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Geschrieben von Joelina77 am 23.11.2004, 15:25 Uhr

Hartz IV - eine wichtige Frage!!!

Hallo ihr...

Ich weiss, dieses Thema kotzt euch wahrscheinlich an, aber ich hoffe ihr könnt mir bei einer wichtigen Sache weiterhelfen!

Mein Mann hat einen befristeten Arbeitsvertrag (ist jetzt bis nächsten Sommer verlängert worden). Vorher war er arbeitslos und wir haben vom Sozialamt einen Zuschuss bekommen.
So nun bekam ich vor 2 Wochen einen Brief vom Sozialamt, ich solle zu einem Gespräch erscheinen, hab ich auch gemacht. Das Gespräch war gestern, und ich dachte ich höre nicht richtig!
Man klärt mich darüber auf, dass die Erziehungszeit jetzt auf 1 Jahr beschränkt wird, und das im Falle einer Arbeitslosigkeit oder falls man zu wenig verdient, die Frau auch arbeiten gehen soll.
Wir bekommen zur Zeit noch 60 € Wohngeld, weil mein Mann so wenig verdient, aber keine anderen staatlichen Zuschüsse und sie erklärten mir, dass dies ab Januar wegfallen würde, weil ich ja schliesslich auch arbeiten gehen könnte. So, würd ich ja gerne, ABER ich habe einen Sohn von 4 Jahren, der nur einen Halbtagskindergartenplatz hat, und einen Sohn von 1,5 Jahren. Es gibt in unserer Stadt gerade mal 2 Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder, und die sind auf Jahre hin ausgebucht. Da ist gar nichts zu machen, ich hab gestern angerufen...
So auf die 60€ können wir zur Not ja noch verzichten, aber was passiert im Sommer, wenn mein Lebensgefährte keinen neuen Job findet?
Der Typ vom Amt hat mir tatsächlich erklärt, dass ich dazu verpflichtet bin Vollzeit arbeiten zu gehen, gut dann ist es noch ein Jahr bis mein Kleiner in den Kindergarten kann, was mach ich denn bis dahin? Da ich keine übliche Ausbildung habe, sondern "nur" angefangen haben zu studieren, werde ich nur einen Aushilfsjob machen können, also muss auch mein Mann arbeiten gehen und wer passt dann auf die Kinder auf? Falls wir einen Kindergartenplatz bekommen (das ist hier sehr schwer, er ist jetzt schon angemeldet, aber er steht auch jetzt schon auf der Warteliste)dann erst mit 3 Jahren und nicht mit 2, und ein Ganztagskindergartenplatz für beide zu finden ist schier unmöglich! Was passiert, wenn mein Grosser in die Schule kommt, soll ich ihn dann bis abends alleine lassen, oder wie? Es gibt doch so gut wie gar keine Horts mehr.Wir haben keine Familie, die mal eben auf die Kinder aufpassen kann...

Die ganzen alleinerziehenden Mütter - wie sollen die das denn anstellen? Wie soll das denn funktionieren?

Ich bin seit gestern absolut geschockt, und weiss wirklich nicht, ob ich das glauben soll... Hat einer von euch mal defintive Infos?

Wenn das wirklich stimmen sollte - na dann gute Nacht!

Übrigens, gegen das Arbeiten ansich hab ich rein gar nichts, ich würde gerne mal wieder arbeiten gehen... aber soll ich solange meine Kinder sich selbst überlassen?


Joelina

 
3 Antworten:

Re: Hartz IV - eine wichtige Frage!!!

Antwort von marit am 23.11.2004, 15:36 Uhr

Hallo,

naja, ehrlich gesagt kannst du es einfach wie all diejenigen machen, die bisher auch nur ein Jahr Elternzeit in Anspruch genommen haben. du kannst a) dein Studium wieder aufnehmen (dabei kannst du abklären, ob du z.B. noch Bafögansprüche hast) und Wohngeld sowie Sozialhilfe fürs Kind beantragen (wenn dein Mann dauerhaft zu wenig verdient). Du kannst eine Ausbildung machen. Bei beiden Optionen bekämst du sehr wahrscheinlich vom Jugendamt einen Zuschuß um eine Tagesmutter zu bezahlen. Option b wäre, daß du keinen Zuschuß für eine Tagesmutter bekommst, wenn du eben Vollzeit arbeitest, denn dann dürfte wiederum das Geld für die Tagesmutter aus reichen. Wenn du nachweisen kannst, daß du bisher trotz Bemühungen nichts gefunden hast und dein Mann würde den Job auch noch verlieren, dann fallt ihr unter Harz IV und hättet damit in etwa soviel wie der jetzige Sozialhilfesatz.

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Re: Hartz IV - eine wichtige Frage!!!

Antwort von elody am 23.11.2004, 19:55 Uhr

Hallo Joelina.
Das was du oben beschrieben hast, habe ich bisher in der Form noch nicht gehört.
Ich selber bin alleinerziehnd und muss dem Arbeitsmarkt mindestens 3 Stunden tgl. zur Verfügung stehen.(wäre jedoch mehr als glücklich einen mehrstündigen Job zu bekommen)
Sozialhilfe nach dem BSHG soll es ab dem 1.1.005 nicht mehr geben.
Wohngeld für Hartz4 Bezieher gibt es auch nicht mehr.Jedoch für Berufstätige und diejenigen die Arbeitslosengeld beziehen.
Lass dich nicht verrückt mahcen und erkundige dich mal.Evtl hier :http://www.arbeitslosen-hilfe-portal.de/portal/
Gruss Moni

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Re: Hartz IV - eine wichtige Frage!!!

Antwort von sterntaler am 24.11.2004, 1:27 Uhr

hallo,
tja, ich denke es sind sich sehr viele in unserem land bis heute noch nicht ganz im klaren und vor allem bewußt, was auf uns ab dem 1.1.05 zukommt!! (:o(

was das wohngeld für "harzt4-angehörige", ich nenne es mal ganz salopp so, bedeutet,...nun, das wird alles vom sozialamt ausgerechnet und ist bereits incl!!

lg
sterntaler, dem es genauso auch ergehen wird, wenn nciht vorher ein wunder geschieht!!! (:o(

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