegen das gutachten machen können?
lg
mic
Re: kennt sich jemand mit Gutachten/Wertausgleich (KFZ)aus?
Antwort von Leolu am 26.07.2005, 12:34 Uhr
Hallo!
Also ich bin kein Experte, kenne es nur aus Erfahrung soweit, daß der Schaden nicht gedeckt wird, wenn die Kosten der Reperatur höher sind als der Wert des Wagens.
Hatte schon zweimal Glück, bei einer "Rostlaube", einmal mußte mir die Versicherung für einen Wagen, für den ich 500DM gezahlt habe 1200 DM gezahlen, weil jemand leicht vorne gegen gefahren ist und beim zweiten mal war es ähnlich. Aber sobald das Auto weniger Wert ist als der Scahden, bekommst Du nur den Restwert des Wagens ausgezahlt. So kenn ich das.
WÜrde damit meinen rechtsantwlat konsultieren, wenn die Rechtschutz hast, kein Problem, der weiß es sicher besser.
Ich würe auf so was erstmal gar nicht eingehen.
LG
Nina
Re: kennt sich jemand mit Gutachten/Wertausgleich (KFZ)aus?
Antwort von ninas59 am 26.07.2005, 16:11 Uhr
Wenn der Wagen auf Grund des Unfalls trotz reparierten Schadens an Wert verliert bekommt man einen Wertausgleich
Dass das auch vom Alter abhängig sein kann ist mir nicht bekannt.
Jedenfalls würde ich auch bei einem 5jährigen Auto mit erstem Unfall von einem Wertverlust ausgehen.
Hast du eine REchtsschutz?
Re: kennt sich jemand mit Gutachten/Wertausgleich (KFZ)aus?
Antwort von Murmeline am 27.07.2005, 14:09 Uhr
Du brauchst gar keine Rechtsschutz zu haben, um für Dich kostenlos zum Anwalt gehen zu können, wenn Du einen Unfall hattest und nicht schuld warst! Dann reicht der Anwalt seine Rechnung bei der gegnerischen Versicherung ein! War bei mir letztes Jahr auch so, als mir einer reingefahren ist, mein Auto kaputt war und ich ein Schleudertrauma hatte! Ich würde sagen: sofort ab zum Anwalt und die Schadensnummer der gegenerischen Versicherung mitnehmen!
Das Politikproblem ist gelöst
LIEBE SCHREIBER VON LANGEN UND AUSFÜHRLICHEN POSTINGS
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@vallie ( hä ? verstehe dein Posting nicht ? o.T. aber LG)
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Ich krieg die Macke...sorry lang
Polizei in London hat unschuldigen erschossen!
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