Geschrieben von Anna´s und Emilia´s Mama am 10.02.2005, 21:42 Uhr |
Hartz IV gemeinsame Whg. mit Eltern
Also,im Haus meiner Eltern lebt ein Mann auch noch bei seinen Eltern und der bekommt ALG2.
Er ist 26 und bildet seine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Er hatte zwar das Einkommen seiner Eltern angegeben aber die Sachbearbeiterin meinte zu ihm das er seine Eltern gar nicht hätte angeben müssen,eben wegen dieser Bedarfsgemeinschaft.Er sollte dann nur noch eine Erklärung seiner Eltern abgeben das sie ihn nicht finanziell unterstützen.Das sie es doch tun,hat ja das Arbeitsamt nicht zu interessieren.
Bildest du mit 23 Jahren nicht auch deine eigene Bedarfsgemeinschaft ?
Also ich glaube schon das du Geld bekommst,du hast deine Ausbildung beendet und deinem Namen nach zu urteilen bist du schon 23.
Frag doch mal beim Arbeitsamt nach,wenn du Glück hast weiß vielleicht jemand von denen bescheid.
Liebe Grüße
Franziska
- Hartz IV gemeinsame Whg. mit Eltern - mama81 10.02.05, 18:25
- Re: Hartz IV gemeinsame Whg. mit Eltern - Anna´s und Emilia´s Mama 10.02.05, 21:42