Elternforum Aktuell

ich glaube das Jahr fängt nicht gut an...brauche mal nen Rat

ich glaube das Jahr fängt nicht gut an...brauche mal nen Rat

Mitglied inaktiv

Ich schreibe es ins Aktuellforum, weil es alle betreffen könnte..... Im Dezember 2004 habe ich meine Jahresabrechnung für die Wohnung für den Zeitraum 01.01.003- 31.12.2003 erhalten. Soweit so gut. Jetzt Ende Januar erhalte ich das ganze nochmal, aber um eine Steigerung von 200 Prozent mit der Begründung, dass der Ablesedienst sich vertan hat. Ist das noch rechtens?? Gruss Moni


Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich würde an deiner Stelle schriftlichen Widerspruch einlegen und sämtliche Rechnungen und Belege dieser Kosten in Form von Kopien einfordern. Dazu hast du nämlich das Recht!!! Jedoch kann der Vermieter pro Kopie 0,25 Euro verlangen, doch das ist ja nicht die Welt.... So kannst du erst mal in Ruhe alles überprüfen, dafür hast du vier Wochen Zeit. Ich mache das immer so, bin aber auch zum Glück im Mieterschutzverein. Bei der letzten Abrechnung sollte ich ca. 200,- Euro nachzahlen, nach Überprüfung der Unterlagen legte ich Widerspruch ein und bekam fast 200,- euro zurück... Viel Glück! chariot


Mitglied inaktiv

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Hallo Chariot. Es geht mir eigentlich darum, dass ich bereits ende Dezember die Jahresabrechnung bereits erhalten habe. Jedoch im Januar nochmal eine bekommen habe mit einer starken Erhöhung. Worum es mir dabei geht ist, dass mein Vermieter die 12 Monatsfrist überschritten hat. Im Januar werden bei uns die Wasserurhen und die Heizungen abgelesen. Jedoch die Abrechnung kommt erst 11 Monate später. In der langen Zeit muss gewährleistet sein, dass die Abrechnung stimmen. Jedoch habe ich gehört, wenn nach den 12 Monaten Abrechnungen ins Haus flattern, sei es Korrekturen oder die üblichen Jahresabrechnung, dann sei eine Zahlung hinfällig. Gruss Moni


Mitglied inaktiv

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mit der Verjährung (12-Monatsfrist) beschränkt sich, glaube ich, nur auf die Abrechnung an sich, nicht auf Korrekturen. Aber frag da besser einen Anwalt zu (Rechtsschutz zahlt die Beratung). Möglich ist auch eine Anfrage auf www.recht-in.de im Forum. Gruß mn


Mitglied inaktiv

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es kann ja auch sein, dass der Ablesedienst erst Ende Dezember oder nach dem Jahreswechsel einen gravierenden Fehler festgestellt hat. Hier müsste sicher die Möglichkeit einer Korrektur eingeräumt werden. Frag besser Fachleute.. maybe ist ja hier jemand auf solche Sachen spezialisiert. Gruß


Mitglied inaktiv

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Danke :-) Gruss Moni